Einzeldokumentationen 2020
29. Oktober 2020
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken den Antrag
„Mehr Mieterschutz in CW III – Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz unter Milieuschutz stellen“.
Der Beschluss hat folgenden Wortlaut (BVV-Drucksache 1599/5):
„Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich für die Planungsräume 05 (Schloßstraße) und 13 (Amtsgerichtsplatz) einen Aufstellungsbeschluss zu fassen und der BVV innerhalb von 12 Monaten eine Vorlage zur Beschlussfassung für eine soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vorzulegen. Für die Zeit zwischen Aufstellungsbeschluss und Vorlage zur Beschlussfassung durch die BVV ist eine Veränderungssperre zu erlassen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten.“
Die genannten Fraktionen hatten den Antrag mit folgender Begründung eingebracht:
„Beide Gebiete weisen in der vorliegenden Ermittlung von möglichen Verdachtsgebieten eine so wesentliches Aufwertungs- und Verdrängungspotential auf, dass sie eigentlich schon in der Erhaltungsverordnung „Klausenerplatz“ einbezogen sein müssten. Das Bezirksamt muss hier dringend Nachbessern und kann nicht abwarten bis es Verdrängung nachweisen kann. Die Auswirkungen auf die öffentliche Infrastruktur ist gerade durch nicht unerhebliche Anteile bei den Jugendlichen unter 18 Jahren, dem Anteil mit Migrationshintergrund und älteren als 65 Jahre in diesen Gebieten nicht unerheblich. Der städtebauliche Milieuschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB verfolgt die Absicht, die spezifische Bevölkerungszusammensetzung eines Stadtteils zu schützen, um zusätzliche öffentliche Ausgaben zu vermeiden bzw. verausgabte Mittel im Rahmen des besonderen Städtebaurechts nicht zu entwerten. Damit ist der Erhalt und Schutz aller sozialer Milieus des Stadtteils vollumfänglich sicherzustellen, unabhängig von der jeweiligen Einkommenssituation von Haushalten.“
29. Oktober 2020
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken den Antrag
„Mehr Mieterschutz in CW II. – Vertiefende Untersuchungen in den Bereichen Wilmersdorf West, Mitte, Ost“.
Der Beschluss hat folgenden Wortlaut (BVV-Drucksache 1598/5):
„Das Bezirksamt wird ersucht, für die drei „Beobachtungsgebiete“ Wilmersdorf West, Wilmersdorf Mitte, Wilmersdorf Ost, umgehend vertiefende Untersuchung (Haushaltsbefragung) zu den Anwendungsvoraussetzungen einer sozialen Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beauftragen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten.“
Der Antrag wurde von den einbringenden Fraktionen (SPD und LINKE) wie folgt begründet:
„Berlin rechnet weiter mit einem starken Bevölkerungswachstum. Die damit verbundene Wohnungsnachfrage konzentriert sich auf die innerstädtischen Wohnbereiche des S-Bahnrings. Damit stehen auch die Wohngebiete von Charlottenburg- Wilmersdorf unter einem besonderen Augenmerk von Bauinvestoren, die auf die erhöhte Nachfrage am Miet- und Wohneigentumsmarkt reagieren. Die sich über Jahre in CW angesiedelte, angestammte Wohnbevölkerung korreliert hochgradig mit der gebietsspezifischen Infrastruktur in CW. Die zusätzlichen mietrechtsregulierenden Maßnahmen in Berlin bieten hingegen nur einen ungenügenden Schutz vor baulicher Aufwertung bzw. sogar Umnutzung von Miet- in Eigentumswohnungen und Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung und Auflösung der gegebenen Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur. Es steht zu befürchten, dass sogar die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gerade aufgrund des „Berliner Mietendeckels“ zunehmen wird.
Der Bezirk hat mit wiederholt mit Grobscreenings auf diese vorbeschriebene Dynamik reagiert und untersucht, ob es in Charlottenburg-Wilmersdorf Gebiete gibt, in denen die grundlegenden Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung bestehen oder in absehbarer Zeit zu erwarten sind. Die Grobscreenings haben damit eine wichtige Vorarbeit geleistet. Das letzte Grobscreening des Bezirks bewertet zwar diese Gebiete als Beobachtungsgebiete, stellt aber bei, im Vergleich, hohen Mieten auch eine hohe Gefahr fest, dass Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden und eine hohe Sanierungswahrscheinlichkeit vorhanden ist. Da die Erhaltungssatzung die Wohnbevölkerung erhalten soll und nicht erst bei schon begonnener Verdrängung etwas „retten“ soll, ist die Festsetzung dieser Gebiete schnell möglich notwendig.“
18. August 2020
BI Stuttgarter Platz und MieterWerkStadt Charlottenburg
> gemeinsamer Aufruf zur Milieuschutz-Demo: Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz/Stutti
Mit einem von 1500 Unterschriften getragenen Einwohnerantrag haben die MieterInnen den Bezirk im Mai 2017 aufgefordert, für das Gebiet zwischen Pulsstraße und Stuttgarter Platz Milieuschutz zu erlassen.
Seit Anfang des Jahres steht der Teilbereich „Klausenerplatz“ unter Milieuschutz. Die Gebiete „Schloßstraße“ und „Amtsgerichtsplatz“ warten weiter auf eine Unterschutzstellung.
Uns ist das nicht verständlich:
– Die vom Bezirk veranlassten Untersuchungen hatten im Herbst 2019 ergeben, dass beide Bereiche ein erhebliches Potential für mietsteigernde Veränderungen an den Gebäuden aufweisen.
– Der Untersuchung ist ferner zu entnehmen, dass für Haushalte mit geringem Einkommen eine evidente Verdrängungsgefahr besteht. Betrachtet man nur die Haushalte mit weniger als 2000 € Monatsnettoeinkommen, sind mehr als 20 % der Haushalte des Gebiets (in Zahlen: knapp 3200 Haushalte mit rd. 5000 Personen) akutem Verdrängungsdruck ausgesetzt.
Es gilt, die Forderung nach Milieuschutz sichtbar zu bekräftigen:
Wir rufen alle AnwohnerInnen und UnterstützerInnenzu einer Demonstration
am Dienstag, dem 18. August 2020, 18 Uhr, auf.
Treffpunkt: Mittelstreifen der Schloßstraße, Höhe Knobelsdorff-/Zillestraße.
Die Route führt von dort über den Stuttgarter Platz zur Ecke Leonhardt-/Friedbergstraße, an der dann die Schlusskundgebung stattfindet.
Vorgesehen sind Redebeiträge Betroffener an einzelnen Haltepunkten. Statements des Stadtrats und der VertreterInnen der BVV-Fraktionen, die 2017 unserem Einwohnerantrag beigetreten sind, sind angefragt.
Verdrängung: NEIN! – Milieuschutz: JA!
Juli 2020
Bürgerinitiative Stuttgarter Platz
MieterWerkStadt Charlottenburg
Anmerkung 1:
Der Planungsraum Schloßstraße wird umschlossen von (im Uhrzeigersinn)
> Spandauer Damm > Kaiser-Friedrich-Straße > Bismarckstraße/Kaiserdamm > Saldernstraße > Knobelsdorffstraße > Schloßstraße
Der Planungsraum Amtsgerichtsplatz wird umschlossen von (im Uhrzeigersinn)
> Kaiserdamm/Bismarckstraße > Kaiser-Friedrich-Straße > Stuttgarter Platz (Bhf Charlottenburg) > Rönnestraße > Suarezstraße
> Witzlebenstraße > Witzlebenplatz
Anmerkung 2:
Was heißt Milieuschutz kurzgefasst?
Gilt Milieuschutz, darf der Vermieter bauliche Veränderungen und Wohnungsumwandlungen nur mit Genehmigung des Bezirksamtes vornehmen. Das Bezirksamt verweigert die Genehmigung, wenn durch die Folgen der beantragten Maßnahme (etwa: Mieterhöhung, Verringerung des Wohnungsangebots) der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet wird.