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Aktualia 2021 - noch zu formatieren

22. Dezember 2021


Preiswerten Wohnraum erhalten! 
Abriss von Nachkriegsbauten muss generell verhindert werden! 

Mittlerweile ist es zu einem Geschäftsmodell geworden, preisgünstigen Wohnraum – insbesondere aus den Nachkriegsjahren – zu erwerben, um dann dessen Abriss zu Gunsten von hochpreisigem Wohn- und Geschäftsraum zu betreiben.

Ein Beispiel ist die Schlüterstraße 44. Dem 1965 mit öffentlichen Mitteln errichteten Gebäude mit drei Läden und über 25 Wohnungen droht der Abriss. Der Eigentümer möchte an seiner Stelle ein modernes Geschäftshaus errichten.

Die Wohnungen sind bis auf wenige Ausnahmen entmietet. Einer der drei Läden ist noch geöffnet.

Es ist bekannt geworden, dass das Bezirksamt den Abriss nicht als Zweckentfremdungsfall werten will. Damit wird der Eigentümer von der Verpflichtung zur Schaffung von Ersatzraum frei.

Mit Blick auf den Umstand, dass es sich hier noch um bewohn- und vermietbaren Wohnraum handelt, hat bereits der Berliner Mieterverein den Fall aufgegriffen (s. MieterMagazin 1 + 2 2021, S. 19 > https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/mmo/mietermagazin-0121.pdf ), ohne dass es zu einer anderen Beurteilung im Bezirksamt gekommen wäre.

Die MieterWerkStadt Charlottenburg will die drohende Beseitigung von Wohnraum und die damit verbundene weitere Steigerung der Wohnungsnot nicht hinnehmen. Wir setzen uns für die konsequente Anwendung des Zweckentfremdungsverbots und die rechtliche Sicherung preiswerten Wohnraums ein. Dies wollen wir im Bündnis mit der engagierten Stadtgesellschaft erreichen

Die Begehung der Schlüterstr. 44 am 22. Dezember 2021 hat die MieterWerkStadt Charlottenburg zur Fertigung einer Fotodokumentation genutzt, die in der weiteren Kampagne eingesetzt werden soll (s.a. > www.twitter.com/mieterwerkstadt , Tweed vom 26. Dezember 2021).
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15. Dezember 2021


Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten – Ausübung rechtssicher machen !

Die Mietervereine Berlin, Hamburg und München richten in einem offenen Brief einen eindringlichen Appell an die neue Bundesbauministerin Geywitz >

https://www.berliner-mieterverein.de/downloads/pm-2165-offener-brief-bundesbauministerin-geywitz-vorkaufsrecht.pdf

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30. November 2021


Koa-Vereinbarungen Berlin


Der Text des vereinbarten Vertragsentwurfs findet sich zum Download auf 

https://spd.berlin/magazin/aktuelles/koalitionsvertrag-zukunftshauptstadt-berlin/

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27. November 2021


Für ein neues Vorkaufsrecht! 
Demo am Samstag, 27. November 2021, 14 Uhr, Herrmannstr. 48 

Eine Vielzahl stadtpolitischer Gruppen, Vereinen, Initiativen und betroffenen Häuser setzt sich in einer gemeinsamen Kampagne unter dem Motto „Neues Vorkaufsrecht jetzt!“ gegen den Ausverkauf der Stadt ein.

Hierzu findet am Samstag, dem 27. November 2021, 14 Uhr, eine Demonstration in Neukölln, Startpunkt an der Hermannstraße 48 , statt.

Mehr > 
https://www.bizim-kiez.de/blog/2021/11/20/pm-buendnis-neues-vorkaufsrecht-jetzt-wir-wollen-das-vorkaufsrecht-zurueck-und-diesmal-rechtssicher/
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23. November 2021 


„Deutsche Wohnen & Co enteignen“:
Koa einigt sich auf Umgang mit dem Volksentscheid


In der Vorbereitungsgruppe für die Miet-, Wohn- und Bodenpolitik sowie Stadtentwicklung in der künftigen Koalition sind die Weichen für eine Umsetzung des Volksentscheids gestellt worden.


Es soll nun darum gehen, eine Vergesellschaftung konkret umzusetzen. Damit ist eine – von Teilen der SPD befürwortete – grundsätzliche Infragestellung einer Vergesellschaftung vom Tisch.


Die wesentlichen Ergebnisse der Vorbereitungsgruppe fasst der Tagesspiegel wie folgt zusammen:

“+ Der Senat „respektiert das Ergebnis des Volksentscheides“ zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen „und wird verantwortungsvoll damit umgehen“. 

+ Eine „Expertenkommission“ soll „Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens“ prüfen. 

+ Die Besetzung der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens. 

+ Innerhalb eines Jahres erarbeitet die Kommission eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung trifft. 

Diese Punkte standen auch schon im Sondierungspapier und waren weitgehend unstrittig. Als es aber um die Verbindlichkeit und das Ziel der Expertengruppe ging, stand das Gespräch tatsächlich auf der Kippe. Grüne und Linke beharrten darauf, nicht nur das „ob“ einer Vergesellschaftung zu prüfen, sondern vor allem das „wie“. Die SPD mauerte. 

Aber dann waren in einer Verhandlungspause Klaus Lederer und Raed Salehs Vertrauter Torsten Schneider im freundlichen Plausch miteinander zu sehen, und Katrin Schmidberger von den Grünen analysiert gelöst: „Ach, das sieht schon wieder besser aus.“ 

Als kurz vor Mitternacht Franziska Giffey mit einem Strauß Blumen in der Hand Bettina Jarasch, die gestern Geburtstag hatte, das „Du“ anbot, war die Sache schließlich geritzt – und die künftige Koalition „geeint“. Die restlichen Punkte: 

+ In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission. 

+ Die Kommission benennt und bewertet in einem ersten Schritt rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung. 

+ In einem zweiten Schritt werden wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt und Empfehlungen an den Senat erarbeitet. 

+ Der Senat gewichtet und bewertet anschließend mögliche verfassungskonforme Wege einer Vergesellschaftung. 

+ Bis zum Jahr 2023 legen die zuständigen Senatsverwaltungen auf Basis der Empfehlungen Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor. 

+ Danach trifft der Senat eine abschließende Entscheidung. 

Und das bedeutet: Alles ist drin – auch die Enteignung.“ 


Tsp-Newsletter vom 23. November 2021: https://nl.tagesspiegel.de/form.action?agnCI=875&agnFN=fullview&agnUID=D.B.DBVA.Jby.B_PGv.A.Z62es6UySk_Jj2sLJvPJInQDpGrk2Cg0HOWlzV_VskvGdYDsBSlEoQDejvSiH4Oon02Gz8uSFBWidp7czikuhg&bezuggrd=CHP&utm_source=cp-kurzstrecke

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23. November 2021

Senatsinitiative zum 
Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten 

Um den Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausübung von gemeindlichen Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten Rechnung zu tragen, will der Senat über den Bundesrat ein Änderungsgesetz einbringen. Ziel ist eine Modifikation des § 26 Baugesetzbuch; in dessen Wortlaut soll nun klargestellt werden, dass eine Grundstücksveräußerung generell die Ziele des Milieuschutzes gefährdet.

Die Pressemitteilung des Senats vom 23. November 2021 zum Einbringungsbeschluss findet sich hier: 
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1149349.php?utm_campaign=news.spd.berlin&utm_content=DB&utm_medium=nl&utm_source=nl
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20. November 2021


Kundgebung vor der SPD-Zentrale: Keine Koalition ohne Umsetzung des Volksentscheides!
Aufmunternde Begrüßung der Beteiligten an den Koa-Verhandlungen:
Samstag, den 20. November 2021, ab 9 Uhr bei Landes-SPD, Kurt-Schumacher-Haus, Müllerstr. 163

Die Verhandlungen zur Miet-, Wohn- und Bodenpolitik werden am Samstag in der SPD-Zentrale fortgeführt. Damit das fortdauernde Interesse der Stadtgesellschaft an der Vergesellschaftung Ausdruck findet ruft „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zu einer Begrüßung der „Verhandlerinnen ein:

 „Die Berliner Koalitionsverhandlungen stehen kurz vor ihrem Finale und alles deutet darauf hin, dass die SPD und Franziska Giffey den Volksentscheid verschleppen wollen. Doch gerade jetzt wo auch noch das Vorkaufsrecht praktisch unbrauchbar gemacht wurde, spitzt sich die Lage für uns Mieter:innen immer weiter zu. 
Es reicht! Am Samstag (20.11) werden in der SPD-Zentrale die Themen Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen verhandelt. Wir wollen uns vor dem Kurt-Schumacher-Haus treffen und die Politiker:innen bei ihrer Ankunft begrüßen und so viel Lärm machen, dass sie uns bei den Verhandlungen hören können. 
Damit Berlin unser Zuhause bleibt! 
➡️ 09:00 Uhr  GuMo mit heißem Kaffee und Tee ☕️ 
➡️ 09:30 Uhr  Politiker:innen begrüßen 👋 
➡️ 10:00 Uhr  Start der Koalitionsverhandlungen – Wir machen Lärm für bezahlbare Mieten! „

>> https://www.dwenteignen.de/2021/11/kundgebung-vor-der-spd-zentrale-keine-koalition-ohne-umsetzung-des-volksentscheids-2/

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17. November 2021


Vorkaufsrecht des Landes für unbebaute Grundstücke im gesamten Stadtgebiet


Auf Basis des Instrumentariums des Baulandmobilisierungsgesetz vom 22. Juni 2021 hat der Senat jetzt eine Verordnung auf den Weg gebracht, die es dem Land erlaubt, Vorkaufsrechte auszuüben, wenn unbebaute Grundstücke veräußert werden. Die Verordnung erlangt mit ihrer – noch ausstehenden – Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin echtskraft.

Damit macht der Senat nun schon zum zweiten Mal von den neuen Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes Gebrauch. Der erste Schritt war die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts für die Umwandlung in Eigentumswohnungen für das gesamte Stadtgebiet (also über die Milieuschutzgebiete hinaus); s. unten „3. August 2021“.


Die Pressemitteilung des Senats zu der neuen Verordnung findet sich hier: 
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1146834.php
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9. November 2021


Vorkaufsrecht bei Milieuschutz: 
Bundesverwaltungsgericht macht Ausübung praktisch unanwendbar 


Zur Wiederherstellung gemeindlicher Eingriffsmöglichkeiten im Falle künftiger Grundstücksverkäufe ist eine Modifizierung des Baugesetzbuches (insbesondere § 26 Abs. 4) unabdingbar.
 
Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu seinem Urteil vom 9. November 2021 (Az: BVerwG 4 C 1.20): 
https://bverwg.de/pm/2021/70

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21. Oktober 2021


Bundesweiter Mietenstopp:
Mahnmal vor Reichstag enthüll t 

Die Sondierungsergebnisse zwischen SPD, Grünen und FDP hält die bundesweite Kampagne „Mietenstopp“ für unzureichend. „Der Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag“ ist deshalb ihre Forderung.

Um dieser Forderung öffentlichen Nachdruck zu verleihen, hat die Kampagne am 21. Oktober 2021 ihr Mietenstopp-Mahnmal vor dem Reichstag enthüllt. Begleitet wurde der „Festakt“ von Beiträgen des DGB, des Deutschen Mieterbundes und des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Näheres zur Veranstaltung und den Beiträgen: 
https://www.jungewelt.de/artikel/412952.kampf-gegen-mietenwahnsinn-appell-für-atempause.html
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12. Oktober 2021


Akelius – Heimstaden – Deal:
Vorkaufsrechte ausüben!

Im September 2021 hat Heimstaden die Berliner Immobilien von Akelius mit insgesamt rund 14.000 Wohnungen gekauft. Beide Konzerne sind bei ihren Mieter*innen bekannt für Mietpreistreiberei durch Aufwertung und aggressive Verdrängung

Um selbst nicht „vom Regen in die Traufe zu kommen“ und das Geschäft für eine Wiedergewinnung der kommunalen Verfügung über diesen Wohnraum zu nutzen, fordert die Akelius-Mieter*innenvernetzung die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Land bei den in einem Milieuschutzgebiet liegenden Häusern. Auch für die übrigen fordert sie, Möglichkeiten zum Erwerb auszuloten: 
https://www.akelius-vernetzung.de/


Welche Häuser betroffen sind und welche davon im Milieuschutzgebieten liegen, hat die Akelius-Mieter*innenvernetzung
pro Bezirk aufgelistet: 
https://www.akelius-vernetzung.de/akelius-haeuser-listen-berlin/


Nähere Angaben zu den einzelnen Häusern finden sich hier: 
https://umap.openstreetmap.de/de/map/akelius-in-berlin_2072#11/52.5113/13.5150

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6. Oktober 2021


Stadtgesellschaft gegen Giffeys Rechtsruck


Unter dem Motto

„Gemeinsam mehr erreichen – für eine sozial-ökologische Transformation Berlins und eine Regierung, die mit den Bewegungen der Stadt kooperiert“

haben der Arbeitskreis Munizipalismus und eine Vielzahl von Initiativen einen Aufruf an die Parteivorstände von SPD, Grünen und LINKE gestartet. Sie erinnern an die Bedeutung der anstehenden Aufgaben, die mit dem neoliberalen Ansatz der FDP nicht bewältigt werden können:
https://munizipalismus-berlin.de/
Der Aufruf kann – auch von Einzelpersonen – weiter unterzeichnet werden. Die Mitzeichnung lässt sich über die Mail-Adresse 

kontakt@munizipalismus-berlin.com
erklären.

Auf dem Sektor der Miet-, Wohnungs- und Bodenpolitik zeichnet sich die FDP durch ihre radikalen Deregulierungsforderungen („Wirtschaft machen lassen!“) aus:
– städtebauliche Verträge abschaffen,
 – Berliner Bodenfonds auflösen,
 – städtische Liegenschaften verkaufen,
 – Milieuschutz abschaffen.


Dies – gepaart mit Giffeys Affinität zur Immobilienlobby – wäre eine explosive Mischung für den sozialen Frieden der Stadt. Wichtig ist deshalb nicht nur ein strikter Ausschluss der FDP von jeglicher Regierungsverantwortung, sondern auch die Besetzung des SenatsBAUressorts mit einer Person, die die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ glaubwürdig vertritt.

Die maßgeblichen Forderungen bleiben:
– keine Rot-Schwarz-Gelbe Koalition in Berlin!
– Keine Rückkehr zum alten Westberliner Baufilz!

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22. September 2021


Wahlprüfsteine der Dossier-21-Initiativen: SPD drückt sich vor konkreten Antworten


Auf Basis des „Mietenpolitischen Dossier 2021“ haben die „Dossier-Inis“ Wahlprüfsteine mit konkreten Fragen zur Miet-, Wohnungs- und Bodenpolitik erstellt (s. hier: 13. August 2021). Die Antworten/Stellungnahmen der Parteien sind unter dem Link
https://iniforum-berlin.de/2021/09/die-antworten-der-parteien-im-ueberblick/#more-10725
zu finden. Während CDU und FDP nicht geantwortet haben, hat die SPD es fertig gebracht, keine konkrete Antort zu geben, sondern lediglich auf ihr Wahlprogramm zu verweisen. Dieser „ Nicht-Antwort“ der SPD entnimmt die Dossier-Gruppe, dass sich die SPD nicht an konkreten Aussagen festhalten und in ihrem Verhältnis zur Immobilienlobby vage bleiben will.


Zu dem Antwortverhalten der Parteien haben die Dosseier-Initiativen nun die folgende Pressemitteilung herausgegeben:


“ Dossiergruppe21
 
Pressemitteilung
Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine der Mietendossier-Initiativen
 
Anlässlich der Wahlen am 26. September und der künftigen Koalitionsbildung haben 27 stadtpolitisch engagierte Initiativen ihre Forderungen an die Politik im „Mietenpoltischen Dossier 2021“ zusammengetragen (https://iniforum-berlin.de/dossier21/). Zu den einzelnen Feldern der Miet-, Wohn- und Bodenpolitik haben sie ferner Wahlprüfsteine entwickelt (https://iniforum-berlin.de/dossier21/) und den Parteien Anfang August zur Beantwortung/Stellungnahme übersandt. 

Geantwortet haben nun – in zeitlicher Reihenfolge – LINKE, Piraten, Klimaliste, SPD und Grüne. Die SPD hat anstelle einer substantiierten Antwort mit sechs Wochen Verspätung einen Auszug aus ihrem Abgeordnetenhauswahlprogramm geschickt („Teil II – Bauen, Wohnen, Verkehr“). 

Aus Sicht der Dossier-Initiativen lässt sich folgendes Fazit ziehen: 
1. In Analyse und Einschätzung des Handlungsbedarfs – bei wichtigen Differenzen in Einzelpunkten – besteht weitgehende Übereinstimmung mit Grünen und LINKE. 
2. Der „ Nicht-Antwort“ der SPD entnehmen wir, dass sie sich nicht an konkreten Aussagen festhalten und in ihrem Verhältnis zur Immobilienlobby vage bleiben will. Sie dokumentiert zugleich ein ausgeprägtes Desinteresse an der Mieten-Bewegung. 
3 CDU und FDP bestrafen die Wahlprüfsteine der Mieten-Bewegung mit schlichter Ignoranz. 

Bei den Stellungnahmen mit Substanz konstatiert die Dossiergruppe bei Grünen, LINKE und Klimaliste – trotz gravierender Defizite – wichtige, z.T. über die Aussagen in den Wahlprogrammen hinausgehende Aussagen. Sie hat dazu eine in der verfügbaren knappen Zeit notwendig vorläufige Auswertung der Antworten der Partei zusammengestellt (s. Anlage). 

U.a. bekennen sich darin Grüne und LINKE nun auch zum – allerdings bezahlbaren – Neubau und beklagen die fehlende Baufähigkeit der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Beide fordern Politik und SenSW auf, endlich ihrer Funktion des Gesellschafters gerecht zu werden, die LWU politisch zu steuern. Sie sind sich einig in der Dringlichkeit einer Strukturreform der LWU und in der Forderung der Entmachtung der LWU-Vorstände durch Gründung einer Holding. 

Wolfgang Mahnke von der Mieterwerkstatt Charlottenburg: „Die von Giffey wie CDU und FDP mantraartig vorgetragene Neubauoffensive mit der Parole von Bauen, Bauen, Bauen stellt sich als schlichte Wähler:innen-Täuschung heraus. Im Übrigen fällt bei der SPD zum Thema Mieter-Beteiligung kein Wort; Linken und Grünen scheint sie dagegen – etwa bei der Aufwertung der Mieterbeiräte – eine Herzensangelegenheit zu sein.“ 

Die Dossier-Initiativen werden ihre kritischen Einschätzungen bei den Koalitionsverhandlungen einbringen.“ 
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22. September 2021


Info der MieterWerkStadt Nr.3 (9/2021)

Das neue Info der MieterWerkStadt Charlottenburg ist heute bereits auf dem Spielstraßenfest am Stutti (Windscheidstr.) verteilt worden. Es hat folgenden Wortlaut:

 > Friedbergstraße 28: Verdrängung durch Spekulation droht

 Das Haus in der Friedbergstraße 28 wurde 2017 für ca. 4.000.000 verkauft. Modernisierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen – klassische Instrumente der Verdrängung – wurden angekündigt. Die Käufer haben die Zeit genutzt, in der der „Planungsraum Amtsgerichtsplatz“ nicht unter vorläufigem Milieuschutz stand, Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen zu begründen – sprich die Umwandlung rechtlich zu vollziehen. Im Dezember 2020 wurde das Haus für 8.325.000 € an die Projekt F-02 Gamma GmbH mit Sitz in Zossen weiterverkauft. Die Mietparteien des Hauses wurden jetzt von dem neuen Eigentümer aufgefordert, ihr Vorkaufsrecht wahrzunehmen. In Abstimmung mit der MieterWerkStadt Charlottenburg sind jetzt Mieter des Hauses dabei, zu klären, welche Möglichkeiten es u.a. aufgrund des Milieuschutzes gibt, um die Verdrängung zu verhindern. 


 > Volksentscheid für die Vergesellschaftung von Wohnraum am 26. September: Mit JA stimmen!

 Um langfristig Verdrängung zu verhindern, brauchen wir einen großen gemeinwirtschaftlichen Sektor in der Berliner Wohnungswirtschaft. Daher rufen wir dazu auf, am 26. September beim Volksentscheid über die Vergesellschaftung von Wohnraum mit JA zu stimmen. 

Nächstes Treffen der MieterWerkStadt Charlottenburg: 

Mittwoch, 6.Oktober, 18:30 Uhr, Nehringstraße 8, im DIVAN . 

MieterWerkStadt Charlottenburg 
E-mail: mieter-werk-stadt@web.de 
https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info 
https://twitter.com/Mieterwerkstadt
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14. September 2021


Berliner SpitzenkandidatInnen zur Miet-, Wohnungs- und Bodenpolitik: 
Fragerunde in der Heilig-Kreuz-Kirche am 14. September 2021 

Berliner Mieterverein, Deutsche Wohnen & Co enteignen und die Mietendossier-2021-Initiativen hatten zu einer Fragerunde eingeladen.

Nachgefragt wurden vorwiegend Positionen, die in den einzelnen Wahlprogrammen vage oder gar nicht formuliert sind.

Bemerkenswert offen war die FDP; sie will ihr Credo „Wirtschaft machen lassen“ auf dem Feld des Miet- und Bodenrechts wie folgt konsequent umsetzen:
- städtebauliche Verträge abschaffen,
- Berliner Bodenfonds auflösen,
- städtische Liegenschaften verkaufen,
- Milieuschutz abschaffen.

Aufhorchen ließ eine leichte Bewegung der SPD in der Vergesellschaftungsfrage: Einen erfolgreichen Volksentscheid würde sie nun wenigstens zum Anlass nehmen, die Vergesellschaftung einer Prüfung zu unterziehen, was allerdings – sonst würde das Instrument des Volksentscheids ad absurdum geführt – allgemeiner Konsens war.

Allein die LINKE will die Vergesellschaftung generell als Instrument einer sozialen Wohnraumversorgung verfolgen. Die Grünen wollen die private Wohnungswirtschaft möglichst vertraglich zähmen und sehen deshalb in einem erfolgreichen Volksentscheid vor allem eine Verbesserung der Verhandlungsposition des Landes.

Die CDU setzt weiter auf den privaten Wohnungsmarkt. Sofern MieterInnen die geforderten Mietpreise nicht zahlen können, soll der Staat sie individuell unterstützen.

Ein Blick in das Video der Veranstaltung ist zu empfehlen. Besonderen Unterhaltungswert hat die Passage (ab min 39.30), in der der FDP-Spitzenkandidat begründet, weshalb Milieuschutz nicht zu weniger, sondern zu mehr Verdrängung führt.

Link zum Veranstaltungsvideo auf Youtube: > https://www.youtube.com/watch?v=S_LM_jlKSgA
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14. September 2021

„Hamburger Bündnis für das Wohnen“:
Giffey und Scholz greifen zu einer Mogelpackung


Am Beispiel von Hamburg werden Scholz und Giffey nicht müde, den WählerInnen zu erzählen, wie vorbildlich ein freiwilliges Bündnis von Stadt und privater Wohnungswirtschaft funktionieren kann.

Über die eher unrühmlichen Ergebnisse dieses seit 2011 in Hamburg geübten Modells klärt das ARD-Morgenmagazin in seiner Sendung vom 14. September 2021 auf:
https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/moma_reporter_wohnen-unbezahlbar-100.html

Bizim-Kiez hat das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme wie folgt zusammengefasst:

„Wir hören ständig im SPD-Wahlkampf, Olaf Scholz, der SPD Kanzlerkandidat und frühere Hamburger Oberbürgermeister, hätte damals in Hamburg vorgemacht, welche Politik es brauche, um Wohnraum bezahlbar zu halten. Genau so wolle es auch Franziska Giffey in Berlin machen.

 Doch die Realität in der Elbe-Stadt ist eine andere! Der Chef vom Mieterverein zu Hamburg sagt, auch die gehobene Mittelschicht hat keine Chance, in der Stadt eine Wohnung zu finden. Alles viel zu teuer! 

Das wird sehr deutlich beim Bericht des ARD Morgenmagazin, die Betroffene gefragt haben. Zu Wort kommen da Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen, die frustriert sind und keine Wohnungen finden! Alle fragen sich, wie das erst Leute schaffen sollen, die unterdurchschnittliche Verdienste haben!? 

An Hamburg können alle sehen, wohin es gehen würde mit einer Franziska Giffey an der Spitze in Berlin: in den letzten 9 Jahren wurden in Hambung von allen Neubauten nur 28% als Sozialwohnungen gebaut. Rund 1/3 wurden als freifinanzierte – also hochpreisigen – Mietwohnungen im Bereich von 20€/qm erstellt und der Rest als Eigentumswohnungen für Menschen die es wirklich Dicke haben. Die Immo-Branche macht so kräftige Profite, aber dieser Neubaumix treibt den Mietspiegel hoch, wie im Film gut nachvollziehbar ist. 

Außerdem sinkt dabei ständig die Anzahl der mietpreisgebundenen Sozialwohnungen, denn gleichzeitig fallen durch das Erreichen des Bindungsende (nach 20-30 Jahren) immer mehr Wohnungen zurück auf den überhitzten Markt, als neu gebaut werden. Das ist das Ergebnis von „bauen, bauen, bauen“ nach dem Muster von Olaf Scholz: Schwund von Sozialwohnungen, allgemeiner Mietenanstieg, Bodenspekulation. Kein Modell für Berlin!“ 

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14. September 2021


„Was tun gegen den Mietenwahnsinn?“ 
Mieter:innenorganisationen befragen Berliner Spitzenkandidat:innen 

 Diese Veranstaltung findet am


Dienstag, dem 14. September 2021, 19.30 Uhr,
in der Heilig-Kreuz-Kirche Kreuzberg (Zossener Str.65)


statt. Die SpitzenkandidatInnen zur Abgeordnetenhauswahl werden zu Themen der Miet-, Wohn- und Bodenpolitik befragt.

Die Veranstaltung wird getragen von
- dem Berliner Mieterverein,
- den 27 Initiativen des „mietenpolitischen Dossiers 2021“,
- der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und
- dem „Initiativenforum Stadtpolitik Berlin“.

Zum Veranstaltungsflyer und zu weiteren Details führt folgender Link: 
https://iniforum-berlin.de/2021/09/veranstaltung-was-tun-gegen-den-mietenwahnsinn/#more-9593

Wer direkt in der Kirche teilnehmen möchte, muss sich vorher anmelden: info@iniforum-berlin.de

Die Plätze sind coronabedingt begrenzt. Ansonsten kann die Veranstaltung live über „alex tv“ verfolgt werden.

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10. September 2021

BBU: 
Gutachten zur Vergesellschaftungsfähigkeit von Genossenschaften 

Der „Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.“ – BBU – agitiert von Anbeginn an gegen den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.

Hierzu hat er bereits im März 2019 ein Gutachten von Professor Sodan (FU) eingeholt, der damals – unter der These, dass die Verfassung von Berlin dem Grundgesetz vorginge – Bedenken äußerte, ob in Berlin überhaupt Vergesellschaftung möglich sei. Die andere vom BBU verbreitete These – nämlich Genossenschaften seien vergesellschaftungsfähig – teilte Professor Sodan ausdrücklich nicht.

Dem BBU ist es seitdem nicht gelungen, einen anderen Hochschullehrer aufzutreiben, der eine Vergesellschaftungsfähigkeit gemeinwirtschaftlicher Unternehmen attestiert.

Stattdessen hat sich nun wenigstens ein Rechtsanwaltsbüro gefunden. Die Gutachtenübergabe am 10. September 2021 nutzte der BBU zu einer Presseerklärung mit dem triumphierenden Eingangsstatement: 
„Ja zum Volksentscheid = Ja zur Enteignung von Genossenschaften /Gutachten belegt: Größere Genossenschaften wären von Enteignung bedroht“ .

Der BBU will so die über 200.000 wahlberechtigten GenossInnen zu eine Ablehnung des Volksentscheids bewegen. Nach der sachlichen Stellungnahme des Senats zum Volksentscheid, die an alle Wahlberechtigten zusammen mit dem Wahlberechtigungsschein verschickt worden ist, erscheint es allerdings wenig wahrscheinlich, dass das Kalkül des BBU aufgeht.

Dass der BBU überhaupt diese entsolidarisierende Obstruktion betreibt, lässt sich mit seinen Aufgaben nicht erklären.

Im BBU waren ursprünglich ausschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und landeseigene Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen. Erst nach Privatisierung landeseigener Gesellschaften – in Berlin: GSW und Gehag – ist die „Deutsche Wohnen“ als deren Rechtsnachfolger Verbandsmitglied geworden.

Dennoch erscheint allein die „Deutsche Wohnen“ die Verbandspolitik zu bestimmen. Dies wird möglich, weil die übrigen Verbandsmitglieder ihre Verantwortung für eine soziale Wohnraumversorgung nicht einbringen und den Verband so der privaten Wohnungswirtschaft preisgeben.

Eine Neuordnung der landeseigenen Wohnungsbauunternehmen in einer unmittelbar dem Senat verpflichteten Holding wäre ein Weg, die Bemühungen um eine soziale Wohnraumversorgung zu stärken. 
s. hierzu auch den Beitrag im „Mietenpolitischen Dossier 2021“ zu den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften – LWU – , S. 32/33 > 
https://iniforum-berlin.de/dossier21/

Bei den Genossenschaften wäre zu wünschen, dass sich die Mitglieder gegenüber ihren Vorständen emanzipieren und eine innergenossenschaftliche Kommunikation zu wohnungspolitischen Positionen und solidarischem Verhalten einfordern.

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zu vertiefender Lektüre:

 Zur Verantwortung der Genossenschaften als Bestandteil der Gemeinwirtschft i.S. des Art. 15 Grundgesetz findet sich ein lesenswerter Beitrag von G. Piening auf der „Genossenschafter-innen“-Seite:
https://www.genossenschafter-innen.de/2021/09/17/bbu-totengraeber-der-genossenschaftsbewegung/
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4. September 2021


#unteilbar-Demo: Samstag, 4. September, 13 Uhr,

Treff- und Sammelpunkt ist Ebertstraße/Leipziger Platz (S+U-Bahnhof Potsdamer Platz).


Auch diesmal werden die Demo und die Forderungen (u.a. „Umverteilung von oben nach unten“, „ Wohnen darf keine Ware sein “) von einer Vielzahl von Initiativen und Organisationen unterstützt, u.a. von attac, DGB-Gewerkschaften und dem Paritätischen Wohlfahrtsverein.


Aufruf und bisherige Unterstützer > https://www.unteilbar.org/berlin-demo-2021/
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1. September 2021


Bodenpreisbeschleunigung durch spekulative Verkäufe

Das Wohngrundstück Friedbergstr. 28 hat nach 2017 zum zweiten Mal den Eigentümer gewechselt. Nach 4.530.000 € wechselte das Grundstück nun im Jahr 2021 für einen Kaufpreis von 8.325.000 € erneut den Eigentümer.

Aus der Hausgemeinschaft Friedbergstr. 28 ist uns hierzu folgender Kurzbericht für unsere Webseite übermittelt worden:

„Im Dezember 2017 wird offiziell bekannt, dass das Objekt Friedbergstr. 28 von Fam. Fiolka an eine Immobiliengesellschaft verkauft wurde. Ziel der Immobiliengesellschaft war – nach ihren Profilen -, das Haus zu entmieten, zu sanieren und die Wohnungen einzeln zu verkaufen. 
Demgegenüber steht aber eine gut funktionierende Hausgemeinschaft, die dafür weichen müsste. 
Ab Dez. 2017 neuer Eigentümer Ernst G. Hachmann GmbH Hausverwaltung. Projektpartnerschaften zwischen Immowert + Immobilienconsult Berlin. 
Beispiel Projekt: Friedbergstr. 15: Abverkauf der Wohnungen in Eigentum. Momentaner Preis liegt bei 5000 € in dieser Gegend. 570.000 € Kaufpreis für 95 m² Wohnung – 3 Zimmer. Friedbergstr. 25 + 40.698 € Maklerprovision + 34.000 € Grunderwerbsteuer (6%) und 7.100 € Notar + Grundbucheintragung. 

5.12.2017 
Infoschreiben von der Immowert Immobiliengruppe Friedbergstr. über Neuaufmaß der Wohnungen 

7.4.2018 
Schreiben von Hachmann über Modernisierungsmaßnahmen. Beantragt wurde die Projektsteuerung ICB Berlin. Diese hat auch die Baumaßnahmen in der Friedbergstraße 15 durchgeführt. 
ICB macht ausschließlich in Eigentumswohnungen; Hauptmaßnahmen sollen Dachausbau, Balkonausbau und 2 Fahrstühle sein. 

10.4.2018 
Einladung zu Infogespräch mit ICB im Hotel Ellington am 24.4.2018. 

6.12.2018 
Das Objekt Friedrichstr. 28 wird off-market für über 8 Mio € zum Verkauf angeboten. 

15.4.2021 
Weiterverkauf des Objektes an die Briefkastenfirma Projekt F-02 Gamma GmbH mit Sitz in Zossen. Vorstand Oliver Koch von der Fortis Group. 
Die gehört zu der Plutos Group mit Peyvand Jafari an der Spitze der Pyramide mit Adressen in Zossen + Steinplatz Berlin. 

Briefkastenfirma in Zossen mit 60 Adressen. Bei Überprüfung wurde niemand angetroffen 
Gewerbesteuer liegt in Zossen bei der Hälfte von Berlin. 

24.3.2021 
Info über Hausverwaltungswechsel 

3.8.2021 
Unterlagen von den Notaren Michel Partner zum Mietervorkaufsrecht“ 
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30. August 2021


SPD-Abgeordnetenhausfraktion kippt Reform der Bauordnung

Ziel der Reform war die stärkere Beachtung von Umwelt- und Klimaschutz sowie der Barrierefreiheit, zudem eine Erleichterung des Dachgeschossausbaus. Diesem Koalitionsvorhaben verweigert die SPD im Abgeordnetenhaus nun ihre weitere Unterstützung.

Der Sinneswandel der SPD-Fraktion wird auf eine Intervention von Frau Giffey zurückgeführt. Zu den Motiven und Hintergründen findet sich ein eingehender Artikel im Tagesspiegel vom 30. August 2021 – Link zur online-Ausgabe: 
https://www.tagesspiegel.de/berlin/gruene-sprechen-von-der-aera-giffey-berliner-spd-laesst-reform-der-bauordnung-platzen/27562986.html
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21. August 2021


Hoffest Seelingstraße 29

Die Mieterinnen und AnwohnerInnen haben sich dafür eingesetzt, dass das Land sein Vorkaufsrecht für die Seelingstraße 29 ausübt. Dies ist im März 2021 geschehen und wird nun von der Hausgemeinschaft


am Samstag, dem 21. August, 15 Uhr,

mit einem Hoffest gefeiert. Dabei wird auch eine Podiumsdiskussion stattfinden, zu der Ülker Radziwill, Niklas Schenker und Dr. Petra Vandrey sowie Stadtrat Oliver Schruoffeneger eingeladen sind > http://seeling29.de/?p=384


MitstreiterInnen der MieterWerkStadt Charlottenburg sind herzlich eingeladen, zumal wir ja entscheidend für den Milieuschutz am Klausenerplatz eingetreten sind, ohne den die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht gegeben gewesen wären. Es wird Gelegenheit geben, die Forderungen der MieterInnen zur Miet-/Wohn-/Bodenpolitik anzusprechen (s. dazu auch unten zum mietenpolitischen Dossier 2021)
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13. August 2021

Wahlprüfsteine zum mietenpolitischen Dossier 2021 

Die Initiativen, die ihr mietenpolitisches Dossier 2021 am 9. August der Öffentlichkeit vorgestellt haben, haben nun auf Basis ihrer Beiträge Wahlprüfsteine formuliert und den Parteien zur Stellungnahme übersandt. Die Wahlprüfsteine können über folgenden Link heruntergeladen werden: 
https://iniforum-berlin.de/2021/08/deninisantworten-fragen-zum-mietenpolitischen-dossier-2021-an-alle-die-sich-in-berlin-waehlen-lassen-wollen/#more-8207
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12. August 2021


Aufruf der MieterWerkstadt Charlotenburg zur Vorbereitung und zur Teilnahme an der MietenwahnsinnsDemo am 11. September 2021, 13 Uhr, Alexanderplatz:


Gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung


Demo am 11. September, 13 Uhr Alexanderplatz

Wir, engagierte Mieter und Mieterinnen, haben sowohl auf Landesebene als auch in unserem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vieles bewirkt: Milieuschutzgebiete wurden eingerichtet, Häuser wie die Seelingstrasse 29 konnten vor dem Zugriff von profitorientierten Investoren gerettet werden.

Doch vor allem seit der Aufhebung des Mietendeckels sind wir wieder verstärkt von Mieterhöhungen betroffen und von Verdrängung bedroht. Das gilt nicht zuletzt auch für unseren Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. In den letzten Jahren wurden hunderte von bezahlbaren Wohnungen aus der Nachkriegszeit abgerissen, die Umwandlung in Eigentumswohnungen geht weiter.

Um diesen Prozess zu stoppen, brauchen wir rasch wirkende Maßnahmen:
- Mietendeckel bundesweit,
- Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen,
- Effektives Verbot des Abrisses von bezahlbarem Wohnraum.
Zudem benötigen wir langfristig einen
- großen gemeinwirtschaftlichen Sektor in der Berliner Wohnungswirtschaft.

Hierzu wollen wir gemeinsam auf die Mietenwahnsinns-Demo am 11. September gehen.

Auf die Teilnahme an der Demo wollen wir uns auf unserem nächsten Treffen am


Mittwoch, dem 1. September 2021, 18.30 Uhr, im DIVAN (Nehringstr.8),

vorbereiten, zu dem wir alle interessierten Anwohnerinnen und Anwohner herzlich einladen.

Verbunden mit der Demo ist der Aufruf, bei der Volksabstimmung über die Vergesellschaftung von Wohnraum am 26. September mit JA zu stimmen – denn Wohnraum darf kein Spekulationsobjekt sein. 

MieterWerkStadt Charlottenburg E-mail: mieter-werk-stadt@web.de https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info https://twitter.com/Mieterwerkstadt
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11. August 2021


Kundgebung zur Erweiterung der Mitbestimmung bei den Landeeigenen Wohnungsbauunternehmen :
Mittwoch, 11. August, 11 Uhr, vor der Landes-SPD-Zentrale in der Müllertraße 163


Unter dem Motto

Beerdigung der Mitbestimmung in den Landeseigenen Wohnungsunternehmen,
Beerdigung der sozialen Wohnraumversorgung?


rufen „Stadt von unten“ und andere Mieterinitiativen sowie Mieterbeiräte zu der Kundgebung auf.

Zur Weigerung der SPD, Änderungen im Wohnraumversorgungsgesetz zu Gunsten einer effektiveren Mietermitbestimmung zuzulassen, finden sich eingehende Ausführungen unter
https://stadtvonunten.de/berliner-mieterinnenvertretungen-nebensache-2/
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3. August 2021

Umwandlung in Wohnungseigentum wird in ganz Berlin unter Genehmigungsvorbehalt gestellt


 Auf Grund der seit Juni 2021 bestehenden Ermächtigung aus dem Baulandmobilisierungsgesetz hat der Senat bechlossen, ganz Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des § 250 Baugesetzbuchs auszuweisen. Sobald die Verordnung erlassen ist, wird dann einer Umwndlung von Miet- in Eigentumswohnungen auch außerhalb von Milieuschutzgebieten begegnet werden können. 

Zur Pressemitteilung des Senats vom 3. August 2021 gelangt man hier: 

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1112301.php
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7. Juli 2021


Petition an Bundestag: Mietendeckel bundesweit

Die Bürgerinitiative Fasanenplatz hat eine Petition an den Bundestag initiiert, mit der sie den Bundesgesetzgeber auffordert, die Regelungen des Berliner Mietendeckels, für den das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzgebungskompetenz des Landes verneint hat, nun bundesweit einzuführen.

Diese Initiative unterstützt die bereits am 20. April 2021 von der Linksfraktion eingebrachte Forderung an die Bundesregierung, einen bundesweiten Mietendeckel einzuführen (Bundestags-Drucksache 19/28776).

Damit die von der BI eingebrachte Petition in einer öffentlichen Sitzung zusammen mit dem Petenten behandelt wird, bedarf es bis Ende Juli 50.000 MitzeichnerInnen. 

Zur Mitzeichnungsseite des Petitionsausschusses gelangt man über folgenden Link: 
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2021/_06/_04/Petition_124032.html

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17. Juni 2021


Die Große Anfrage der Linksfraktion vom 17. Juni 2021 zum Wohnungsneubau im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf seit 2017 hat das Bezirksamt am 12. Juli beantwortet. Die Anfrage ist nebst Antwort hier abrufbar:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/___tmp/tmp/450810361009220956/1009220956/00266923/23.pdf

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6. Juli 2021


Klagen gegen Umwandlungsverbot gescheitert!


Das Bezirksamt Charlotenburg-Wilmersdorf gewinnt Klagen um Milieuschutzgebiet. Die dazu am 6. Juli 2021 herausgegebene Pressemitteilung hat folgenden Wortlaut:

Nach dem Aufstellungsbeschluss für ein Milieuschutzgebiet untersagte das Bezirksamt die Umwandlung in Eigentumswohnungen in der Schillerstraße 84. Dagegen wollte der Eigentümer die aufschiebende Wirkung durchsetzen. Das Verwaltungsgericht hat nun dem Bezirksamt zu 100 Prozent Recht gegeben. Erstaunlich ist dabei, dass das Verwaltungsgericht dabei auch auf das von Klägerseite zur Argumentation herangezogene empirica-Gutachten eingegangen ist, dass auch in den BVV-Debatten zur Festsetzung der Milieuschutzgebiete als Gegenargument vorgebracht wurde.

Nachdem sich das Verwaltungsgericht im Detail mit einigen Argumenten auseinandergesetzt hat, schreibt es zusammenfassend: Auch sonst stellt der empirica-Endbericht, der im Ansatzpunkt die von Erlass einer Erhaltungsverordnung nicht in einem Maße in Frage, das dazu führen würde, dass eine solche sich bereits auf der Stufe der vorläufigen Untersagung als rechtswidrig darstellen würde. 

 Stadtentwicklungsstadtrat Oliver Schruoffeneger: 
“Mit diesem Urteil wurde Klarheit geschaffen und der von uns verfolgte Untersuchungs- und Interpretationsansatz grundsätzlich für richtig erachtet. Das Gericht hat damit klargestellt, dass die kleinteiligen Kritikpunkte wie sie von empirica dargestellt und im politischen Raum übernommen wurden, nichts an der grundsätzlichen Richtigkeit der bezirklichen Milieuschutzausweisungen ändern. Das Vorgehen meines Stadtplanungsamtes wurde damit bestätigt. Dies schafft Sicherheit für mittlerweile weit über 50.000 Mieterinnen und Mieter im Bezirk und ermöglicht uns den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und weitere Milieuschutzgebiete in Angriff zu nehmen. “ 


https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1103511.php
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14. Juni 2021


neues Info der MieterWerkStadt Charlottenburg 


Das Info ( MieterWerkStadt Nr.2, 6/2021 ) wird in der Woche ab dem 21. Juni 2021 im Kiez platziert. Es hat folgenden Wortlaut:

Abriss von Wohnraum aus der Nachkriegszeit
.. ist in Charlottenburg-Wilmersdorf ein wesentlicher Faktor der Verdrängung. Wie das Bezirksamt auf unsere Anfrage bestätigte, wurden zwischen 2015 und 2021 der Abriss von 288 Wohnungen aus den 50iger und 60iger Jahren genehmigt. Die Mieterwerkstadt Charlottenburg fordert, dass das Zweckentfremdungsverbot konsequent angewandt wird und die Einhaltung der Mietobergrenze von 7,92 €/qm für Ersatzwohnungen kontrolliert wird. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Mieter und Mieterinnen über ihre Rechte aufzuklären. 

Vorläufiger Milieuschutz für Schlossstraße und Amtsgerichtsplatz: Die Haushaltsbefragung hat begonnen
Diese Befragung dient dazu, festzustellen, ob die Kriterien für ein Milieuschutzgebiet gegeben sind. Es ist wichtig, dass möglichst viele die Fragebögen ausfüllen und zurückzuschicken, da es umso deutlicher wird, dass diese Kriterien gegeben sind, je mehr Haushalte sich beteiligen. Die rasche endgültige Einführung des Milieuschutzes ist umso wichtiger, als die Aussetzung des Milieuschutzes von Januar 2020 bis Ende April 2021 von Vermietern dazu ausgenutzt worden ist, Mietshäuser in Eigentumswohnungen umzuwandeln, so z.B. in der Wundtstrasse. > hierzu s. Anmerkung unten! 

Volksbegehren für die Vergesellschaftung von Wohnraum
Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren zur Vergesellschaftung von Wohnraum (Deutsche Wohnen & Co enteignen) geht in die letzte Phase. Wir bitten alle, die gesammelten Unterschriften bis zum 25. Juni abzugeben. Mögliche Orte dafür sind: Bezirksamt Charlottenburg, Foyer des Rathauses, Otto-Suhr-Allee 100 oder Initiative Deutsche Wohnen & Co, c/o Stadtteilbüro Friedrichshain, Warschauer Str.23, 10243 Berlin. 

MieterWerkStadt Charlottenburg E-mail: mieter-werk-stadt@web.de https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info https://twitter.com/Mieterwerkstadt


Anmerkung : 

Die Fragebögen sind ausschließlich in deutscher Sprache. MieterInnen, in deren Haus auch Haushalte ohne differenzierte Deutschkenntnisse sind, sollten deren Angehörige auf die Bedeutung der Befragung hinweisen und empfehlen, sich bei Verständnisschwierigkeiten möglichst in landsmannschaftlichen Beratungsstellen Rat zu holen.
 Auf dieses Problem wurde das Bezirksamt gelegentlich der Anwohnerfragestunde in der Bezirksverordnetenversammlung am 17. Juni 2021 angesprochen. Es empfahl, im Bedarfsfall Kontakt zum bezirklichen Integrationsbeauftragten aufzunehmen. Die Kontaktdaten sind: 
> Integrationsbeauftragter : 
Tel.-Nrn: 9029-12547 und -13329 
integrationsbeauftragter@charlottenburg-wilmersdorf.de 
> sowie die dort angesiedelten „Verwaltungslotsen“ : 
Tel.-Nrn: 9029-12544 sowie -12545 und -13328 
verwaltungslotsen@charlottenburg-wilmersdorf.de 
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/beauftragte/integration/verwaltungslotsinnen-und-lotsen-charlottenburg-wilmersdorf-1012926.php

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11. Juni 2021

Milieuschutz: 
Eigentümer nutzt Unentschlossenheit der Bezirksamts 

Der Bezirk Charlotenbrug –Wilmersdorf hatte das Areal zwischen der Puls und der Rönnestraße im Januar 2019 unter vorläufigen Milieuschutz gestellt, diesen Schutz dann aber ein Jahr später für einen Teil des Gebiets (nämlich die Planungsräume „Schloßstraße“ und „Amtsgerichtsplatz“) wieder aufgehoben. Dass sich das Bezirksamt damals gescheut hat, endgültigen Milieuschutz zu verordnen, ist bei der Anwohnerschaft und den Bezirksverordnetenfraktionen von SPD, Grünen und LINKE von Anfang an auf Unverständnis gestoßen und hat dazu geführt, dass die Gebiete nun per 30. April 2021 erneut unter vorläufigen Milieuschutz gestellt worden sind.

Dass das Gebiet in der Zwischenzeit von über 15 Monaten nicht unter Schutz stand, hat ein aufmerksamer Eigentümer genutzt, um – wie eine wachsame Mieterin jetzt recherchiert hat – ungehindert die Umwandlung seiner drei Häuser in der Wundtstraße in Eigentumswohnungen zu betreiben.

Er hat in diesem Zeitraum die beantragten Abgeschlossenheitsbescheinigungen für seine Wohnungen erhalten und beim Grundbuch zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher eingereicht. Als Ende April 2021 erneut Milieuschutz verfügt wurde, waren die Wohnungsgrundbücher gebildet und jede Chance vertan, der Umwandlung entgegenzutreten.

Milieuschutz hilft nur gegen Verdrängung, wenn er stringend verfolgt wird. Kommt er später als benötigt, schaffen die Eigentümer/Vermieter Tatsachen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Es bleibt zu hoffen, dass das Bezirksamt die jetzt eingeleiteten neuen Untersuchungen (s. hier: 3. Juni 2021 ) rasch auswertet und dann endgültigen Milieuschutz verordnet, damit weitere Schäden vermieden werden.

W.M., 11.6.2021
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3. Juni 2021


Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz: Haushaltsbefragung beginnt

Die Befragungsunterlagen werden etwa der Hälfte der Anwohnerhaushalte in der nächsten Woche zugehen. Hierzu hat der Bezirk am 3. Juni 2021 eine Pressemitteilung herausgeben. Darin heißt es:

„Die S.T.E.R.N. GmbH wurde vom Bezirk beauftragt, die erforderlichen aktuellen Datengrundlagen zu ermitteln und in den betroffenen Gebieten eine schriftliche Befragung der Haushalte durchzuführen. …. Die Fragebögen werden ab Samstag, 5. Juni 2021 an die Bewohner*innen verteilt und können bis einschließlich Freitag, 2. Juli 2021 freiwillig ausgefüllt und kostenfrei zurückgeschickt werden. In den Fragebögen werden aktuelle Informationen zu den Wohnverhältnissen und der sozialen Situation der Bewohner*innen abgefragt. Zudem wird nach der Wohndauer, der Miethöhe, durchgeführten Modernisierungen sowie nach der Nutzung der örtlichen Infrastruktur (wie z.B. Kitas oder Schulen) gefragt. Die Befragung wird anonymisiert durchgeführt.“


Den vollen Wortlaut der Pressemitteilung erreicht man über folgenden Link:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1091949.php

Die MieterWerkStadt Charlottenburg geht davon aus, dass sich die Verdrängungsgefahr um so evitenter darstellt, je mehr Haushalte sich an der Befragung beteiligen. Sie ruft deshalb die Anwohnerschaft auf, sich unbedingt an der Befragung zu beteiligen.
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23. Mai 2021



# Mietenwahnsinn
Aufruf zur Demo am Sonntag, dem 23. Mai 2021
„Pfingstspaziergang“



Gegen den Mietenwahnsinn — jetzt erst recht!

Sonntag, 23. Mai 2021, 13 Uhr, Potsdamer Platz 


Wir Mieter*innen sind wütend!


Der von uns erkämpfte Mietendeckel wurde uns durch das Bundesverfassungsgericht genommen. Jetzt heißt es wieder verarmen, um die Miete zahlen zu können oder Angst haben vor Zwangsräumung und Verdrängung. Wer kein eigenes Zuhause hat, ist jetzt schon in würdelosen Massenunterkünften eingepfercht.


Ist das unser Grundrecht auf Wohnen?!

Nicht nur unser Wohnraum, ganz Berlin ist zum Spielball für Spekulant*innen geworden. Unsere Buchläden, Kiezkneipen, Spätis und Jugendzentren, fallen der reinen Profitsteigerung zum Opfer, werden gekündigt oder geräumt. Das letzte traurige Beispiel dafür ist das selbstverwaltete Jugendzentrum Potse, das kurz vor seiner Räumung steht.

Ihr wollt uns den Deckel nicht lassen? Dann holen wir uns jetzt den ganzen Topf!

Den Marktradikalen und Vermieter*innen rufen wir zu: Das letzte Wort zum Mietenwahnsinn ist noch nicht gesprochen! Wir werden noch entschiedener und lauter auf die Straße gehen und uns gemeinsam für die solidarische Stadt von morgen einsetzen!

Sprecht eure Nachbar*innen an, organsiert euch in euren Häusern, in euren Kiezen, in unserem Bündnis.
Kommt zur Mietendemo am 23.05. um 13:00 Uhr am Potsdamer Platz um — mit Maske und Abstand — ein Zeichen gegen den Mietenwahnsinn zu setzen: JETZT ERST RECHT!

Mehr > https://www.mietenwahnsinn.info/aktuelles/

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11. Mai 2021


Info der MieterWerkstadt Charlottenburg zum 
vorläufigen Milieuschutz für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz 

Seit dem 30. April 2021 gibt es erneut vorläufigen Milieuschutz für die „Planungsräume“ Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz. Damit haben Wohnungsmieter*innen eine weitere Möglichkeit, sich

gegen Verdrängung durch Luxusmodernisierung und 
gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen 

zu wehren. 


Vorläufiger Milieuschutz endet mit Ablauf eines Jahres, wenn er nicht zuvor durch den Erlass einer Erhaltungsverordnung bestätigt wird („endgültiger Milieuschutz“ ). In der Zeit des vorläufigen Milieuschutzes stellt das Bezirksamt bauliche Veränderungen und Umwandlungen zurück, wenn sie den verfolgten Milieuschutzzielen widersprechen.

Mit den Vorbereitungen für den Erlass der Erhaltungssatzung hat das Bezirksamt bereits begonnen. Zur Aktualisierung insbesondere der Verdrängungssituation hat es das Stadtplanungsbüro S.T.E.R.N. beauftragt, eine Haushaltsbefragung durchzuführen, die neben anderem der Sicherung der Erkenntnisse über den Grad der Belastung der Haushalte durch die Miete dient.

Die Haushaltsfragebögen werden an etwa die Hälfte der – nach Zufallsprinzip ausgewählten – Haushalte geschickt. S.T.E.R.N. soll die Angaben bis zum Ende der Sommerferien ausgewertet haben, damit danach unverzüglich über den Erlass der „Erhaltungsverordnung“ entschieden werden kann.

Nach unserer Einschätzung werden die Kriterien für Milieuschutz umso deutlicher erkennbar, je mehr Haushalte ihre Daten zur Verfügung stellen. Unsere dringende Bitte ist also, sich unbedingt der Mühe zu unterziehen, die Fragebögen auszufüllen und rechtzeitig zurückzuschicken . Die Daten bleiben anonym und werden keinen anderen Zwecken zugeführt.

Damit der Milieuschutz seine Wirkungen entfalten kann, ist es wichtig, das Bezirksamt zu unterrichten , wenn VermieterInnen Maßnahmen ankündigen, die mit dem Milieuschutz kollidieren können. Das gilt für die Ankündigung von baulichen Veränderungen und für beabsichtigte Umwandlungen . Ein Einverständnis zu vermieterseitigen Maßnahmen sollte erst gegeben werden, wenn der Bezirk das Vorhaben kennt und signalisiert hat, dass er in dem gegebenen Einzelfall keinen Widerspruch zu den Milieuschutzzielen sieht . 

 MieterWerkStadt Charlottenburg / E-mail: mieter-werk-stadt@web.de / https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info / https://twitter.com/Mieterwerkstadt
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2. Mai 2021


Info der MieterWerkStadt Nr. 1 (Mai 2021)

- Vorkaufsrecht für die Seelingstrasse 29 wahrgenommen


Der Bezirk hat das Vorkaufsrecht für das Haus in der Seelingstraße 29 endgültig umgesetzt. Das Haus sollte an eine Investment-gesellschaft aus Luxemburg zu einem Preis verkauft werden, der drastische Mieterhöhungen erwarten ließ.

Die MieterInnen desHauses haben sich zu einer Hausgemeinschaft zusammengeschlossen, den Fall öffentlich gemacht und mit der Demonstration vom 13. Februar die Solidarität des Kiezes organisiert (> www.Seeling29.de). Dieses Engagement hat nun zur Abwendung der drohenden Verdrängung geführt.

Rechtliche Voraussetzung für die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts war, dass das Gebiet direkt um den Klausenerplatz seit Januar 2020 vollen Milieuschutz genießt – dank des von der MieterWerkStadt Charlottenburg 2017 initiierten und eingebrachten Einwohnerantrags. 

- Erneut Vorläufiger Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz


Der Aufstellungsbeschluss vom 13. April ist am 30. April 2021 in Kraft getreten. Damit ist das Bezirksamt endlich den Forderungen aus der Bevölkerung – zuletzt erhoben auf der Demonstration am 18. August 2020 – und aus der Bezirksverordnetenversammlung nachgekommen. Es gibt so wieder mehr Möglichkeiten, sich
 gegen Verdrängung durch Luxusmodernisierung und
 gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen
zu wehren. Das Vorkaufsrecht kann allerdings erst wahrgenommen werden, wenn es einen endgültigen Milieuschutz gibt. Die Mieterwerkstadt Charlottenburg fordert daher vom Bezirksamt, eine entsprechende Milieuschutzverordnung so schnell wie möglich zu erlassen. 

- Beratung von MieterInnen durch das „Initiativenforum Stadtpolitik“
Insbesondere nach Wegfall des Mietendeckelgesetzes gibt es einen erhöhten Rechtsberatungs-bedarf. Neben der kostenlosen Beratung durch den Bezirk – Näheres unter 
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/buergerdienste/buergeraemter/artikel.755559.php
bietet jetzt auch das „Initiativenforum Stadtpolitik“ eine Beratung per Videokonferenz an,
Näheres > https://iniforum-berlin.de/services/digitale-mietrechtsberatung/
Anmeldung über > rechtsberatung@iniforum-berlin.de

MieterWerkStadt Charlottenburg
E-mail: mieter-werk-stadt@web.de 
https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info 
https://twitter.com/Mieterwerkstadt 
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30. April 2021


Seit heute: (vorläufiger) Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz


Der Milieuschutzaufstellungsbeschluss des Bezirksamts vom 21. April 2021 ist im Amtsblatt für Berlin vom 30. April 2021 (Seiten 1332/1333) veröffentlicht worden. Damit gilt seit heute vorläufiger Milieuschutz für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz.

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25. April 2021


Vernichtung preiswerten Wohnraums der Nachkriegsjahre 


Die Genehmigungspraxis des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf bei Abrissanträgen einschließlich der fehlenden Unterrichtung der betroffenen MieterInnen war Gegenstand der Debatte zu Einwohnerfragen in der Bezirksverordnetenversammlung am 22. April 2021. Dies und die in Aussicht genommene Behandlung des Themas im Ausschuss für Bürgerdienste am 27. April 2021 war Anlass für folgende – am 25. April abgesetzte – Pressemitteilung, die auch den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste zur Kenntnis gegeben wurde:

Die MieterWerkStadt Charlottenburg fordert vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: 
• Stoppt den Abriss der Wohnungsneubauten der 50er und 60er Jahre – 
• bezahlbarer Wohnraum muss erhalten bleiben ! 

In den letzten Jahren häufen sich die Abrisse von Wohngebäuden aus der Nachkriegszeit in Berlin. Spitzenreiter in Sachen Abrissgenehmigungen ist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. 

Nach den – auf der Bezirksverordnetensitzung-Sitzung am 22.4.2021 von Herrn Herz, bestätigten – Zahlen, wurden zwischen 2015 und 2020 insgesamt 95 Abrissanträge für 322 Wohnungen gestellt. Das Bezirksamt genehmigte 89 Anträge mit 288 Wohnungen, lediglich sechs Anträge mit 34 Wohnungen wurden abgelehnt. 

Aktuell kämpfen MieterInnen der Windscheidstr. 3/3a um den Erhalt ihrer in den Nachkriegsjahren errichteten Wohnungen. Der Investor, die DKW-Gruppe, hatte das Haus 2017 erworben und gegenüber den MieterInnen zunächst den Eindruck erweckt, das Haus sanieren zu wollen. Nachdem der vorläufige Milieuschutz ersatzlos ausgelaufen ist, sind die Abrisspläne Ende 2020 bekannt geworden. 

Wir fordern vom Bezirksamt, alles zu tun, um die MieterInnen in ihrem Kampf um den Erhalt ihrer Wohnungen in der Windscheidstr. 3/3a zu unterstützen.

 Die Wohngebäude der Nachkriegszeit müssen vor dem Abriss geschützt werden, um bezahlbaren Wohnraum in Charlottenburg-Wilmersdorf zu erhalten. 

Insbesondere fordern wir vom Bezirksamt: 
- Ausweitung des Milieuschutzes auf das gesamte Gebiet des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf; 
- keine Befreiung von den Vorgaben des Baunutzungsplans, wenn Ersatzbauten mit einer höheren Geschosszahl als das vorherige 

 Gebäude errichtet werden sollen; 
- konsequente Anwendung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und Kontrolle der Einhaltung der Mietobergrenze von 7,92 

 €/qm für Ersatzwohnungen; 
- Aufklärung der betroffenen MieterInnen über ihre Rechte durch das Bezirksamt. 
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20. April 2021

LINKE fordert Mietendeckel-Bundesgesetz

Unmittelbar nachdem das Bundesverfassungsgericht das Berliner Mietendeckelgesetz für nichtig erklärt hat, weil es in dieser Rechtsmaterie nicht das Land, sondern den Bund in der Gesetzgebungskompetenz sieht, hat die Bundestagsfraktion der LINKEN die Forderung erhoben, dass nun der Bund seine daraus erwachsende Verantwortung wahrnehmen soll.

Dazu hat die Fraktion am 20. April den Antrag eingebracht (Bundestags-Drucksache 19/28776), dass der Bundestag nun die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Mietpreisspirale stoppt und die Mieten in angespannten Wohnungsmärkten deckelt.


Insbesondere soll festgeschrieben werden, dass

1. Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen innerhalb der nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden; sie sind ausnahmsweise nur fairen Ver-mietenden, die bislang besonders niedrige Mieten erhoben haben in Höhe eines Inflationsausgleichs von maximal zwei Prozent pro Jahr bis maximal der ortsüblichen Vergleichsmiete zu gestatten;

2. die bisherige „Mietpreisbremse“ so nachgeschärft und ausgestaltet wird, dass neue Mietverträge maximal in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete abgeschlossen werden dürfen; Ausnahmen sind lediglich bei Neubauwoh-nungen zu gestatten, Verstöße zu sanktionieren;

3. bei Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes nach dem Vorbild des „Berliner Mietendeckels“ kommunale Mietobergrenzen differenziert nach Wohnlagen und Wohnungsausstattungen festgelegt werden können, die sich an den Mietpreisen zu dem Zeitpunkt orientieren, als der jeweilige Wohnungsmarkt noch nicht angespannt war; Mieterhöhungen oder den Abschluss von Widervermietungsmieten über diese Mietobergrenzen hinaus zu untersagen sowie die Absenkung überhöhter Mieten, die 20 Prozent oder mehr oberhalb dieser Mietobergrenze liegen, zu ermöglichen; auszunehmen hiervor sind lediglich erstmalige Vermietungen von Wohnraum.
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20. April 2021


Pressemitteilung des Berliner Mietervereins
zum Mietendeckel und zum Senatshilfsfonds für MieterInnen: 

- Mieterverein weist Vorwürfe einer vorhersehbaren Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zurück 
- Mieterverein begrüßt Hilfszahlungen des Senats für Rückzahlungen 

„Wir bedauern ausdrücklich, dass durch den Beschluss des Bundesverfassungs-gerichts zur Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels Mieter und Mieterinnen zu Nachzahlungen verpflichtet sein können, die gerade in Folge der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie außerordentlich problematisch sind“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Von einer Niederlage mit Ansage kann jedoch keine Rede sein. „Trotz des Beschlusses war es richtig, notwendig und angemessen, dass das Land Berlin den Vorstoß für eine landesrechtliche Mietenbegrenzung unternommen hat, denn alle anderen Regelungen, Wohnraum in Berlin für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zugänglich zu machen bzw. zugänglich zu halten, haben sich zuvor als wirkungslos erwiesen. „Selbst das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss zu einem Eilantrag G (1 BvQ 15/20 vom 10.3.2020) noch ausdrücklich erklärt, dass die Kompetenzfrage offen sei“, so Wild.

Zudem haben zahlreiche Verfassungsrechtler, zuletzt heute der ehemalige Professor der FU Berlin, Christian Pestalozza gegenüber dem RBB, die Möglichkeit einer landesgesetzlichen Regelung gesehen. Auch die Berliner Landgerichtskammern 65 und 66 haben den Mietendeckel als verfassungsgemäß bewertet. Lediglich die 67. Kammer des LG Berlin, die schon die Mietpreisbremse erfolglos für verfassungswidrig erklärte, legte dem BVerfG eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit vor. Auch die meisten Amtsrichter trugen den Mietendeckel mit.


„Selbstverständlich bestand ein rechtliches Risiko. Der Deckel war und ist gleichwohl notwendig, wenn nicht als Landesgesetz dann durch den Bund.

Der Berliner Mieterverein begrüßt die heute beschlossenen finanziellen Hilfen des Senats für Rückzahlungen, weil damit ggf. Kündigungen vermieden werden können.

Unklar bleibe jedoch, in welchen Fällen das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden kann. „Wir erwarten, dass hier unbürokratisch auch bei aktuellen Einkommensrückgängen infolge Corona, die Hilfe als Zuschuss gewährt wird“.

Berliner Mieterverein e.V.
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19. April 2021

Nach der Mietendeckel-Entscheidung:
Bund ist gefordert > „Weiteres Nichtstun gefährdet den sozialen Frieden“


Zur jetzt evident gewordenen Verantwortung des Bundesgesetzgebers führt der Staatsrechtler Christian Pestalozza im Interview mit dem rbb folgendes aus: 


„Wenn man sich ansieht, was als Mietzins gefordert wird und was viele sich wirklich leisten können, ist klar, dass der Bund insgesamt zu wenig getan hat, um dieses soziale Problem – wir sind auf Wohnraum angewiesen, aber wir können ihn uns nicht leisten – zu bewältigen. Mit der Subventionierung der Bedürftigen ist es nicht getan, sondern es geht zentral um die sozialgerechte Begrenzung des Mietzinses.“


Das ganze Interview findet sich hier:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/04/berlin-mietendeckel-interview-verfassungsrechtler-pestalozza.html
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15. April 2021


Bundesverfassungsgericht: Mietendeckelgesetz ist nichtig

In mehreren Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht am 25. März 2021 festgestellt, dass dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für das Mietendeckelgesetz fehlt . Nach Ansicht des Gerichts hat der Bund mit den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch die Mietpreise abschließend geregelt.

Die Pressemitteilung des Gerichts vom 15. April findet sich hier:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-028.html


Anmerkung:
 Mit dem Mietendeckel entfällt ein Regulativ zum Wohnungsmarkt, auf dem der Wohnungsmangel genutzt wird, um ohne Rücksicht auf den Gebrauchswert der Wohnung Profite einzufahren. Um den privaten Wohnungsmarkt dennoch einzudämmen, gilt es jetzt, den Wohnraum großer privater Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften, damit die Verfügung über Wohnraum wieder in nennens-wertem Umfang in gemeinnützige Verwaltung übergeht. Für einen entsprechenden Volksentscheid werden noch bis zum 25. Juni 2021 Unterschriften gesammelt; mehr s.u. > 16. Februar 2016.
 Lesenswert ist hierzu auch die Erklärung des Beirats des „Initiativenforums Stadtpolitik Berlin“ am 15.04.2021: 

https://kottiundco.net/2021/04/15/ohne-mietendeckel-die-mieten-deckeln/

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31. März 2021


Bezirksamt kann Schattenmieten verbieten:
Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. März 2021

Ein Vermieter hat gegen die Untersagung einer Schattenmieterhöhung durch das Bezirksamt Pankow geklagt. Sein Eilantrag wurde zurückgewiesen, weil die Mieterhöhung gegen den gesetzlichen Mietenstopp verstößt und nicht erkennbar ist, dass das Mietendeckelgesetz evident verfassungswidrig ist.

Der Mietenstopp gilt auch für die Fälle, in denen der Vermieter die Mieterhöhung nach BGB ausdrücklich erst für die Zeit nach Außerkrafttreten des Mietendeckelgesetzes verlangt.

MieterInnen, von denen die Zustimmung zu einer (Schatten-)Mieterhöhung verlangt wird, sollten dies stets ihrem bezirklichen Wohnungsamt anzeigen und dabei darum bitten, dass der Bezirk dies als Ordnungswidrigkeit gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Mietenbgrenzung im Wohnungswesen im Land Berlin (kurz: „Mietendeckelgesetz“) verfolgt.

Zur Presseerklärung des VG Berlin:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1071074.php

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25. März 2021


Freiluft- Pressekonferenz am 25. März 2021 zum Housing action day (27. März2021, 12 Ihr, Rotes Rathaus)

Video mit den Beiträgen der MieterWerkStadt Charlottenburg und der Seelingstr. 29: 


https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=video&cd=&ved=2ahUKEwjh88-8jczvAhVCiqQKHY_ZA4UQtwIwAHoECAYQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3DeSSt0xpwwT8&usg=AOvVaw1b6yrJNICEJcopU8TFpYPk

s.a.: www.twitter,com/mieterwerkstadt
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19. März 2021


Seelingstraße 29: Vorkauf ist vollzogen!


Hierzu erklärt das Bezirksamt in seiner Pressemitteilung vom 19.03.2021:

“Der Vorkauf des Wohnhauses Seelingstraße 29 durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist mit den Unterschriften von Stadtentwicklungsstadtrat Schruoffeneger und der neuen Eigentümerin des Gebäudes, der degewo AG, endgültig umgesetzt. 

Oliver Schruoffeneger: 
Der erste Vorkauf im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beweist die Handlungsfähigkeit der Stadt zum Schutz der sozialen Struktur der Kieze auch in der Innenstadt. Ich freue mich über diese Entwicklung und bedanke mich bei allen Beteiligten – insbesondere bei den Mieterinnen und Mietern der Seelingstraße 29 – für die aktive öffentliche Unterstützung des Prozesses, die sehr bei der Durchsetzung des Vorkaufs geholfen hat.“ 
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18. März 2021


Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz/Stutti schon nach Ostern?

Auf eine Einwohnerfrage hat Bezirksstadtrat Schruoffeneger heute erklärt, dass das Bezirksamt in der Sitzung am 30. März 2021 für die beiden Gebiete einen Milieuschutzaufstellungsbeschluss fassen wird. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt stehen die beiden Planungsgebiete dann unter vorläufigen Milieuschutz. Herr Schruoffeneger geht davon aus, dass die Veröffentlichung bald nach Ostern erfolgt

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10. März 2021


Seelingstr. 29
Milieuschutz zahlt sich aus:
Vorkauf durch das Land kann vollzogen werden


Bis zum Ablauf des 9. März 2021 hätte der Käufer des Grundstücks seinen Erwerb durch den Abschluss einer „Abwendungsverein-barung“ sichern können. Diese Frist hat er ungenutzt verstreichen lassen. Das Grundstück wird nun in kommunales Eigentum bzw in das Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft des Landes übergehen.
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9. März 2021


Vier neue Milieuschutzgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung – BVV – vorzuschlagen, folgende Gebiete unter Milieuschutz zu stellen:

– Quartier Alt-Lietzow,
– Quartier Karl-August-Platz,
– Quartier Jungfernheide und
– Quartier Richard-Wagner-Straße.


Folgt die BVV der Empfehlung, wird das förmliche Verordnungsgebungsverfahren zu Ende geführt. Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Erhaltungsverordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt wird der Milieuschutzes dann unmittelbar wirksam.

Unter Milieuschutz stehen in Charlottenburg-Wilmersdorf bereits die Planungsräume Mierendorff-Insel, Gierkezeile und Klausenerplatz.

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16. Februar 2021


ver.di und IG Metall bei „Deutsche Wohnen & Co enteignen“

Ver.di und IG-Metall werden die Unterschriftensammlung zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aktiv unterstützen. Die Erklärung der IG Metall findet sich hier:
https://www.igmetall-berlin.de/aktuelles/meldung/wohnraumspekulation-frisst-loehne-auf/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter


Die Unterschriftensammlung zum Volksentscheid läuft vom 26. Februar bis zm 25. Juli 2021.Wird das Begehren von mehr als 170.000 BerlinerInnen unterstützt, wird am 26. September 2021 zusammen mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Beziksparlamenten auch über das Vergesellschaftungsgegehren abgestimmt.


Im Gebiet zwischen Schloß Charlottenburg und Stuttgarter Platz beteiligen sich auch MitstreiterInnen der MieterWerkStadt Charlottenburg an der Unterschriftensammlung.

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15. Februar 2021 


Seelingstr. 29: Finanzverwaltung gibt Zuschuss für Ankauf durch DEGEWO

Dies ist ein sichbarer Erfolg der Demo vom 13. Februar. Frau Radziwill, die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses im Abgeordnetenhaus, hat hierzu folgende Presseerklärung herausgegeben:

Die Finanzverwaltung hat heute einem Zuschuss an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft degewo für den Erwerb der Seelingstr. 29 zugestimmt. Damit wurde dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ermöglicht, das Vorkaufsrecht im Klausenerplatz-Kiez auszuüben. 

Die Wahlkreisabgeordnete Ülker Radziwill erklärt hierzu: 

“Ich freue mich für die Mieterinnen und Mieter in der Seelingstraße 29 sehr, dass ihr Haus privaten Spekulationsabsichten entzogen wird. Als Mieterinnen und Mieter einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft haben sie nun langfristig Sicherheit. Mit dem Vorkauf macht das Land Berlin deutlich, dass es auch in den neu entstandenen Milieuschutzgebieten in der City West Spekulanten den Kampf ansagt.“ 

Einen Vorkauf durch das Land kann der Erwerber nun nur noch verhindern, wenn er den Bedingungen der Abwendungsvereinbarung (> https://dejure.org/gesetze/BauGB/27.html ) zustimmt
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13. Februar 2021


Vorkaufsrecht für Seelingstr. 29 ausüben!

Die Seelingstraße 29 hat vor Weihnachten den Eigentümer gewechselt, und zwar zu einem Kaufpreis, der den Erwerber unter höchsten Verwertungsdruck setzt.

Um die MieterInnen des Hauses, dessen Instandhaltung seit Jahren gänzlich vernachlässigt worden ist, vor der drohenden Verdrängung zu schützen, verlangt die Hausgemeinschaft die Ausübung des Vorkaufsrecht durch den Bezirk.

Zur Bekräftigung dieser Forderung veranstaltet die Hausgemeinschaft („Mieterinitiative Seeling29“) am

Samstag, dem 13. Februar 2021, von 14 bis 16 Uhr


eine Kundgebung vor ihrem Haus.


Die MieterWerkStadt Charlottenburg unterstützt die Forderung und schließt sich dem Kundgebungsaufruf an.


Weiteres sowie der Flyer mit dem Aufruf zur Kundgebung findet sich auf der Webseite der „Mieterinitiative Seeling29“: 
www.seeling29.de
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13. Januar 2021


Unterschriftensammlung für den Volksentscheid 
„Deutsche Wohnen & Co enteignen“ 
beginnt am 26. Februar 

Seit Jahren erleben wir drastische Mietsteigerungen, Wohnungsknappheit und Verdrängung von Mieterinnen und Mietern auch hier bei uns im Kiez. Der Mietendeckel hat die Erhöhung der Mieten zunächst gestoppt, aber er stellt keine Dauerlösung dar. Um weitere Verdrängungen zu verhindern, brauchen wir einen großen gemeinwirtschaftlichen Sektor in der Berliner Wohnungswirtschaft.

Daher wird mit dem Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“ der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz erforderlich sind. Nach dem Vorschlag der Initiatoren soll dies für Wohnimmobilien in Berlin gelten, sofern der Bestand eines privaten Eigentümers hier 3.000 Wohnungen übersteigt.

Dafür werden vom 26. Februar an Unterschriften gesammelt. Innerhalb von vier Monaten müssen über 170.000 UnterstützerInnen gewonnen werden, damit dann – vermutlich am 26. September 2021, dem Tag der Abgeordnetenhauswahl – über das Begehren per Volksentscheid abgestimmt werden kann.

Die Sammeltätigkeiten und die Öffentlichkeitsarbeit werden in bezirklichen „Kiezteams“ koordiniert, bei denen sich jede/r interessierte AnwohnerIn zur Mitarbeit melden kann. MitstreiterInnen der MieterWerkStadt Charlottenburg sind bereits darunter und werden zunächst die Plakataktion zum Auftakt der Sammlung unterstützen.

Wer mitmachen will, kann sich an die MieterWerkStadt Charlottenburg
mieter-werk-stadt@web.de
oder auch an 

kiez_teamcharlottenburg@dwenteignen.de
wenden.

Mehr Informationen zum Volksentscheid finden sich unter
www.dwenteignen.de 



13. Januar 2021, MS/WM
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