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Milieuschutz+rund+um+den+Klausener+Platz-1920w

Milieuschutz 
zwischen Puls- und Rönnestraße
Chronologie ab 2016

 
Vorbemerkung:

Die MitstreiterInnen der MieterWerkStadt haben einen zunehmenden Verdrängungsdruck auf die Mieterschaft in ihrem „Einzugsgebiet“ wahrgenommen. Dieses Einzugsgebiet ist das Areal zwischen Puls- und Rönnestraße (s. nebenstehende Grobskizze)  .

Nachdem sie sich 2016 vergewissert hatten, dass das Bezirksamt nicht beabsichtigt, die Verdrängung durch Milieuschutz zu lindern, haben sie einen Einwohnerantrag initiiert und mit rund 1500 Unterstützer*innen in die Bezirksverordnetenversammlung – BVV – eingebracht.
 
Die BVV hat diesen Antrag am 21. September 2017 übernommen.
 
In Umsetzung des Antrages hat das Bezirksamt am 18. Dezember 2019 den Milieuschutzaufstellungsbeschluss gefasst.
 
Bestand hatte der Milieuschutz bislang nur für den Klausenerplatz. Der vorläufige Bestandsschutz für die beiden anderen Planungsräume des Gebiets, Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz, endete Ende 2020. Die Bemühungen um eine Unterschutzstellung halten bis heute an.

2016

4/2016
MieterWerkStadt Charlottenburg veranlasst Einwohnerfrage zum Stand der Bezirklichen Bemühungen um Milieuschutz.
Ergebnis: Bezirk hat kein Gebiet im Aufstellungsverfahren.

30.11.2016
Start der Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag

 
2017

16.05.2017
Übergabe von 1500 Unterschriften an die Vorsitzende der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), Frau Hansen.

22.06.2017
BVV befasst sich mit dem Antrag und verweist ihn in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

23.06.2017
AnwohnerInnen-Info über Stand des Einwohnerantrags

19.07.2017
Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich die Übernahme des Antrags.

21.09.2017
BVV übernimmt den Antrag; Bezirksamt soll den Milieuschutz unverzüglich vorbereiten.

ab 11/2017
Bezirksamt erklärt, eine Ausschreibung für ergänzende Untersuchungen zu den Kriterien des Milieuschutzes vorbereiten zu wollen.

 
2018

8/2018
Bezirksamt hält Aktenlage nun  –  auch ohne die zuvor angedachte weitere vorbereitende Untersuchung  –  für ausreichend und beabsichtigt, der BVV eine Vorlage zur Aufstellung einer Milieuschutzsatzung vorzulegen.

26.09.2018
MieterWerkStadt Charlottenburg lädt Einwohner, Verordnete der „Milieuschutzfraktionen“ und den Stadtrat zu einer Veranstaltung im DIVAN ein. Es soll erörtert werden, wie der Erlass der Milieuschutzsatzung beschleunigt werden kann, wie die Ausweitung des Milieuschutzes auf weitere Regionen im Bezirk voranzutreiben ist und welche Rahmenbedingungen generell zu ändern sind, um Verdrängung zu begegnen.

18.10.2018
Grünen-Fraktion bringt Aufstellungsbeschluss zur Verabschiedung in der BVV ein (DS 891/5) bei.
BVV verweist in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

07.11.2018
Im Stadtentwicklungsausschuss findet der Aufstellungsbeschlussantrag, dem die LINKE zuvor beigetreten ist, keine Mehrheit.

15.11.2018
BVV beschließt DS 891/5 in Ersetzungsfassung: Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich den Aufstellungsbeschluss zu erlassen. Dem ging die gemeinsame Überarbeitung des Ursprungsantrags durch SPD, Grüne und Linke voraus.

18.12.2018
Bezirksamt fasst den Aufstellungsbeschluss.

 
2019

25.01.2019
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt (S. 724 f)

28.01.2019
MieterWerkStadt debattiert mit AnwohnerInnen in Anwesenheit von Bezirksamtsvertretern und Bezirksverordneten über die Vorwirkung des Aufstellungsbeschlusses und Platzierung entsprechender Informationen an die AnwohnerInnen

02.07.2019
Antwort von Bezirksstadtrat Schruoffeneger vom 2. Juli 2019 auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13. Juni 2019 – Umsetzung von Milieuschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf; BVV-DS 1174/5;
Anm.: Antwort zu 3 zielt speziell auf das Milieuschutzerwartungsgebiet Kausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz

13.08.2019
Pressemitteilung des BA vom 13. August 2019:
Nach Abschluss weiterer Voruntersuchungen leitet das Bezirksamt die Haushaltsbefragung der AnwohnerInnen ein, deren Ergebnis dann bei der Entscheidung über den Erlass der Erhaltungssatzung zu berücksichtigen ist.

20.08.2019
MieterWerkStadt Charlottenburg ruft über Anwohner-Info zur raschen und vollständigen Beantwortung des Haushaltsfragebogens auf: Je schneller und zahlreicher die Antworten eingehen, desto eher kann die Entscheidung über den Milieuschutz fallen.

10.09.2019
Antwort des Bezirksamts auf die Einwohnerfrage von U. Lutz zum Stand der vorbereitenden Untersuchungen für den Erlass der Erhaltungssatzung

06.11.2019
Das Bezirksamt hat die Untersuchungen ausgewertet. Es unterrichtet den Stadtentwicklungsausschuss der BVV, nun nur noch ein deutlich reduziertes Gebiet unter Milieuschutz stellen zu wollen:
s. hier: „Aktuelles aus unserer Arbeit“ – „Aktualia“ – „6./8. November 2019“

21.11.2019
BVV nimmt die Beschlussvorlage des Bezirksamts zum Milieuschutz für das „Erhaltungsgebiet Klausenerplatz“ mehrheitlich an (Grüne/LINKE/SPD: einheitlich dafür; AFD/CDU/FDP einheitlich dagegen). Die restlichen Areale des am 25. Januar 2019 unter voläufigen Milieuschutz gestellten Gebiets werden nicht unter Milieuschutz gestellt. Es handelt sich dabei um die Planungsräume „Schloßstraße“ und „Amtsgerichtsplatz“ sowie um den nördlichen Teil des „Schloßgartens“.

 
2020

11.01.2020
Die Erhaltungsverordnung Klausenerplatz wird im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin veröffentlicht (GVBl 2020, S. 2f). Unter Milieuschutz wird der „Planungsraum Klausenerplatz“ sowie der südliche Teil des Planungsraums „Schloßgarten“ gestellt. Der vorläufige Milieuschutz für die Planungsräume Schloßstraße, Amtsgerchtplatz sowie den nördlichen Teil des Planungsraums Schloßgarten“ läuft Ende Januar ersatzlos aus.

12.01.2020
Lageplan mit den drei in Charlottenburg-Wilmersdorf eingerichteten Milieuschutzgebieten (Mierendorff-Insel, Gierkeplatz und Klausenerplatz)
Siehe Downloads -> 2020 Milieuschutzgebiete Charlottenburg-Wilmersdorf Lageplan 

14.04.2020
Der „Endbericht Vertiefende Untersuchung Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz 2020“ liegt vor. Der Bericht des vom Bezirk mit den Untersuchungen beauftragten Büros (LPG) kann auf der Webseite des Bezirks heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php

18.08.2020
20.08.2020 Demo unter dem Motto: „Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz“. 
Dem Aufruf der „BI Stuttgarter Platz“ und der „MieterWerkStadt Charlottenburg“ sind mehr als 90 AnwohnerInnen gefolgt. 
Vertreter von SPD, Grünen und Linken haben in Redebeiträgen die Forderung unterstützt.

27.08.2020
Die Fraktionen von SPD, LINKEN und Grünen bringen zur Bezirksverordnetenversammlung am 27. August 2020 den gemeinsamen Antrag ein, die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz umgehend unter vorläufigen Milieuschutz zu stellen. Der Antrag trägt die BVV-Drucksachen-Nr DS 1599/5 und ist abrufbar über
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7611

29.10.2020
Die BVV beschließt, das Bezirksamt zu ersuchen, die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz schnellstmöglich unter vorläufigen Milieuschutz zu stellen (BVV-Drucksache 1599/5). 
Zum Beschlusstext nebst Antragsbegründung s.u. „Einzeldokumentation/29. Oktober 2020“

02.12.2020
Stadtrat Schruoffeneger erklärt im BVV-Stadtentwicklungsausschuss, noch keinen Milieuschutzaufstellungsbeschluss in das Bezirksamt einbringen zu wollen. Er wird stattdessen ein neues Gutachten beauftragen und auf dessen Basis entscheiden (frühestens Sommer 2021).

 
2021

30.04.2021
Der Milieuschutzaufstellungsbeschluss des Bezirksamts vom 21. April 2021 wird im Amtsblatt für Berlin vom 30. April 2021, Seiten 1332/1333, veröffentlicht. Damit gilt seit heute vorläufiger Milieuschutz für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

 
2022

Januar ’22
Das beauftragte Untersuchungsbüro „S.T.E.R.N Behutsame Stadterneuerung“ stellt seinen Ergebnisbericht vor.

Es empfiehlt, „zum derzeitigen Zeitpunkt keine Festlegung einer Erhaltungsverordnung …. für das Untersuchungsgebiet Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz, da nachteilige städtebauliche Folgen urch eine potentielle Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch (städte-)bauliche Entwicklungen in dem Gebiet in naher Zukunft nicht in größerem Umfang zu befürchten sind“ (Bericht, Seite 52 oben).

Mit Blick darauf, dass sich die maßgeblichen Statusdaten kurzfristig verändern können, empfiehlt S.T.E.R.N, „das Gebiet Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz im Hinblick auf in dieser Untersuchung hinzugezogene zentrale Indikatoren wiederholt bzw. fortlaufend zu prüfen“ (Bericht, Seite 52 Mitte).

23.02.2022
Die vom Bezirksamt beauftragten Untersuchungen durch „STERN“ werden im BVV-Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. 
Stadtrat Schmitz-Grethlein hält den Erlass einer Erhaltungsverordnung für nicht hinreichend rechtssicher.

09.03.2022
In der Erörterung im Stadtentwicklungsausschuss in Zusammenhang mit dem Beschlussantrag der Linksfraktion („Milieuschutz rund um Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße, jetzt!“, BVV-Drucksache 57/6) wird erkennbar, dass die übrigen Fraktionen die Einschätzung des Stadtrats (nicht hinreichend rechtssicher) teilen.

15.03.2022
BI Stuttgarter Platz und MieterWerkStadt veranstalten Demo zur Unterstreichung der Milieuschutzforderung.
Bezirksverordnete von Grünen und SPD bekräftigen ihre Ablehnung des Erlasses einer Milieuschutzverordnung.

06.04.2022
In der vom BVV-Vrsteher einberufenen Einwohnerversammlung informiert das Bezirksamt über seine Entscheidung, Milieuschutz für die beiden Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz bis auf Weiteres zurückzustellen.

28.04.2022
Die BVV lehnt mehrheitlich den Antrag der Linksfraktion auf „Milieuschutz rund um Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße, jetzt!“ ab.

30.04.2022
Mangels Erlasses einer Milieuschutzverordnung ist der am 21. April 2021 gefasste Milieuschutzaufstellungsbeschluss gegenstandslos geworden. Damit entfallen die Wirkungen des vorläufigen Milieuschutzes für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz ersatzlos.

 
2023

26.04.2023
Die Nachwahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen brachte in Charlottenburg-Wilmersdorf eine Kräfteverschiebung. Die beiden stärksten Fraktionen (CDU und Grüne) koalierten; in ihrer am 26. April 2023 geschlossenen „Zählgemeinschaftsvereinbarung“ einigten sie sich zum Instrument des Milieuschutzes als Mittel gegen Verdrängung auf folgende Behandlung (Zählgemeinschaftsvereinbarung, „2.2 Bestandssicherung“:
„Die bestehenden Milieuschutzgebiete im Bezirk wollen wir erhalten und konzeptionell weiterentwickeln. Auf Grund der rechtlichen Situation sehen wir keine Möglichkeit, neue wirkungsvolle Milieuschutzgebiete einzurichten. Daher werden wir eine Ausweitung des Milieuschutzes nicht weiter vorantreiben.“

26.04.2023
An diesem Tag hat auch die neue schwarz-rote Senatskoalition ihre Kolitionsvereinbarung geschlossen. Zum Milieuschutz heißt es dort:
„Wir unterstützen die Bezirke bei der Ausweisung neuer sozialer Erhaltungsgebiete und erarbeiten in der AG Milieuschutz einheitliche Kriterien für deren Anwendung, insbesondere im Hinblick auf Hemmnisse für energetische Sanierungen und Barrierefreiheit, Um diese mit geringstmöglicher Belastung für Mieterinnen und Mieter zu ermöglichen, schaffen wir begleitende Fördermaßnahmen. Falls notwendig setzen wir uns für eine Reform auf Bundesebene ein.“

22.06.2023
Die von der MieterWerkStadt Charlottenburg in den DIVAN gerufenen Anwohner*innen beschließen auf die Abkehr der neuen bezirklichen Zählgemeinschaft vom Milieuschutz zu reagieren. Die MieterWerkStadt Charlottenburg wird beauftragt, einen Einwohnerantrag zu initiieren, mit dem Milieuschutzuntersuchungen für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz gefordert werden.

14.09.2023
Die MieterWerkStadt Charlottenburg beantragt beim Bezirk zur Durchführung der Unterschriftensammlung Mittel aus dem Bundes-Programm „Demokratie leben“. Das Geld soll für die Unterschriftenlisten, den Info-Flyer und das Material zur Markt- und Straßenwerbung eingesetzt werden.

06.10.2023
Das Bezirksamt bewilligt die für die Durchführung des Einwohnerantrags beantragte Zuwendung (550 €).

08.11.2023
Im Rahmen der Veranstaltung „Verdrängung bekämpfen! > Was tut der Bund? > Was tut das Land? Was tun wir?“ wird im Divan der offizielle Startschuss für die Unterschriftensammlung zu unserem Einwohnerantrag auf Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz gegeben.

 
2024

09.01.2024
Die MieterWerkStadt reicht dem Bezirksamt die nicht verbrauchte Zuwendung (14,21 €) zurück.

22.05.2024
Auf die Frage des Abgeordneten Schenker nach eventuellen Beeinträchtigungen des Milieuschutzes durch die Sparpolitik antwortet der Senat, dass für Milieuschutzuntersuchungen in den Jahren 2024 und 2025 in Berlin insgesamt 795.000 € veranschlagt sind. Davon entfallen auf Charlottenburg-Wilmersdorf 145.000€.

10.06.2024
Übergabe des Einwohnerantrags mit 1621 Unterstützungsunterschriften an die Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung

26.09.2024
Aufruf des Antrags in der Bezirksverordnetenversammlung. Nach Darstellung der Hintergründe des Antrags durch einen Vertrauensmann der Antragsteller wird der Antrag dem Stadtentwicklungsausschuss zur Stellungnahme überwiesen.

09.10.2024
Stadtentwicklungsausschuss lehnt mehrheitlich eine Befürwortung des Antrags der Einwohner auf die Vorbereitung von Milieuschutzuntersuchungen in den beiden Planungsräumen Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz ab.

17.10.2024
BVV lehnt den Einwohnerantrag ab. Für den Antrag stimmten SPD und LINKE. CDU, Grüne  –  bei einer Enthaltung – , FDP und AfD stimmten dagegen.

 
2025

27.03.2025
Evaluierung „Klausener Platz“: S.T.E.R.N legt seinen vom Bezirksamt 2024 beauftragten Bericht zur Fortdauer der Milieuschutzkriterien vor;
Ergebnis: Die Voraussetzungen liegen weiter vor.
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