Protokolle 2023
6. Dezember 2023
Ergebnisse des Treffens am 6. Dezember 2023
Angesprochen wurden:
– Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz:
Auswertung der Ergebnisse seit dem Start der Unterschriftensammlung am 8.11.:
Testlauf für die Resonanz der Unterschriftenwerbung war der Karl-August-Markt, jeweils samstags (11. und 18. Nov. sowie am 2. Dez.). In wechselnder Zusammensetzung (zu viert bzw. zu fünft) haben wir am 11. Nov. 86, am 18. Nov. 61 und am 2. Dez. 28 Unterschriften eingeworben (insgesamt = 175).
Am 2. Dezember waren deutliche Minusgrade und der Markt im Gegensatz zu sonst nur wenig besucht. An den beiden Nov.-Samstagen wurde rund 90 Minuten, am 2. Dez. etwas über eine Stunde gesammelt.
Es besteht Einvernehmen, dass der Karl-August-Markt auch im nächsten Jahr als Sammelort in Frage kommt, aber möglichst im Intervall von mehreren Wochen, in der Annahme, dann eher auf eine veränderte Marktklientel zu treffen.
Daneben konnten individuell in der Nachbarschaft und bei Kiezevents (Adventssingen, Nikolausauftritt) weitere Unterschriften eingesammelt werden. Für die spätere Übergabe an die BVV haben wir jetzt bereits 249 Unterschriften in Verwahrung (bei Wolfgang). Avisiert sind weitere Listen mit rund 50 Unterschriften. Per 6. Dezember kämen wir insgesamt also auf rund 300 Unterschriften.
Planung der weiteren Sammelaktionen
Bis zum nächsten Plenum am 3. Januar soll der Schwerpunkt beim individuellen Sammeln liegen. Daneben könnten Kiez-Events zu kurzfristigen-Sammelaktionen genutzt werden.
(Orte:)
Die großen Weihnachtsmärkte (etwa am Schloß Charlottenburg) kommen dazu weniger in Betracht, weil der Anteil der Besucher aus Charlottenburg-Wilmersdorf eher gering ist.
Anders könnte es bei dem traditionellen Weihnachtskunstmarkt vor dem Bröhan-Museum sein (9. und 10. Dezember am Nachmittag). Klaus macht hier voraussichtlich einen Sammelversuch.
Ähnliches gilt für das Rathaus Charlottenburg, das Publikumsverkehr u.a. vor der Biblothek hat. Alban würde hier – mit Unterstützung – eine Sammelaktion versuchen.
In Frage kämen auch besondere kirchliche und kulturelle Veranstaltungen.
Je nach Publikumsverkehr und Wetter könnte auch spontan eine Sammelaktion in der Fußgängerzone in der Wilmersdorfer Straße gestartet werden. Bei wärmerem Wetter können wir die Fußgängerzone auch regelmäßig zum Sammeln nutzen
(Wie und womit sammeln?)
Die meisten Aktionen dürften mit Unterstützung erfolgreicher durchzuführen sein. Damit Ansprechpersonen schnell erreichbar sind, wird die Kontaktliste aus unserer Sammelauftaktveranstaltung um die anwesenden Mitstreiter*innen ergänzt und mit dem Protokoll zugesandt.
Ohne hinreichendes Material lässt sich auch eine ad-hoc-Aktion nicht durchführen. Bislang ist das Material zentral deponiert (> Wolfgang). Schön wäre es, wenn wir noch weitere Materialabruf-Adressen hätten. Ab Mitte Dezember hält deshalb auch Klaus das benötigte Material bereit.
Die unerlässlichen Sammelutensilien wären:
-der Einwohner*innenantrag mit Unterschriftenleiste und – auf der Rückseite abgedruckter – Begründung,
-ein Klemmbrett als Schreibunterlage,
-der Handzettel zum Hintergrund der Milieuschutzforderung (ab Mitte Dezember in der von Petra überarbeiteten und neu
gestalteten Fassung).
Als hilfreich haben sich erwiesen:
-der Din-A1-Fußgängerstopper („Unterschreiben gegen Abriss und Verdrängung …“) mit dem Lageplan des Gebiets auf der
Rückseite,
-das Din-A2-Sandwich-Umhängeplakat (Text und Lageplan wie der A1-Stopper).
Zur Verfügung steht ferner
-unsere Din-A2-Wandzeitung,
-ab 13. Dezember auch der Lageplan, der alle derzeitigen Milieuschutzgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf und zudem auch
das Gebiet zeigt, für das jetzt Milieuschutz beantragt werden soll. Diesen Plan hat unsere Mitstreiterin Petra erstellt und für die
Größen von A1 bis A4 jeweils mit einer größenangepassten Legende versehen,
-ein Fahrrad-„Bauchladen“ als Unterlage beim Unterschreiben und zum Auslegen der Handzettel.
Zur Stärkung unserer Argumentation sollen häufig gestellte Fragen und/oder Vorbehalte beim Publikum aufgearbeitet werden. Hierzu genannt wurden
-die Gründe für den mittlerweile bereits zweimal gescheiteren Anlauf auf endgültigen Milieuschutz,
-konkrete Beispiele für die Wirkung von Milieuschutz bzw bei dessen Fehlen.
Weitere Punkte dieser Art sollen Wolfgang übermittelt werden, damit wir sie dann zur Januar-Sitzung aufrufen und aufarbeiten können.
– mietenstopp.de-Aktion am 8.12.2023
„mietenstop.de“ möchte mit der Kundgebung (8. Dezember 2023, 11 Uhr, vor dem Bundesjustizministerium in der Mohrenstr. 37) auf – dank der FDP – uneingelöste Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag aufmerksam machen (Mieterhöhungsbegrenzung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, Schärfung Mietenbremse, neue Wohnungsgemeinnützigkeit u.a.).
– Abrisspraxis in Charlottenburg-Wilmersdorf
Das Wohngebäude Schlüterstraße 44 ist im Juni 2023 abgerissen worden, ohne dass das Bezirksamt den Eigentümer zuvor zur Schaffung entsprechenden Ersatzwohnraums verpflichtet hat.
Die rechtlich fragwürdige Abrissgenehmigungspraxis des Bezirks hat zuvor bereits der Berliner Mieterverein sowie das Initiativenforum Stadtpolitik (Hearing am 7. Dez. 2022 im Abgeordnetenhaus: „Wie weiter gegen Abriss und Verdrängung“) aufgegriffen.
Der erwähnte Abriss war Anlass für uns, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zweimal – zuletzt am 30. Oktober 2023 – an die Notwenigkeit zu erinnern, für eine berlinweite rechtskonforme Anwendung des Zweckentfremdungsreglements zu sorgen.
Die stadtentwicklungspolitischen Sprecher der bezirklichen SPD-Fraktion haben wir unterrichtet, dass der zuständige Staatssekretär Machulik (SPD) bis heute nicht reagiert hat.
In der Sitzung konnte noch nicht über die Antwort der Fraktion berichtet werden, die tags darauf eingegangen ist:
Die bezirkliche SPD wird ihrem Parteigenossen Machulik zu verstehen geben, dass sie erwartet, dass er den im erwähnten Hearing angestoßenen Prozess in seiner Verwaltung fortführt.
Das ist sicher sehr hilfreich, aber wir werden vorsorglich weiter „am Ball bleiben“.
– nächstes Treffen
Das nächste Treffen ist am 3. Januar 2024, 19 Uhr, im DIVAN.
8.12.2023, W.M.
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8. November 2023
Ergebnisse des Treffens am 8. November 2023
Das Treffen diente als Startschuss für die Unterschriftensammlung zum Einwhnerantrag „Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz“. Deshalb war zuvor auch über Haustürflyer in den beiden Gebieten zu der Versammlung eingeladen worden.
Vorgesstellt wurde das für die Sammlung erstellte Material (Einwohnerantrag nebst Begründung, Handzettel für die Unterschriftenwerbung, Hinweistafel auf die Unterschriftensammlung, Wandzeitung zum bezirklichen Miieuschutz. Bei Twitter sind abrufbar:
Antrag, Begründung und Lageplan:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1716729951972388993
Wandzeitung
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1724499390834835614
Abgestimmt wird sodann der Ablauf der Sammeltestphase auf dem Samstagsmarkt auf dem Karl-August-Markt.
Zur Verdeutlichung, dass Milieuschutz das maßgebliche Instrument der Gemeinden ist, Verdrägungsdruck zu lindern, dass aber die maßgeblichen Ursachen der Misere auf dem Wohnungsmarkt auf Feldern liegen (insbesondere also Bodenordnung und Mietrecht des BGB), gibt Johannes Kolleck (Referent des Wohnungspolitischen Sprechers der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schenker) einen Überblick über hierzu gegenüber Bund und Land zu stellenden Forderungen, die mit Blick auf auf die derzeitigen Mehrheiten in Bundestag, Bundesrat und Abgeordnetenhaus jedoch nicht umsetzbar erscheinen. – Allerdings bietet die in Berlin zu erwartende Nachwahl zum Bundestag eine Gelegenheit, sich für die Forderungen an den Bund Gehör zu verschaffen.
Das nächste Treffen ist am 6. Dezember 2023, 18,30 Uhr, im DIVAN.
10.11.2023, W.M.
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4. Oktober 2023
Ergebnisse des Treffens am 4. Oktober 2023
Angesprochen wurden:
– Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz;
Vorbereitung der Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag
(Auftakt, Zeitplan, Begleitmaterial, Finanzierung)
Als Mobilisierungsanstoß für die Sammelphase wird nach wie vor eine Auftaktveranstaltung am 8. November geplant.
Die Vorbereitung für diese Veranstaltung hat sich erschwert
-organisatorisch, weil der angekündigte Förderbescheid der Stiftung SPI noch nicht eingegangen ist und alle Projektmaterialien – incl. des Einwohner*innen-Antrags selbst – das Logo des Fördergebers tragen müssen und vor Drucklegung mit ihm abzustimmen ist, ob das Material dieser Fördervoraussetzung formal genügt,
-inhaltlich, weil unser Bestreben, bundesrechtlich zu verantwortende Verdrängungsindikatoren zu benennen und ihre Abstellung zu fordern, an Gewicht verliert, wenn der Wahlkampf zur Bundestagsnachwahl bis dahin mangels ausstehender Bundesverfassungsgerichtsentscheidung nicht begonnen hat.
Wir wollen nun die Entwicklung noch bis Mitte Oktober abwarten und nach dann erreichtem Entwicklungsstand die Tagesordnung für das Treffen am 8. November aufstellen.
Um vorsorglich die Befassung mit der Verantwortung des Bundesgesetzgebers für die Miet- und Wohnmisere zu sichern, wollen wir eine/n VertreterIn des Mietervereins oder der Berliner Mietergemeinschaft bitten, einen entsprechenden Input zu geben (> Anfrage durch Wolfgang).
Um die Anwohnerschaft auf den Termin aufmerksam zu machen, soll ein entsprechender Einladungsflyer bis zum 28. Oktober fertiggestellt sein, damit er dann an den Hauseingängen geklebt werden kann.
Die gedruckten Flyer würden dann unseren VerteilerInnen am Samstag, dem 28. Oktober, 11 Uhr, (oder nach vorheriger individueller Absprache zu einem anderen Termin) auf dem Sophie-Charlotten-Platz ausgehändigt werden. Dabei würden dann auch die Verteilabschnitte in den Planungsräumen Klausenerplatz, Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz abgestimmt. Zur Verteilung haben sich bisher gemeldet: Brigitte, Emilia, Klaus, Marie, Matthias, Serge, Wolfgang, Ylvie.
– Kassenlage
In Zusammenhang mit den zu erwartenden Aufwendungen für die Unterschriftensammelaktion kam die Frage auf, wie es denn überhaupt finanziell um die MieterWerkStadt Charlottenburg steht.
Für die Sammelaktion, werden uns im Rahmen der Förderung Ausgaben bis zu 550 € erstattet. Auf eigene Mittel können wir derzeit nicht zurückgreifen:
Eine Art Kassenkonto wird seit Ende 2018 geführt (> Wolfgang). Es ist bislang durch Einzelspenden und Umlagen bei Demos gespeist worden und weist derzeit ein Defizit von mehr als 200 € aus.
Diese Feststellung führt zu einer spontanen „Hutumlage“, die 125 € erbringt. Eine entsprechende Umlageaktion soll auf den nächsten Treffen wiederholt werden, damit wir wieder aus eigener Kraft finanziell kampagnefähig werden.
Wolfgang wird beim nächsten Treffen einen Kassenbericht erstatten.
– Deutsche Wohnen & Co enteignen: Vorbereitung Gesetzesvolksentscheid
Deutsche Wohnen und Co nimmt die Hinhaltepolitik des Senats nicht länger hin und bereitet nun den Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes vor, der dann Gegenstand eines neuen Volksentscheids werden soll.
Die Pressemitteilung dazu findet sich hier:
https://dwenteignen.de/aktuelles/neuigkeiten/initiative-kuendigt-gesetzesvolksentscheid-an
Für die abschließende Abfassung des Gesetzesentwurfs wird Deutsche Wohnen & Co enteignen eine Fachkanzlei beauftragen und bittet hierfür um Spenden. Der Link zum Spendenaufruf ist auf unserer Twitterseite (https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1706595629131047191), kann aber auch direkt bei DW & Co enteignen abgerufen werden:
https://dwenteignen.de/spenden
Es besteht Einvernehmen, dass wir DW & Co enteignen unsere Bereitschaft signalisieren, auf die Seite mit den unterstützenden Organisationen und Initiativen aufgenommen zu werden.
– 36. Runder Tisch Liegenschaftspolitik:
„Abriss und Neubau versus Bestandserhalt“
Mit Blick auf unsere Themen Abrissvermeidung und Umwidmung von Büro- in Wohnraum waren wir bei der Veranstaltung vertreten (Klaus, Martin, Wolfgang).
Der Anregung, die konkrete Machbarkeit der Umwidmung zum Thema eines weiteren Runden Tisches zu machen, wurde nicht gefolgt. Stattdessen wurde uns vorgeschlagen, einen Beitrag hierzu für das Online-„Magazin StadtNeudenken“ zu verfassen.
Es besteht Einvernehmen, den erbetenen Beitrag erst zuzusagen, sobald uns das beim Runden Tisch gehaltene Referat mit dem wissenschaftlichen Input vorliegt und wir es auswerten konnten. Dabei würde auch der Aspekt eine Rolle spielen, dass die Umwidmung mittlerweile auch beim Wohnungsneubau-Gipfel des Bauministeriums (s. u.) aufgegriffen worden ist.
Wolfgang wird dem Runden Tisch eine entsprechende Zwischennachricht senden.
– Berichte/Verschiedenes
– Hearing des Initiativenforums Stadtpolitik am 27. September 2023: „Folgen auslaufender Sozialbindung in Berlin“
Im Beisein von Abgeordneten der Koa-Fraktionen und des Bausenators berichtete die Initiative „Pankow gegen Verdrängung“ von den unkontrollierten Folgen des Auslaufens der 1990 ff vergebenen Fördermittel, die im Rahmen des mit einer Milliarde DM dotierten Programms „Soziale Stadterneuerung“ in den Ostberliner Bezirken ausgereicht wurden.
Die Probleme sind – bei Unterschieden im Detail – nicht anders als beim Auslaufen des „normalen“ sozialen Wohnungsbaus: Neben Mietsteigerungen sind die MieterInnen auch Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt, soweit die früheren EigentümerInnen die Mietwohnungen zwischenzeitlich in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft haben.
Senator Gäbler sagt zu, einen Krisengipfel einzuberufen, um generelle oder individuelle Lösungen für die Betroffenen zu finden. An diesem Gipfel sollen neben „Pankow gegen Verdrängung“ die Fachabgeordneten der Koa-Fraktionen, der Bezirk und Vertreter der Stadtforschung eingeladen werden.
Die gesamte Veranstaltung kann hier als Video abgerufen werden:
https://iniforum-berlin.de/2023/09/aufzeichnung-des-hearing-11-erst-saniert-dann-verdraengt-die-folgen-auslaufender-sozialbindungen-in-berlinaufzeichnung-des-hearing-11/#more-49160
Von uns haben Martin und Thomas – vornehmlich in ihrer Eigenschaft als Mietervertreter bei der Gewobag – an der Veranstaltung teilgenommen.
– neue Kooperationsvereinbarung des Landes mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen
Nachdem Rot-Grün-Rot die landeseigenen Wohnungsunternehmen bisher zu einem strikt mietendämpfenden Verhalten verpflichtet hat, öffnet Schwarz-Rot nun das Füllhorn. Die neue Vereinbarung, die 2024 in Kraft treten soll, lässt nicht nur deutliche Mieterhöhungen zu, sondern erweitert den Kreis der Wohnberechtigung um die Einkommensstufe „140 bis 220 % über WBS“. Das Bedeutet, dass die einkommensschwächsten Haushalte nun noch mit saturierten Haushalten bei der Wohnungsvergabe konkurrieren und sich ihre Chancen auf eine Sozialwohnung
– das Gesamtkontingent bleibt ja gleich – gegenüber früher praktisch halbieren.
Eine Synopse zu den Verschlechterungen kann bei mieter-werk-stadt@web.de angefordert werden.
– Wohnungsneubaugipfel
Das Bundesbauministerium hat am 25. September einen Neubaugipfel mit Vertretern der Immobilienwirtschaft abgehalten. Das Ergebnis ist in einem „Maßnahmenpaket“ festgehalten.
Neben Verfahrenserleichterungen im Baugenehmigungsverfahren, zusätzlichen steuerlichen Investitionsanreizen sowie weiteren herkömmlichen Instrumenten, die der Kapitalverwertungslogik folgen, fallen zwei Ankündigungen konstruktiv heraus:
– Das Bekenntnis zur Umwidmung von Geschäfts- in Büroraum,
– das Bekenntnis zur Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit.
Das gesamte Maßnahmenpaket findet sich hier (die beiden erwähnten Maßnahmen sind unter 7 und 14 zu finden):
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/pm-kurzmeldung/massnahmenpaket_bezahlbarer_wohnraum.pdf;jsessionid=F5E3F7052B04AC3347F82ED00130B441.1_cid387?__blob=publicationFile&v=4
– nächstes Treffen
Das nächste Treffen – mit dem offiziellen Start der Unterschriftensammlung – ist am 8. November 2023, 19 Uhr, im DIVAN.
5.10.2023, W.M.
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6. September 2023
Ergebnisse des Treffens am 6. September 2023
Angesprochen wurden:
– Einwohnerantrag Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz
(Auftakt, Zeitplan, Begleitmaterial, Finanzierung)
Als Vertrauensfrau für den Antrag wird Katrin fungieren, damit auch die Schloßstraße bei den Vertrauensleuten vertreten ist. Mit den beiden Mitstreitern vom Amtsgerichtsplatz sind die Vertrauensleute des Antrags nun also Alban, Joachim und Katrin.
Es besteht Einvernehmen, dass wir die erhöhte politische Aufmerksamkeit anlässlich der bevorstehenden Wiederholung der Bundestagswahl in Charlottenburg für einen guten Start der Unterschriftensammlung nutzen sollten.
Sobald das Bundesverfassungsgericht über den Umfang der Nachwahl entschieden hat, bleiben dem Land 60 Tage zur Durchführung der Nachwahl. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar noch keinen Verkündungstermin genannt, es gibt aber Hinweise auf ein gemeinsames Bemühen von Verfassungsgericht und Land Berlin, die Wahlen möglichst am 26. November 2023 stattfinden zu lassen, weil damit der Wahlkampf aus der Adventszeit herausgehalten würde.
Für unsere Auftaktveranstaltung bedeutet dies, dass sie deutlich vor dem 26. November liegen sollte. Es soll versucht werden, den Berliner Mieterverein (Input zur aktuellen Verdrängungssituation) und Architects for Future oder die Architektenkammer (Verhinderung von Abriss auch aus klimatischen Gründen) für eine Teilnahme zu gewinnen (> BMV: Wolfgang, A4F/ArchKammer: Klaus).
Mit Blick auf die nötigen Abstimmungen und die Herbstferien (23.10. bis 4.11.2023) soll die Auftaktveranstaltung in der Woche vom 6. bis 10. November stattfinden. Welche Tage uns der DIVAN in dieser Zeit anbieten kann, wird Klaus erfragen.
Schwerpunkt der Auftaktveranstaltung ist flankierend zum Milieuschutzantrag die Verdrängungssituation insgesamt.
Hier geht es zunächst um besondere bezirksbezogene Fehlentwicklungen wie die fehlende Nutzung von Restriktionen bei Abrissgesuchen und das unzureichende Engagement bei Zweckentfremdung/Leerstand.
Die anfängliche Parallelität zum Bundestagswahlkampf soll dann aber auch genutzt werden, um zur Beseitigung der bundesgesetzlich beeinflussbaren Verdrängungssituation aufzurufen, also etwa:
-Höhere Kappung von Mietaufschlägen bei Erhöhungen nach dem Vergleichsmietensystem,
-Schärfung der Mietpreisbremse,
-Wiederherstellung eines praxistauglichen Vorkaufsrechts bei der Veräußerung von Wohngrundstücken in Milieuschutzgebieten,
-Einführung eines generellen Vorkaufsrechts der Gemeinde bei Grundstücksverkäufen,
-Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit.
Mit zwei Einwohnerfragen zur BVV am 28. September soll dem Bezirksamt Gelegenheit gegeben werden, seine aktuelle Haltung zur Leerstands- und Abrissvermeidung darzulegen (> Klaus: Fragen zu Schlüterstr. 44 – Abriss von intaktem Wohnraum – und Windscheidstr. 3/3a – Vermietung nach gegenstandslos gewordener Abrissgenehmigung).
Der Materialaufwand für die Unterschriftensammlung wird auf bis zu 600 € geschätzt. Es soll versucht werden, diese Kosten im Rahmen des Förderprogramms für „Kleinstprojekte“ der Arbeiterwohlfahrtsstiftung „SPI“ erstattet zu bekommen. Die Förderung wird zur Stärkung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements ausgereicht. Wolfgang wird den Antrag unverzüglich stellen.
Klaus, Matthias und Wolfgang werden den Einladungsflyer zur Auftaktveranstaltung entwerfen und beim nächsten Treffen zur Abstimmung vorlegen.
– OVG-Urteil zur Suarezstr. 24:
Höchstmiete für Ersatzwohnraum
Der Eigentümer des Wohngrundstücks Suarezstr. 24 hat gegen die ihm 2018 erteilte Abrissgenehmigung geklagt, weil sie eine – von ihm für unzulässig angesehene – Begrenzung der Miete für den zu schaffenden Ersatzwohnraums auf 7,92 € pro m² nettokalt beinhaltet.
Der vom Bezirk gemachte Vorbehalt entspricht der Höchstmietenfestsetzung in § 2 Abs. 4 der Zweckentfremdungsverbots-verordnung (damals 7,92 € derzeit 9,17 €).
Das Verwaltungsgericht und nun auch das Oberverwaltungsgericht halten diese
Höchstmietfestsetzung nicht für verfassungsrechtlich zulässig, weil eine solche konkrete Bestimmung mit dem Bundesrecht (Miethöherecht des BGB) kollidiere.
Die Urteile wenden sich nicht gegen die allgemein formulierte Mietbegrenzung auf „angemessene Bedingungen“ in § 3 Abs. 2 Zweckentfremdungsverbotsgesetz:
„Angemessene Bedingungen setzen Mieten voraus, die für Wohnungen der entsprechenden Art von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt allgemein aufgebracht werden können.“
Im Ergebnis stellt sich nun letztlich die Frage, wie man diese allgemeine Vorgabe im Einzelfall ohne Betragsvorgabe umsetzten soll.
Welche unterschiedlichen Handhabungen es in den Bezirken bereits vor dem OVG-Urteil gegeben hat, wird in der Antwort auf die entsprechende Anfrage des Abgeordneten Schenker vom 16. März 2022 deutlich (Agh-Drucksache 19/11300):
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-11300.pdf
Wir behalten den Vorgang im Auge (= Veröffentlichung des Urteilstextes, Stellungnahme/Bewertung seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung).
– Veranstaltungshinweise:
-Hearing des Initiativenforums Stadtpolitik „Folgen auslaufender Sozialbindungen in Berlin“ am Mittwoch, dem 27. September
2023, 18 – 21 Uhr, im Abgeordnetenhaus, Raum 311
Einleitend werden Matthias Bernt vom „Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung“ und Vertreter*innen der Initiative
„Pankow gegen Verdrängung“ über ihre Forschungsergebnisse bzw ihre Erfahrungen in der Basisarbeit berichten. Folgerungen
und Handlungsbedarf werden anschließend mit Abgeordneten und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erörtert.
Das InitiativenForum bittet vorsorglich um Anmeldung (hearing@initiativenforum-berlin.de). Für den Einlass in das
Abgeordnetenhaus ist ein Ausweisdokument notwendig.
Mehr unter:
https://iniforum-berlin.de/2023/08/hearing-11-des-initiativenforums-stadtpolitik-am-27-september-2023/
– 36. und 37. Runder Tisch Liegenschaftspolitik: „Bauen, nicht bauen, umbauen – Mit Bodenpolitik sinnvoll steuern“
Das Thema wird an zwei Terminen behandelt:
-Zunächst am Freitag, dem 15.September 2023, 10 bis 13 Uhr, im Abgeordnetenhaus (Raum an der Eingangskontrolle
erfragen) unter dem Thema „Abriss und Neubau vs. Bestandserhalt“ .
Statements kommen von den wohnungspolitischen Sprecher*innen der Abgeordnetenhausfraktionen sowie von der
„Berliner Immobilienmanagement – BIM“, der Architektenkammer Berlin sowie dem Berliner Mieterverein.
Die Teilnahme ist nach Anmeldung möglich (in Präsenz, aber auch online):
https://stadtneudenken.net/runder-tisch/36rt/
-Der zweite Teil wird unter dem Komplex „Wenn bauen, dann wo und wie?“ beim 37. Runden Tisch abgehandelt. Er ist
geplant für den 13. Oktober 2023, ebenfalls von 10 bis 13 Uhr im Abgeordnetenhaus. Näheres bzw. der Stand der
Vorbereitungen kann hier abgerufen werden:
https://stadtneudenken.net/runder-tisch/37rt/
– Zugänglichkeit unserer Webseite (www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info)
Auf dem PC oder dem Laptop erscheint unsere Seite komplett, d.h. mit Eingangsbild (Foto von Mietenwahnsinns-Demo im April 2019) und den rechts daneben platzierten Buttoms zum Erreichen der Unterseiten („Home“, „zur Milieuschutzdoku“, „zu den Spaziergängen“, „Aktuelles aus unserer Arbeit“, ….).
Auf dem Smartphone zeigen sich die Buttoms nur, wenn es gelingt, den darüber liegenden Text nach rechts zu schieben.
Bei IONOS soll gefragt werden, wie der Text auch für Smartphone-Nutzer besser sichtbar gemacht werden kann. Bis dahin kann nur empfohlen werden, die Seite mit PC oder Laptop aufzusuchen.
– nächstes Treffen
Das nächste Treffen ist am 4. Oktober 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
10.9.2023, W.M.
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2. August 2023
Ergebnisse des Treffens am 2. August 2023
Angesprochen wurden:
– Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz
Zunächst wurde der Entwurf für den neuen Einwohnerantrag debattiert. Der Antrag erhält die Eingangswendung „Das Bezirksamt wird beauftragt, …“. In dieser Fassung wird der Antragstext einstimmig verabschiedet.
Die Begründung zum Antrag dient der Begleitung bei der Befassung in der Bezirksverordnetenversammlung. Es besteht Einvernehmen, dass zur Einwerbung der Unterschriften begleitendes Material von Nöten ist:
– Zunächst ein Lageplan, der die beiden Gebiete erkennen lässt,
– sodann eine knappe und verständliche Erläuterung zum Instrument des Milieuschutzes und dessen konkreten Wirkungen.
Zu beidem kann auf Materialien aus den bisherigen Kampagnen zurückgegriffen werden.
Der Entwurfstext für die Antragsbegründung wird – bei einer Enthaltung – abgesegnet.
Als Vertrauenspersonen für den Antrag stehen zur Verfügung: Alban, Klaus und Joachim.
Wolfgang wird erkunden, ob noch jemand aus dem Gebiet des Planungsraums Schloßstraße den Antrag als Vertrauensperson einbringen und vertreten möchte.
Zur Frage, wann mit der Unterschriftensammlung begonnen werden soll, werden die Etappenzeiträume eingeschätzt:
– Unterschriftensammlung6 – 7 Monate,
– BVV-Befassung (Einbringung/Vorstellung/Ausschussvotierung) 5 – 7 Monate
– städtebauliche Untersuchung6 – 8 Monate
– Verfahren zum Erlass der Milieuschutzverordnung2 – 3 Monate
Geht der Antrag jeweils in unserem Sinne durch, nimmt die Unterschutzstellung durch eine Milieuschutzverordnung damit etwa 2 Jahre in Anspruch.
Als günstig wird es eingeschätzt, wenn die abschließende Entscheidung über den Erlass der Milieuschutzverordnung in den Zeitraum des Wahlkampfs für die nächsten BVV- und Abgeordnetenhauswahlen fällt; die Wahl findet turnusmäßig im Herbst 2026 statt.
Auch die Einwerbung der Unterschriften dürfte durch gleichzeitig laufenden Wahlkampf begünstigt werden. Hier stehen vermutlich noch in diesem Jahr die Nachwahlen für den Bundestag in Charlottenburg-Wilmersdorf an. Hier dürfte neben der LINKEN vielleicht auch die SPD gewonnen werden können, an ihren Ständen und auf ihren Veranstaltungen für unseren Einwohnerantrag zu werben.
Letzteres spricht dafür, mit der Unterschriftensammlung noch im Oktober 2023 zu beginnen. Falls BVV und Bezirksamt dann in unserem Sinne agieren, könnten die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung bis Ende 2025 vorliegen.
Wenn nicht alles glatt läuft, hätten wir zudem noch ein paar Monate Spielraum bis zur heißen Wahlkampfphase im Jahr 2026.
Der Beginn der Unterschriftensammlung sollte öffentlichkeitswirksam angekündigt werden. Hierzu bietet es sich an, die ohnehin in Aussicht genommene Veranstaltung zur Verdrängungssituation und zur Handhabung des Zweckentfremdungsverbots im Bezirk mit der Propagierung unseres Einwohnerantrags zu verbinden (s. nächsten TOP).
– Zweckentfremdung/Leerstand im Bezirk: Kontakt zum Mieterverein wegen
einer gemeinsamen Veranstaltung
Mit Blick auf die unzureichende Verfolgung von Leerstand und Zweckentfremdung sowie die Begünstigung von Abriss hatten wir bereits auf der Anwohnerversammlung am 22. Juni angekündigt, eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung zu diesem Thema zu planen.
Diese Veranstaltung soll nun auch als plakativer Auftakt für unsere Unterschriftensammlung dienen. Sie ist deshalb schon in den nächsten Wochen konkret zu planen. Ferner ist mit dem Mieterverein abzustimmen, ob und wie er sich am Verdrängungsthema beteiligen möchte. Mit der Erstellung eines Konzepts für die Veranstaltung und der Abstimmung mit dem Berliner Mieterverein werden Alban, Klaus und Wolfgang betraut. Ziel ist, zum nächsten Treffen am 6. September über das Konzept beschließen zu können.
– Umwidmung Büro- in Wohnaum
Unsere Anregung, über ein Konzept zur Umwidmung von Büro in Wohnraum nachzudenken haben wir an die Koordinierungsstelle des Runden Tisches Liegenschaftspolitik herangetragen. Da wir bislang ohne Rückmeldung sind, haben wir nun Katalin Gennburg (Agh-Linksfraktion) gebeten, zu prüfen, ob sich dieses Thema für den Runden Tisch Liegenschaftspolitik eignet.
– Netzauftritt
Die Facebookseite, die Jochen für uns vorgehalten hat, wird geschlossen.
Der Vertrag für unsere Webseite bei IONOS ist bis zum 30. Juni 2024 verlängert (www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info).
– Schärfung der Mietpreisbremse
Auf Initiative der Länder Bremen und Hamburg hat der BRat eine Gesetzesinitiative eingebracht, die eine Umgehung der Mietpreisbremse durch möblierte Vermietung oder durch Kurzzeitvermietung weitgehend verhindern soll (> BRat-Drucksache 218/23).
– Wohnungsbauförderung für mittlere Einkommen
Die vom Senat angekündigte Ausdehnung der Förderung zu Gunsten von Haushalten mit mittlerem Einkommen wird als kontraproduktiv gewertet. Die Haushalte mit geringstem Einkommen, haben ohne Versorgung über den sozialen Wohnungsbau und/oder die städtischen Wohnungsbaugesellschaften keine Chance an eine Wohnung zu kommen; wenn sie in diesem ohnehin schon unzureichenden Segment nun auch noch mit besser Verdienenden konkurrieren müssen, verschlimmert sich ihre prekäre Lage ins Ausweglose.
– Stadteingang West
Joachim macht darauf aufmerksam, dass die nächste Dialogwerkstatt im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens am 14.08.2023 ab 17:30 bis 20:30 Uhr in der Brunnenstraße 111, 13355 Berlin stattfindet. Näheres:
https://www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/staedtebau/stadteingang-west/
– nächstes Treffen
Das nächste Treffen ist am 6. September 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
3.8.2023, W.M.
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5. Juli 2023
Ergebnisse des Treffens am 5. Juli 2023
Angesprochen wurden:
– Nachlese zur Diskussion mit AnwohnerInnen am 22. Juni im DIVAN
Die große Resonanz (> 50 TeilnehmerInnen) und die engagierten Diskussionsbeiträge rechtfertigen die Erwartung, dass Aktionen und Projekte gegen Verdrängung die nötige Unterstützung in der Anwohnerschaft finden werden.
Die Idee, auf dem Klausenerplatz-Kiezfest am 1. Juli Flyer zur Information über die neue milieuschutzfeindliche Konstellation im Bezirksamt und in der BVV zu verteilen, wurde aufgegriffen. Die dazu gedruckten rd. 250 Infos wurden dann übrigens von den FestbesucherInnen dankbar entgegengenommen; an der Verteilung haben sich Brigitte, Christine und Klaus beteiligt.
– neuer Anlauf für Milieuschutz
CDU und Grüne werden von sich aus während ihrer Koalition in Charlottenburg-Wilmersdorf keine neuen Milieuschutzgebiete einrichten und dürften bei einer Evaluation bestehender Milieuschutzgebiete – wie etwa dem Klausenerplatz – zu deren Abschaffung tendieren.
Es besteht Einvernehmen, das hier politischer Druck aufzubauen ist.
Hierzu werden die in der Versammlung bereits genannten Vorschläge diskutiert:
Einwohnerantrag oder Bürgerbegehren.
Favorisiert wird im Ergebnis ein Einwohnerantrag. Seine Vorteile werden in den geringeren formalen Hürden gesehen:
-nur 1.000 UnterstützerInnen (beim Bürgerbegehren sind es rund 7.500),
-selbstbestimmter Beginn der Unterschriftensammlung (beim Begehren zählen Unterstützungsunterschriften erst nach der Erklärung des Bezirksamts über die Zulässigkeit des Begehrens)
-selbstbestimmtes Ende der Unterschriftensammlung (beim Begehren endet die Unterschriftensammlung spätestens 6 Monate nach der Zulässigkeitserklärung).
Die weitere Frage war, für welche Gebiete Milieuschutz gefordert werden soll.
Die allgemeine Wohnungsmangelsituation spricht dafür, Milieuschutz für alle Charlottenburg-Wilmersdorfer Planungsräume innerhalb des S-Bahnrings zu fordern. Dies würde für uns allerdings bedeuten, Partner für das Projekt in diesen Gebieten zu suchen und mit ihnen ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen.
Hier fehlen derzeit aber wohl die Voraussetzungen, weil wir keine Inis oder Mietergruppen kennen, die gezielt gegen Verdrängung in Ihren Kiezen vorgehen.
Insoweit würden wir also den Einwohnerantrag auf unser angestammtes Gebiet zwischen Schloß und Stuttgarter Platz beschränken und Milieuschutz für die Bereiche fordern, für die derzeit kein Milieuschutz gilt, also die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz.
Die Frage, ob neue Untersuchungen zur Evaluierung bestehender Milieuschutz-gebiete gefordert werden sollen, wurde verworfen. Während die Grünen eher gegen solche Untersuchungen sein werden, weil sie den bestehenden Milieuschutz nicht gefährden wollen, wird die CDU ein solche Forderung vermutlich gern aufgreifen, um Gelegenheit zu haben, die Untersuchungen in ihrem – milieuschutzfeindlichen – Sinne zu werten und den Milieuschutz dann aufzuheben
Mit der Einladung zum Augusttreffen soll nun der Entwurf eins Einwohnerantrags mit der Forderung nach Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz verschickt werden, damit wir eine Diskussionsvorlage für die Endfassung haben.
Der Text soll möglichst ein Signal für angrenzende Kieze haben, sich zu solidarisieren, aber auch die Ermunterung, selbst entsprechende Initiativen zu ergreifen.
– weitere Aktionen/Projekte gegen Verdrängung
Ein Verdrängungstatbestand ist auch der Abriss von Wohnraum.
Mit dem Anfang Juni vollzogenen Abriss des Wohngebäudes in der Schlüterstr. 44 hat das Thema besondere öffentlichkeitswirksame Aktualität gewonnen.
Der Bezirk hatte den Abriss des intakten und vermieteten Gebäudes für zulässig erklärt, ohne dem Eigentümer die Schaffung von Ersatzwohnraum aufzuerlegen.
Anlässlich des Abrisses hatte Stadtrat Brezinski erklärt, dass das Bezirksamt den Abriss bedauere, aber rechtlich keine andere Wahl gehabt habe.
Diese Äußerung wird als offener Affront gewertet. Der Mieterverein hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass hier ein Abriss ohne Schaffung von Ersatzwohnraum rechtswidrig ist. Sein Versuch einer direkten Verständigung mit dem zuständigen Stadtrat Herz versucht blieb ergebnislos. Auch die MieterWerkStadt hatte – ebenfalls ohne Erfolg – im Dezember 2021 und im März 2022 wegen der bezirklichen Abrisspraxis Kontakt zum Stadtrat.
Es besteht Einvernehmen, zum Thema Abriss und der Zweckentfremdung allgemein an die (Bezirks-)Öffentlichkeit zu gehen. Am wirksamsten wäre eine Veranstaltung zusammen mit dem Berliner Mieterverein. Hierzu nehmen wir Kontakt zur dortigen Geschäftsführung auf (> Wolfgang).
Parallel dazu greifen wir den Abriss der Schlüterstr. 44 auf, um Stadtrat Herz unter Bezug auf die Kontakte in den Vorjahren das unverändert rechtswidrige Verhalten seiner Dienststelle vorzuhalten (> Wolfgang).
– Leerstand im Kiez
Am Klausenerplatz 8 und 9 stehen seit Jahren mehrere Wohnungen leer. Wohnungen stehen mittlerweile auch in der Knobelsdorffstr. 11 leer.
Die MitstreiterInnen, die diese Beobachtung gemacht haben, werden ermutigt, diesen Leerstand konkret (d.h. mit Beschreibung der Lage der jeweiligen Wohnung im Haus – Vorderhaus, Seitenflügel, Hinterhaus – und Stockwerksangabe) beim Wohnungsamt des Bezirks anzuzeigen. Die Anzeigen können auch übers Netz und anonym zugesandt werden. Das Melde-Formular kann auf der Seite des Wohnungsamtes, Bereich Zweckentfremdung, heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/buergerdienste/wohnungsamt/#d
– Neue Wohngemeinnützigkeit
Die neue Wohngemeinnützigkeit – NWG – ist eines der Vorhaben der Koalition im Bund. Die NGW soll einen neuen Sektor auf dem Wohnungsmarkt schaffen, der dadurch geprägt ist, dass die Wohnungen gemeinnütziger Unternehmen dauerhaft für eine soziale Wohnungsvergabe vorzuhalten sind. Bestände dürfen deshalb dann auch nicht beliebig veräußert werden, sondern nur an Träger, die ebenfalls dieser Gemeinnützigkeit verpflichtet sind.
SPD und Bauministerin kämpfen für dieses Vorhaben, die FDP bremst nach Kräften. Anfang Juni haben ver.di und IG BAU ihren Frust über den Fortgang der Sache in einem Offenen Brief an Lindner und Gleywitz offenbart.
Klaus und Wolfgang sind bereits mit den örtlichen DGB-Gliederungen in Kontakt, um zu beraten, ob und ggf. wie regional Druck und Öffentlichkeit für die NWG erzeugt werden kann.
– Bericht der Expertenkommission zur Vergesellschaftung von Wohnraum
Der TOP wird auf das nächste Treffen vertagt, weil das Kiezteam der „Deutschen Wohnen & Co enteignen“ hierzu zeitgleich über die weiteren Kampagnenoptionen berät.
– Umbau von Büro- zu Wohnraum
Hierzu – speziell zu der Frage, ob dieses Thema beim „Runden Tisch Liegenschaftspolitik“ gut aufgehoben wäre – haben wir Katalin Gennburg (Sprecherin für Stadtentwicklung der Abgeordnetenhausfraktion der LINKEN) um Rat ersucht, nachdem unser direkter Vorstoß beim „Runden Tisch“ ohne Reaktion geblieben ist.
– Bezirks-Tour der Landesvorsitzenden der LINKEN
Lothar berichtet, dass die neuen Landesvorsitzenden der LINKEN sich mit den spezifischen Bezirksproblemen vertraut machen wollen. Hierzu suchen sie auch das direkte Gespräch mit Vertretern der engagierten Bürgerschaft wie etwa der MieterWerkStadt Charlottenburg.
Dieses Vorhaben findet positives Echo. Termine – voraussichtlich im August – stehen noch nicht fest.
– nächstes Treffen
Das nächste Treffen ist am 2. August 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
6.7.2023, W.M.
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7. Juni 2023
Ergebnisse des Treffens am 7. Juni 2023
Ausschließlicher Gegenstand der Sitzung war die Vorbereitung der Veranstaltung „Verdrängung bekämpfen“ am 22. Juni 2023.
Zunächst wurde der Text des Einladungsflyers behandelt und in die Endfassung gebracht >
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1669695186782306304/photo/1
Sodann wurde die Platzierung der Einladungsflyer und der Ablauf der Veranstaltung abgestimmt.
Das nächste Treffen ist am 5. Juli 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
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3. Mai 2023
Ergebnisse des Treffens vom 3. Mai 2023
Angesprochen wurden:
– Nachlese zum Versuch, schwarz-grün im Bezirk zu verhindern
Nach unserem April-Treffen haben die Grünen ihre Mitglieder zu zwei Versammlungen eingeladen, an denen neben anderem über die Zählgemeinschaft mit der CDU entschieden werden sollte.
Einige unserer Mitstreiter*innen haben sich spontan verabredet, auf die Mitglieder an Ort und Stelle einzuwirken. Dazu haben wir sie mit unseren Befürchtungen – insbesondere zur Aufgabe des Milieuschutzes – konfrontiert. Beim zweiten Termin am 25. April hatte sich auch das Kiezteam von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mit dem gleichen Anliegen vor dem Restaurant Wilma eingefunden. Passend zu dem Appell an die Grünen, sich zu besinnen, hatten wir einen Liedtext vorbereitet:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1650964161281552395
Trotz alledem haben sich die Grünen dann doch noch für eine Zählgemeinschaft mit der CDU entschieden.
Es besteht Einvernehmen, dass der Milieuschutz im Bezirk nachhaltig gefährdet ist. In der Zählgemeinschaftsvereinbarung haben sich CDU und Grüne auf folgende Formulierung verständigt:
„Aufgrund der rechtlichen Situation sehen wir keine Möglichkeit, neue wirkungsvolle Milieuschutzgebiete im Bezirk einzurichten.“
Damit steht der bestehende Milieuschutz bei den im Turnus von drei bis 4 Jahren vorzunehmenden Evaluierungen zur Disposition. Zudem werden neue Gebiete, für die bereits Haushaltsbefragungen für eine Unterschutzstellung durchgeführt worden sind (Wilmersdorfer Zentrum Süd mit 5 Planungsräumen und insgesamt 30.000 Anwohner*innen), unabhängig vom Ergebnis einer unabhängigen Bewertung ad acta gelegt.
Mit einer Veranstaltung wollen wir die Anwohnerschaft auf diese Situation
aufmerksam machen und Gegenstrategien besprechen. Als Termin erscheint uns hierzu der 22. Juni günstig, da er noch vor der parlamentarischen Sommerpause liegt (Klaus fragt im DIVAN nach einem entsprechenden Abendtermin). Den Einladungsflyer werden Klaus, Matthias und Wolfgang vorbereiten. Die Mobilisierungsphase beginnt dann nach unserem nächsten Treffen am 7. Juni.
– Umwidmung von Geschäfts- in Wohnraum als landesweites Modell
Johannes hat mit dem TU-Institut für Stadt- und Regionalplanung abgeklärt, inwieweit solche Umwidmungen unter planungsrechtlichen Aspekten unbedenklich sind.
Im Ergebnis erscheinen Umwidmungen in erheblichem Umfang unproblematisch:
-Im urbanen Gebiet gibt es keine grundsätzliche Begrenzung der Umwidmungen.
-In Mischgebieten dürfen Umwandlungen vorgenommen werden, dürfen aber in ihrer Summe das ursprüngliche
Mengenverhältnis zwischen Wohn- und Büroraum nicht maßgeblich verändern.
-In Kerngebieten können Umwandlungen vorgenommen werden, müssen aber in den Bestimmungen des Bebauungsplans
vorgesehen sein bzw. vorgesehen werden.
Insofern erscheint es zielführend, Konzepte für eine Umwidmung zu entwickeln. Soweit das Land Eigentümerin von Büroflächen ist, kann es der BIM entsprechende Vorgaben geben. Bei privaten Eigentümern fehlen direkte Eingriffsmöglichkeiten, so dass man die Umwidmungsmotivation über eine Förderung der Umbaukosten wecken könnte.
Die Entwicklung und Propagierung eines Umwandlungskonzepts dürfte die Kapazitäten, aber auch die Einwirkungsmöglichkeiten einer lediglich lokal tätigen Initiative übersteigen. Es soll deshalb eruiert werden, ob der monatlich im Abgeordnetenhaus tagende „Runde Tisch Liegenschaftspolitik“ der geeignete Kreis für entsprechende Impulse ist. Wolfgang wird sich hierzu von Vertreter*innen der „Initiative Stadt neu denken“, die seit Beginn am runden Tisch teilnimmt, Kontakt aufnehmen.
– IniForum-Hearing zu den Forderungen des Mietenpolitischen Dossiers 2021
Die stadtpolitisch engagierten Initiativen haben ihre Forderungen anlässlich der Wahlen im September 2021 im „Mietenpolitischen Dossier 2021“ zusammengefasst:
https://iniforum-berlin.de/wp-content/uploads/2021/08/dossier-digital.pdf
Das Hearing im Abgeordnetenhaus am 28. April sollte klären, welche der Forderungen umgesetzt sind und welche noch ihrer Erfüllung harren.
Im Ergebnis ist allein die Forderung nach der Verankerung der Mieterbeiräte im Wohnraumversorgungsgesetz umgesetzt. Alles andere ist noch gar nicht aufgegriffen oder im Verwaltungs- und Koa-Getriebe steckengeblieben. Die anwesenden stadtpolitischen Sprecher*innen der alten Koalition wollen die Forderungen weiter verfolgen, stehen aber landespolitisch mit der neuen Koalition von schwarz-rot vor neuen Hemmnissen. Soweit Forderungen auf Bundesebene umzusetzen sind (etwa die Sicherung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten), hat die FDP sich bisher als zuverlässiger Bremser erwiesen.
Von Mieterräten wurde beklagt, dass entgegen der geforderten Aufwertung der „Wohnraumversorgung Berlin“ als politischer und fachlicher Koordinierungsstelle für die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen – LWU – nun offenbar deren „Verzwergung“ geplant ist. Zumindest wird der Umstand, dass schwarz-rot dort nun offenbar eine Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Miete*innen und den Unternehmen einrichten will, als Vehikel angesehen, den Einfluss auf eine generelle Unternehmensführung der LWU zu reduzieren.
Eine weitere Veranstaltung zur Kontrolle der Umsetzung der Dossier-Forderungen soll es zu Beginn des Jahres 2024 geben.
– „Deutsche Wohnen & Co“-Kampagne zum Ergebnis der Expertenkommission
Marie macht darauf aufmerksam, dass die vom Senat zum Vergesellschaftungsvolksentscheid eingesetzte Expertenkommission in Kürze ihren Schlussbericht vorlegen wird. Es ist damit zu rechnen, dass „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ dann auch zu dezentralen Veranstaltungen aufrufen wird.
Wie bisher würde die MieterWerkStadt Charlottenburg dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützend tätig werden.
– Kündigungsschutzklausel-Verordnung zu § 577 a BGB
Die Berliner Kündigungsschutzklausel-Verordnung gibt Mieter*innen, in deren Mietzeit die Wohnung umgewandelt und veräußert worden ist, einen auf 10 Jahre verlängerten Kündigungsschutz gegen Eigenbedarfskündigungen. Die derzeitige Verordnung läuft im September 2023 aus. Sie müsste rechtzeitig vorher verlängert werden, um diesen Schutz zu erhalten.
Anlässlich des IniForum-Hearings zum Dossier 2021 (s.o.) wurden der Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Dr. Lang, und der SPD-Abgeordnete Mathias Schulz gefragt, ob es bereits Verlängerungsvorbereitungen gäbe. Dr. Lang erklärte, dass die Verlängerungsvorbereitungen bereits laufen; Mathias Schulz konnte berichten, dass die Kündigungsschutzklausel-Verordnung in den Koa-Verhandlungen angesprochen worden war und ihre Verlängerung Konsens ist.
– Treuhänder bei Verfall und Leerstand
Zur Treuhandproblematik berichtet Wolfgang von einer Veranstaltung der „Mobilen Stadtteilarbeit Wilmersdorf“, die zu konkreten Fällen von Leerstand und Zweckentfremdung getagt hat. Ein Beispiel war die Brandenburgische Str. 10, in der die Erdgeschossläden vermietet sind, während die rd. 40 Wohnungen seit mehr als zwei Jahrzehnten leerstehen.
In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass bei nicht mehr bewohnbaren Häusern notfalls 2 Treuhänderverfahren nacheinander einzuleiten sind:
-Zunächst wird ein Treuhänder nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz bestellt, dessen Aufgabe darin besteht, das Haus und die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu bringen. Ist das erreicht, erlischt die Treuhandschaft.
-Vermietet der Eigentümer die wieder hergerichteten Wohnungen nicht, wird – nach vergeblichen Aufforderungen – ein Treuhänder nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz eingesetzt, dessen Aufgabe es ist, die Wohnraume zu vermieten.
Die bei diesen Verfahren entstehenden Kosten hat der Eigentümer zu tragen. Leistet er den Kostenersatz nicht, lässt sich das Land eine Sicherungshypothek auf das Grundstück eintragen.
Unter dem Aspekt einer sozialen Wohnraumversorgung ist eine Vollstreckung aus dieser Hypothek wenig zielführend, weil sich regelmäßig auch rein renditeorientierte Unternehmen an der Versteigerung beteiligen und die Mieter dann so der Verdrängung ausgesetzt werden.
Das Land ist deshalb gehalten, die Hypothek nicht zur Versteigerung zu nutzen, sondern vielmehr allein über die Pfändung der Mieten eine Refinanzierung zu betreiben.
– Veranstaltungshinweis:
„Berlin sieht schwarz-rot! – Was bedeutet das für die Mieter*innen“
Unter diesem Motto hält die Abgeordnetenhausfraktion der LINKEN am
Freitag, dem 12. Mai 2023, 18 Uhr,
Adalbertstraße 96 („Vierte Welt“)
eine Diskussionsveranstaltung ab. Input-Beiträge kommen von Andrej Holm (Stadtsoziologe HU), Ulrike Hamann (Berliner Mieterverein) und Niklas Schenker sowie von Vertreter*innen des Mietenwahnsinnsbündnisses und von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.
Link zum Einladungsflyer: https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1651956685970210819/photo/1
Zu einer Anmeldung (> buero@niklasschenker.de) wird wegen des begrenzten Platzangebots geraten.
– nächstes Treffen
Das nächste Treffen ist am 7. Juni 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
5.5.2023, W.M.
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5. April 2023
Ergebnisse des Treffens vom 5. April 2023
Angesprochen wurden:
– Milieuschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf am Ende – können wir schwarz-
grün verhindern?
Im März hat eine Mitgliederversammlung der Bezirks-Grünen „grünes Licht“ zu Verhandlungen mit der CDU gegeben. Klaus hat daraufhin an die Grünen appelliert, keine Kooperation mit der CDU einzugehen, weil die aus unserer Sicht noch anstehenden Vorhaben (Ausweisung weiterer Milieuschutzgebiete, Verhinderung weiteren Abrisses von Wohnraum, Erweiterung des Radwegenetzes …) dann nicht mehr umsetzbar sind.
Der Appell ist auf unserer Twitter-Seite:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1641011652115025920/photo/1
Klaus war auch mit dem Kiezbündnis Klausenerplatz und dem DGB-Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in Kontakt, um mit ihnen zu erörtern, ob ein ähnlicher Appell mit Erinnerung an Mobilitätskonzepte und bezirklich umsetzbare gewerkschaftliche Forderungen in Frage kommt.
In unserer Diskussion herrschte weitgehend Einvernehmen, dass es derzeit wohl weniger um Politikinhalte geht, als vielmehr darum, einen Weg zu finden, bei dem das Bürgermeister*in-Amt bei den Grünen bleibt. Sollte also die CDU bereit sein, auf das ihr als stärkerer Fraktion eigentlich zufallende Amt zu verzichten, wird wohl eine Zählgemeinschaftsvereinbarung zwischen Grünen und CDU zustande kommen.
– Entwurf eines Koa-Vertrages für das Land zwischen CDU und SPD
Der Entwurf des KoaVertrages kann seit dem 1. April von der SPD-Seite heruntergeladen werden:
https://spd.berlin/koav/
Es herrscht der Eindruck vor, dass der Text mit Blick auf den Entscheid der SPD-Basis formuliert ist. Sozialdemokratische Positionen und Vorhaben werden angesprochen, aber im Entscheidenden ohne Umsetzungsverpflichtung.
Immerhin sollen die Bezirke bei der Ausweisung neuer Milieuschutzgebiete unterstützt werden (Entwurf, S. 49 unten). Gleichzeitig sollen Land und Bezirke einheitliche Kriterien für die Genehmigung von energetischen Sanierungen und bei Schaffung von Barrierefreiheit entwickeln.
Es besteht Einvernehmen, dass diese Abstimmung wenig Gutes erwarten lässt, weil sie wohl dazu dienen soll, Eigentümern im Sanierungsgebiet bauliche Veränderungen in den genannten Fällen zu erleichtern und damit das Potential künftiger Mieterhöhungen zu erweitern.
Die Vergesellschaftung von Wohnraum soll auch bei positiver Einschätzung durch die Expertenkommission zunächst mit einem Vergesellschaftungsrahmengesetz vorbereitet werden, dass zwei Jahre nach seiner Verkündung in Rechtskraft treten soll (Entwurf, S 50/51). Es besteht Einvernehmen, dass die Vergesellschaftung damit in die nächste Legislaturperiode geschoben und der Volksentscheid damit unterlaufen wird.
– Ergebnisse Milieuschutzbeirat vom 22. März
Ein Protokoll der Sitzung liegt noch nicht vor.
Die Ausführungen eines Referenten zu energetischen Sanierungsmaßnahmen blieben weitgehend unverständlich. Beirät*innen der Mieterseite erwägen, um eine Übersendung des schriftlichen Konzepts des Referats zu bitten.
Der Streitstand zwischen Bezirk sowie Eigentümer*innen und Grundbuchamt über die Bildung von Wohnungseigentum in Milieuschutzgebieten lässt sich auch nach einer schriftlichen Nachreichung des Bezirks nicht erhellen. Zur Sichtung der gegenläufigen Argumente werden die Beirät*innen der Mieterseite beraten, ob sie den Bezirk um Überlassung der maßgeblichen Schriftsätze aus dem laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren bitten.
Über Einberufung des Beirats auf Wunsch von Mitgliedern wurde in der Sitzung nicht gesprochen.
– Umwidmung von Geschäfts- in Wohnraum
Johannes hat zur Klärung unserer Fragen zum Baunutzungsrecht in Zusammenhang mit Umwidmungen Kontakt zum TU-Institut für Stadt- und Regionalplanung aufgenommen und rechnet in Kürze mit einer Stellungnahme.
– Kündigungsschutzklausel-Verordnung zu § 577 a BGB
Damit die Schutzfrist bei Eigenbedarfskündigungen bei 10 Jahren bleibt, muss die derzeit gültige Kündigungsschutzklausel-Verordnung spätestens im September 2023 verlängert werden.
Hieran hatten wir Frau Radziwill mit der Bitte erinnert, in ihrer Verwaltung nach dem Stand der Verlängerungsvorbereitungen zu fragen. Dabei hat sich herausgestellt, dass sich Frau Radziwill entschieden hat, ihr Abgeordnetenhausmandat auszuüben; ihre Funktion als Staatssekretärin Mieterschutz hat sie niedergelegt. Sie hat uns dennoch übermitteln lassen, dass die Stadtentwicklungsverwaltung alle Verordnungsermächtigungen, die die Situation der Mieter verbessern, nutzt.
Wir kommen überein, vorsorglich die baupolitischen Abgeordneten der alten Koa-Fraktionen auf das Thema anzusprechen (> Wolfgang).
– Initiativenforum Stadtpolitik: nächstes Hearing
Das IniForum veranstaltet sein nächstes Hearing
am Freitag, dem 28. April, 18 Uhr, im Abgeordnetenhaus (Raum 311).
Der Abend steht unter dem Motto
„Wohnungs- und Mietenpolitik nach der Wahl –
Forderungen und Lösungsvorschläge im mietenpolitischen Dossier“.
Es geht darum, die Politik an die – vor der Wahl im September 2021 formulierten – Forderungen zu erinnern und weiter deren Umsetzung anzumahnen.
Das Mietenpolitische Dossier 2021 findet sich hier:
https://iniforum-berlin.de/wp-content/uploads/2021/08/dossier-digital.pdf
Die Veranstaltung ist öffentlich. Die Einladung nebst Anmelde-Link findet sich hier:
https://iniforum-berlin.de/2023/04/hearing-9-des-initiativenforums-stadtpolitik-berlin-am-28-april-2023/
– Info-Veranstaltung zur City West
Die zweite öffentliche Informationsveranstaltung zur Bereichsentwicklungsplanung City-West findet am Dienstag, dem 18. April 2023, 18.30 bis 20 Uhr, als Zoom-Konferenz statt.
Zur TO und zum Anmeldeformular führt dieser Link:
https://www.planergemeinschaft.de/bereichsentwicklungsplanung-city-west
– Stuttibox
Als Ersatz für die abgebrannte Bücherbox wird jetzt eine neue Box aufgestellt. Joachim Neu wird wieder als Betreuer eingesetzt. Noch werden Spenden für die Ausstattung benötigt. Näheres wird Joachim demnächst berichten.
– Café in der Villa Oppenheim
Das Café in der Villa Oppenheim ist seit 1. April geschlossen. Die Betreiberin hat in der Sammelphase für Deutsche-Wohnen-&-Co Unterschriftenlisten für uns ausgelegt.
Die Vermutung, dass das Bezirksamt die Schließung aktiv betrieben hat, hat sich nicht bestätigt.
– nächstes Treffen
Das nächste Treffen ist am 3. Mai 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
11.4.2023, W.M.
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1. März 2023
Ergebnisse des Treffens am 1. März 2023
Angesprochen wurden:
– Statement gegen CDU-Regierungsbeteiligung
Kurz vor Beginn unserer Sitzung hat sich der SPD-Landesvorstand entschieden, Koalitionsverhandlungen mit der CDU aufzunehmen.
Bizim-Kiez hat dazu Mieter-Inis den Entwurf eines Statements gegen eine CDU-Regierungsbeteiligung zur Mitzeichnung geschickt. Das Statement dient dazu, Mitglieder der SPD zu ermutigen, einer Koa-Vereinbarung mit der CDU nicht zuzustimmen.
Es wird beschlossen, Bizim-Kiez zu signalisieren, dass wir mitzeichnen (> Wolfgang).
– Umwidmung von Geschäfts- in Wohnraum
Für eine Umwidmung kommen Geschäftsraumgebäude in einem Misch-, einem Kern- und einem urbanen Gebiet in Frage.
Zur Umsetzung gibt es noch ungeklärte Fragen – etwa, ob in einem Gebäude im Mischgebiet Geschäftsraum- und Wohnnutzungen nebeneinander zulässig sind und ob in Kerngebieten Ausnahmen für Wohnnutzungen bestimmt werden können, ohne ein komplettes Bebauungsplanverfahren durchführen zu müssen.
Diese Fragen wollen wir mit Unterstützung durch stadtplanerische Expertise (Kontakt Wolfgang) im April-Treffen wieder aufrufen.
– Milieuschutzbeirat am 22. März 2023
Klaus hat unsere Tagesordnungsempfehlungen gemeinsam mit Marie und Martin an die Stadtentwicklungsabteilung gegeben. Es wird für sinnvoll gehalten, dass sich nach Eingang der Sitzungseinladung die Beteiligten aus unserem Gebiet (Klaus, Marie, Martin, Viola) über unser Verhalten verständigen – Koordinierung: Klaus/Wolfgang.
– Auslaufen der Kündigungsschutzklausel-Verordnung im September 2023
Damit die Schutzfrist bei Eigenbedarfskündigungen bei 10 Jahren bleibt, muss die derzeit gültige Kündigungsschutzklausel-Verordnung spätestens im September 2023 verlängert werden (Verordnung zu § 577 a BGB; bewirkt Schutzfristverlängerung bei während der Mietzeit der kündigungsbetroffenen Mieter*innen umgewandelten Wohnungen).
Wir wollen Frau Staatssekretärin Radziwill vorsorglich hierauf aufmerksam machen und dies mit der Frage verbinden, wie weit ihre Verwaltung bei der Umsetzung der Anregungen aus dem Abrisshearing im Dezember 2022 und der konkreten Vorschläge des Berliner Mietervereins vom 11. Januar 2023 gekommen ist (> Wolfgang).
– Filmprojekt SOLD CITY
Das SOLD-CITY-Filmteam produziert nach dem Motto „Filme von unten“ stadtpolitische und gesellschaftskritische Filme. Die Finanzierung läuft über Crowdfounding; öffentliche Fördermittel werden nicht in Anspruch genommen.
Gemittelt über die Ini Westkreuz könnten wir uns bei Bedarf die bisherigen Produktionen („Der Marktgerechte Patient“, „Der Marktgerechte Mensch“ und „Wer Rettet Wen?“) ansehen, ohne Aufführungsrechte erwerben zu müssen.
Derzeit werden Mittel für das aktuelle Projekt „SOLD CITY – Die marktgerechten Mieter*innen“ eingeworben; Näheres:
https://www.sold-city.org/de/ihr-beitrag
https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2020/me-single/article/sold-city-der-film-von-unten/
– nächstes Treffen
Das nächste Treffen ist am 5. April 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
4.3..2023, W.M.
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1. Februar 2023
Ergebnisse des Treffens am 1. Februar 2023
Angesprochen wurden:
– BMV-Papier „Abriss als Ausnahme“
Der Berliner Mieterverein hat ein Anti-Abriss-Konzept erarbeitet und am 11.1.2023 der Presse vorgestellt.
Er hat dabei nicht nur alle Vorschläge aus dem vorangegangenen Abriss-Hearing übernommen, sondern diese auch noch mit konkreten Vorschlägen zur Änderung der Bauordnung Berlin, des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes sowie der Verordnung und den Ausführungsvorschriften zum Zweckentfremdungsverbot unterlegt.
Dieses Papier erhöht den Druck auf Senat und KoaParteien, nun endlich die Ergänzung der genannten Regelungen in Angriff zu nehmen.
Das Papier des BMV ist hier abrufbar:
https://www.berliner-mieterverein.de/downloads/pm-110123-bmv-konzept-abriss.pdf
– Bericht zu den Äußerungen der Spitzenkandidat*innen anlässlich der
„Mieten-Wahl 2023“-Veranstaltung am 25. Januar
Zu der Veranstaltung hatten aufgerufen:
BMV, DWenteignen, InitiativenForum Stadtpolitik, Berliner Obdachlosenhilfe, Ini Habersaathstraße.
Von uns waren Klaus und Wolfgang dort.
Die Äußerungen zur Umsetzung des Volksentscheids waren seitens der Koalition – ähnlich wie bislang – recht unterschiedlich:
-Klaus Lederer sieht keine Hindernisse, die es der Koalition verbieten sollten, dem Volksentscheid zu folgen und ein Vergesellschaftungsgesetz auf den Weg zu bringen.
-Bettina Jarasch erklärte, ein Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten zu wollen, wenn es nach dem Ergebnis der Expertenkommission hinreichend gerichtsfest erschiene und sie selbst dann auch noch zu dem Ergebnis komme, dass die Vergesellschaftung das schonendste Mittel zur Linderung der Wohnungsnot sei.
(Letzteres werten wir als Absage an die Vergesellschaftung: Verhältnismäßigkeit ist kein Kriterium für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz; das Grundgesetz gibt hier der Gebietskörperschaft vielmehr die – unbedingte – Option, die Verantwortung für Grund und Boden an sich zu ziehen.)
–Bau-und-Wohnen-Staatssekretär Gäbler erklärt, dass er die SPD weiter an den Beschluss des letzten Landesparteitags gebunden sehe, nämlich, dass der Volksentscheid umzusetzen sei, wenn die Kommission dies als rechtlich machbar ansehe. Zu der Äußerung von Frau Giffey, eine Enteignung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren zu können, sehe er keinen Widerspruch.
Die Vertreter von CDU und FDP sprachen sich gegen eine Umsetzung des Volksentscheids aus.
Zur Zukunft des sozialen Wohnungsbaus hatte Lederer Gelegenheit, den Vorschlag der LINKEN für Berlin zu erklären:
-Keine Förderung mehr für Private, weil nach dem geltenden Reglement nur für begrenzte Zeit eine Belegungsbindung erreicht werden kann.
-Verwendung der für die Förderung Privater bislang eingesetzten Mittel nur noch zur Stärkung der Eigenmittel der landeseigenen Wohnungsunternehmen, die diese Mittel dann zur Bestandserhaltung und vor allem auch zur Schaffung neuen Wohnraums einsetzen müssen. Dieser ist dann unbegrenzt für die wohnungspolitischen Ziele der Kommune verfügbar.
Dieser Vorschlag veranlasste uns zu einem Ausflug in die Frage, ob Gewerkschaften, die die Beschäftigten der Baubrache und der Wohnungswirtschaft vertreten, ein Ende des sozialen Wohnungsbaus zugunsten der Bestandserweiterung der Kommunen unterstützen könnten. Es soll eruiert werden, ob wir einen hauptamtlichen Gewerkschaftsvertreter oder eine hauptamtliche Gewerkschaftsvertreterin gewinnen können, mit der/dem wir zu dieser Frage debattieren können (> Klaus).
Die vollständige Diskussion zur „Mieten-Wahl-2023“kann hier als Video abgerufen werden:
https://iniforum-berlin.de/2023/01/podiumsdiskussion-mieten-wahl-2023-chance-auf-echte-veraenderung/
– (Um)Bau auf der Mierendorffinsel – ein Thema für uns?
Zur Mierendorffinsel sind umfangreiche Bauvorhaben in Planung. U.a. soll die Bevölkerung durch Wohnungsneubau von 16.000 auf 23.000 Anwohner*innen wachsen. Unabhängig von der Kritik an vollzogenen und beabsichtigten Verdichtungen wird beanstandet, dass zu diesem Aufwuchs bislang keine entsprechende Erweiterung der Infrastruktur (ÖPNV, Versorgung, Bildungs- und Jugendeinrichtungen) vorgesehen sind.
Mit Blick auf die Nähe der Mierendorffinsel zum Klausenerplatz wird befürchtet, dass die genannten Versäumnisse auch zu einer Überforderung der Infrastruktur im Bereich zwischen Schloss und Stuttgarter Platz führen. Für uns wirft das die Frage auf, ob und wie wir die Anwohnerschaft der Mierendorffinsel unterstützen können.
Um die Frage vertieft behandeln zu können, will Klaus die nächste Sitzung des „INSEL-Zukunftsteams – IZKT“ besuchen und uns berichten.
– leerstehender Geschäftsraum
Der Umstand, dass Geschäftsraum in erheblichem Umfang leer steht, während Wohnraum in dramatischem Umfang fehlt, veranlasst zu der Überlegung, ob Umwidmungen von leerstehendem Geschäftsraum durch bauplanerische Maßnahmen gefördert werden können. In Frage kommen Umwidmungen, also etwa die Umwidmung von Kerngebieten in Mischgebiete oder urbane Gebiete. Beides ließe dann Wohn- und Gewerberaum nebeneinander in einem Gebäude zu.
Im Umfeld des Klausenerplatzes kann die Frage durchaus relevant werden, da es in Charlottenburg etliche große Bürogebäude mit einem Überangebot an Geschäftsraum gibt.
Zur Machbarkeit von Umwidmungen spricht Wolfgang Expert*innen aus unseren Reihen an, damit wir das Thema dann wieder aufrufen können.
Sabina regt an, den Leerstand von Gebäuden mit nutzbarem Wohnraum bei der BIM und landeseigenen Gesellschaften und Betrieben nicht aus den Augen zu verlieren. Hier haben wir im nahen Westend das Gelände der ehemaligen Klinik für Psychiatrie und Physiotherapie, die 2015 in die Charité Klinik „Benjamin Franklin“ integriert worden ist. Der im Juni 2021 erlassene BPlan sieht dort jetzt ein Sondergebiet für Flüchtlingsunterkünfte vor. Eine Umwidmung in ein Wohngebiet kommt erst wieder in Betracht, wenn das Gebiet für die vorgesehenen Sonderfunktionen nicht mehr gebraucht wird.
Zum Leerstand bei den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen gab es Mitte 2022 parlamentarische Anfragen von Niklas Schenker und Savim Aydin. Danach war ein Leerstand von insgesamt 7.000 Wohnungen zu verzeichnen. Für den Leerstand geben die Unternehmen als Gründe an: Modernisierung, Instandhaltung, Mängeluntersuchung/-behebung), Neuvermietungsvorbereitung, Übernahme von Wohnungen in ihren Bestand (Neubau, Ankauf). Es ist nicht erkennbar, ob diese Angaben von den Fraktionen in Frage gestellt worden sind.
Die Anfragen sind samt der Antworten auf der Seite des Abgeordnetenhauses unter den Drucksachen-Nrn 19/12257 (Schenker) und 19/12713 (Aydin) abrufbar.
– Wahlkampf in Berlin
Um auf die Vernichtung von Wohnraum aufmerksam zu machen, wollte Nicole mit „Die Partei“ eine Lichtinstallation vor der abrissgefährdeten Suarezstr. 24/25 vorbereiten. Bisher haben wir die Rückmeldung, dass die im Gebäude verbliebene Mieterin mit einer solchen Aktion grundsätzlich einverstanden wäre. Sofern „Die Partei“ dieses Vorhaben noch umsetzt, stehen wir – wie schon im Januar besprochen – gern unterstützend zur Seite.
Die Anregung von Joachim, auf den ausgebliebenen Milieuschutz für den Amtsgerichtsplatz mit einem MieterWerkStadt-Plakat zu reagieren, welches SPD und Grüne als dafür Verantwortliche nennt und gleichzeitig die LINKE für ihren ausdauernden Einsatz lobt, findet inhaltlichen Zuspruch.
Gleichzeitig besteht Einvernehmen, dass das Thema einer der Immobilienwirtschaft gegenüber freundlichen Politik auf den bereits verfügbaren Plakaten von „Deutsche Wohnen enteignen“ deutlich zum Ausdruck kommt. Es soll deshalb das DWenteignen-Plakat „Immobilienwirtschaft abwählen“ im Kiez platziert werden (> Achim, Alban, Klaus).
– Bündnis Klimastadt Berlin 2030
Im Januar hat sich das neue Bündnis „Klimastadt Berlin 2030“ vorgestellt.
Mit Fachleuten aus Architektur, Klima- und Mobilitätswissenschaften stellt es Forderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Zum Bündnis gehören u.a. der
Berliner Mieterverein, derBUND und Architects for Future Berlin.
Wir wollen beobachten, ob das Bündnis kampagnefähig ist. Dazu wird Klaus bitten, ihm Hinweise auf Veranstaltungen zu geben.
– Wohnraumversorgungsgesetz
Das Abgeordnetenhaus hat Ende Januar das Wohnraumversorgungsgesetz um die Mitbestimmung der Mieterschaft in den einzelnen Quartieren ergänzt. Hierzu wurden die Aufgaben und Befugnisse der dort zu wählenden Mieterbeiräte normiert.
Diese Novelle war von der Koalition bereits für Mitte 2021 vorgesehen, ist dann aber kurz vor der Wahl am Widerstand der SPD gescheitert.
– Milieuschutzbeirat
Das Bezirksamt hat die Mitglieder des Milieuschutzbeitrats aufgerufen, Themenvorschläge für das nächste Treffen einzureichen.
Dieser Bitte soll gefolgt werden. Die Behandlung dieser Vorschläge wird zeigen, ob das Bezirksamt lediglich an der Legitimation seiner Entscheidungen gelegen oder an einer inhaltlichen Arbeit interessiert ist.
Die Zusammensetzung der Mieter*innenseite des Beirats lässt hoffen, dass unsere Anliegen auch Gehör finden: Neben dem Mieterverein haben wir mit Klaus, Marie, Martin und Viola allein vier Mitstreiter*innen rund um den Klausenerplatz; Unterstützung gibt es ferner von Rüdiger, der von der BVV als Mitglied benannt worden ist.
Klaus und Wolfgang formulieren Themenwünsche und stimmen sie mit den genannten Beirät*innen ab.
– nächstes Treffen
Das nächste Treffen ist am 1. März 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
3.2.2023, W.M.
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4. Januar 2023
Ergebnisse des Treffens am 4. Januar 2023
Angesprochen wurden:
– Nachlese „Abriss-Hearing“
Das IniForum Stadtpolitik hat das Abriss-Hearing am 7. Dezember 2022 im Abgeordnetenhaus ausgerichtet. Für die engagierte Mieterschaft konnten die Ini Habersaathstraße, der Berliner Mieterverein und die MieterWerkStadt Charlottenburg ihre Anregungen und Forderungen zur Abrissvermeidung vortragen. Die Koalitionsparteien waren mit ihren mietenpolitischen Sprecher*innen vertreten; für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – SenStadt – nahm die Staatssekretärin für Wohnen und Quartiersentwicklung, Frau Ülker Radziwill, teil.
Unsere Vorschläge zur Lösung der Abrissproblematik
(s. https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info/aktuelles-aus-unserer-arbeit >> AKTUALIA >> 7. Dezember 2022 )
haben wir Frau Radziwill und den KoaFraktionen zusammen mit einer Detailaufarbeitung zu speziellen Rechtsfragen übersandt.
Frau Radziwill berichtet, dass sie unsere Vorschläge bereits in die Fachebene ihrer Senatsverwaltung weitergereicht hat. Abschließende bzw. abschließend bewertete Stellungnahmen stehen noch aus. Ein greifbares Ergebnis ist, dass in die Haushaltsplanung für 2024/2025 Mittel für die personelle Aufstockung der Wohnungsämter eingebracht werden sollen.
Für die berührten Rechtsgebiete sind derzeit noch keine Änderungsinitiativen in das Abgeordnetenhaus eingebracht:
– Nachdem eine Überarbeitung zur Bauordnung Berlin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden
konnte, sollte sie nach den Koa-Abreden nun im Laufe des Jahres 2022 erneut eingebracht werden. Dies ist allerdings mit
Rücksicht auf hinzugekommene Prioritäten noch nicht geschehen.
Ein genereller Abrissvorbehalt unter klimapolitischen Aspekten entspräche den Zielvorstellungen der Verwaltung, soll aber nach
derzeitigem Stand nicht ohne Bund-Länder-Abstimmung in der Bauministerkonferenz (> Musterbauordnung) eingeführt werden.
– Für die KoaFraktionen hat SenStadt untersucht, ob eine Zusammenführung des Wohnungsaufsichtsgesetzes und des
Zweckentfremdungsverbotsgesetzes machbar und sinnvoll ist. Im Benehmen mit der bezirklichen Wohnungsaufsicht hat SenStadt
von einer Zusammenführung abgeraten. Unabhängig davon erscheint aber allen Beteiligten sinnvoll, die Zusammenarbeit
zwischen Wohnungsamt (Zweckentfremdung) und Wohnungsaufsicht zu effektivieren. Hierzu wird auch über eine Zuordnung
beider Ämter in ein Bezirksamtsressort beraten (derzeit noch Trennung in Wohnungsamt/Bürgerdienste und
Wohnungsaufsicht/Stadtentwicklung).
– An einer Überarbeitung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes arbeitet die SenStadt derzeit nicht. In Bezug auf die
Zumutbarkeit von Erhaltungsaufwendungen käme allerdings eine Vorgabe für den Zeitraum der Refinanzierung in Frage. Hierzu
erwartet SenStadt noch die dazu vom Berliner Mieterverein angekündigte Stellungnahme. Vorgegeben werden soll danach eine
Orientierung am marktüblichen Jahresmietenmultiplikator beim Verkauf von Mietwohngrundstücken.
Bei Häusern, deren Erhaltung von den Eigentümer*innen konsequent unterlassen wird und die deshalb ihre Bewohnbarkeit verloren haben, möchte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Bezirke bei der Einsetzung eines Treuhänders zur Wiederherstellung interstützen. Hierzu ist zunächst exemplarisch eine Übernahme des Prozessrisikos bei zwei Geisterhäusern in Mitte und in Friedenau (Odenwaldstr. 1) vorgesehen. Trotz der bereits 2018 eingeführten Treuhändermöglichkeit hatten die Bezirke sich bisher gescheut, sich dieses Instruments oder einer unmittelbaren Ersatzvornahme zu bedienen, weil sie sich nicht in der Lage sahen, ein etwaiges Prozessrisiko über ihren Haushalt zu decken.
Einen Schutz der Mieter*innen in von Abriss bedrohten Häusern bietet die allgemeine bezirkliche Mieterberatung. Die Verfügbarkeit eines entsprechenden Budgets für die Beratungsleistungen war SenStadt deshalb ein prinzipielles Anliegen. – Die weitere Frage, ob Mieter*innen stets zu benachrichtigen sind, wenn der Bezirk gedenkt, einem Abrissantrag stattzugeben, ist bei SenStadt in der Prüfung.
Den Ausführungen von Frau Radziwill ließ sich entnehmen, dass Gesetzgebungsverfahren erst wieder neu angeschoben werden, wenn die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus abgeschlossen ist.
– Energiekostenbeihilfen
Das Land Berlin hat einen „Härtefallfonds“ aufgelegt, mit dessen Hilfe verhindert werden soll, dass Menschen wegen Energieschulden etwa die Heizung abgedreht wird. Insbesondere sollen Mehrkosten finanziert werden, die nicht durch andere Transferleistungen ausgeglichen werden. Der auf das Jahr 2023 begrenzte Härtefallanspruch kann ab dem 9. Januar beim Landesamt für Gesundheit und Soziales – auch online – geltend gemacht werden; mehr:
https://www.berlin.de/energie/hilfen/#haertefallfonds
Auf dieser Webseite finden sich auch Verweise auf die Entlastungspakete des Bundes sowie auf die Strom- und Gaspreisbremse.
In diesem Zusammenhang weist Frau Radziwill auf die seit Beginn des Jahres erweiterten Leistungsansprüche beim Wohngeld hin.
– Wahlkampf in Berlin
Der Berliner Mieterverein, Deutsche Wohnen & Co enteignen und das IniForum Stadtpolitik planen eine gemeinsame Veranstaltung zur Befragung der Spitzenkandidat*innen für den 25. Januar.
Für uns stellt sich die Frage, ob wir noch bezirkliche Aktionen anschieben und/oder unterstützen können.
Ein denkbarer Aufhänger wäre die Planung für eine intensive Wohnbebauung an der Quedlinburger Straße auf der Mierendorffinsel, gegen die sich die Anwohnerschaft – auch wegen der geringen Berücksichtigung sozialer Belange – weitgehend wendet. Der für diesen Bereich entwickelte und wohl bereits durch einen städtebaulichen Vertrag unterlegte vorhabenbezogene Bebauungsplan soll in diesem Jahr der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der politische Aspekt wäre die Frage, wer denn Stadtentwicklung bestimmt: Die Kommune oder die private Immobilienwirtschaft.
Hierzu nehmen wir Kontakt zu Akteuren aus dem Umfeld der DorfwerkStadt auf (> Klaus, Wolfgang). Ergeben sich Handlungsmöglichkeiten vor unserem nächsten Plenum, werden diese im Kreis der Teilnehmer*innen des heutigen Treffens abgestimmt.
„Die Partei“ bereitet eine temporäre Aktion gegen Verdrängung und Abriss vor. Hierzu soll eine Lichtinstallation an der Suarezstr. 24/25 auf die Problematik aufmerksam machen.
Nicole unterrichtet uns, sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind. Die Möglichkeiten einer Unterstützung stimmen wir dann kurzfristig im Kreise der heute Anwesenden ab. Vorsorglich ist bereits die Bereitstellung einer Thermoskanne mit Kaffee zugesagt (> Brigitte).
– Entwicklung Windscheidstr. 3/3a
Das Nachbargrundstück Windscheidstr. 2 gehört einer Eigentümer*innengemeinschaft, die sich beim Bezirksamt erkundigt hat, ob nach dem Abriss Nachteile durch die beabsichtigte Neubaumaßnahme zu befürchten seien. Dabei hat sich – Stand Nov. 2022 – herausgestellt, dass die für den Ersatzbau erteilte Baugenehmigung ausgelaufen ist und kein Antrag auf Verlängerung gestellt worden ist.
Mit Wegfall der Baugenehmigung liegt kein „verlässliches Ersatzwohnraumangebot“ mehr vor. Damit ist die Abrissgenehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gegenstandslos, so dass der Leerstand nun wieder verbotswidrig ist. Eine entsprechende Leerstandsanzeige – für mittlerweile alle Wohnungen der 3 und der 3a – hat Alban beim Wohnungsamt eingereicht.
– Milieuschutzbeirat
Angesprochen wird der Umstand, dass weder vorläufiger Milieuschutz noch die UmwandlungsVO hinreichend Schutz vor der Bildung von Wohnungsgrundbüchern bieten. Exemplarisch zeigt dies die Neue Kantstraße 31:
Hier bestand vorläufiger Milieuschutz von März 2021 bis März 2022; hinzu kam ab dem 7. Oktober 2022 der berlinweite generelle Umwandlungsschutz durch die UmwandlungsVO zu § 250 Baugesetzbuch. Das alles hat das Grundbuchamt nicht daran gehindert, am 1. Dezember 2021 Wohnungsgrundbücher einzurichten.
Was hier zu unternehmen ist, soll auf dem Februar-Treffen zusammen mit anderen Themen für den Milieuschutzbeirat besprochen werden.
– nächstes Treffen
Das nächste Treffen ist am 1. Februar 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
6.1.2023, W.M.