Protokolle 2019
Ergebnisprotokoll zum Treffen vom 4. Dezember 2019
Das Treffen wurde diesmal im „Kleinen DIVAN“ abgehalten, um mehr AnwohnerInnen Gelegenheit zu geben, an der Debatte über Reduzierung des Milieuschutzgebiets auf den Planungsraum „Klausenerplatz“ und den südlichen Teil des Planungsraums „Schlossgarten“ zu debattieren.
Unter dem Motto
Milieuschutz rund um den Klausenerplatz: statt für 40.000 nur für 13.000 Einwohner*innen ! ?
war die Veranstaltung zuvor von uns im Umfeld angekündigt worden.
Zunächst wurde der Werdegang des von uns initiierten Einwohnerantrags auf Milieuschutz zwischen Puls- und Rönnestraße skizzert:
05/2017:Übergabe von 1500 Unterstützerunterschriften im Rathaus
09/2017:Bezirksverordnetenversammlung übernimmt mehrheitlich den Antrag
12/2018:Nach mehreren – auch in öffentlichen Versammlungen bekräftigten – Erinnerungen stellt das Bezirksamt das Gebiet zwischen Puls- und Rönnestraße unter vorläufigen Milieuschutz (mit Wirkung ab der Veröffentlichung am 25. Januar 2019)
11/2019: Die BVV billigt den Beschluss des Bezirksamtes, nun eine Milieuschutzverordnung für den Klausenerplatz und das Gebiet zwischen Mollwitzstraße und Spandauer Damm zu erlassen. Für das übrige Gebiet zwischen Puls-und Rönnestraße stellt das Bezirksamt Bemühungen zur Unterschutzstellung ein.
Hieraus ergibt sich folgende Situation:
für den Klausenerplatz
Der Klausenerplatz wird zusammen mit dem Areal zwischen Mollwitzstraße und Spandauer Damm mit der in Kürze zu erwartenden Veröffentlich der „Erhaltungsverordnung“ zum Milieuschutzgebiet. Das Gebiet umfasst etwa 12.900 AnwohnerInnen.
für das „ Restgebiet “
Im Gebiet zwischen Puls- und Rönnestraße mit rund 27.000 AnwohnerInnen wird der vorläufige Milieuschutz spätestens Ende Januar 2020 auslaufen. Damit entfallen die Genehmigungsvorbehalte für bauliche Änderungen und für die Umwandlung von
Miet- in Eigentumswohnungen.
Folgerungen für die AnwohnerInnen von Klausenerplatz bis Mollwitzstraße
Hier wird es gelten, den Milieuschutz auch effizient umzusetzen. Dazu können die AnwohnerInnen beitragen, indem sie nach Ankündigung baulicher Veränderungen (insbesondere Modernisierungen und Grundrissänderungen) beim Bezirksamt fragen, ob dort schon ein Genehmigungsantrag seitens des Vermieters/Eigentümers gestellt worden ist. Solange dies nicht der Fall ist, brauchen sie die Maßnahme nicht zu dulden.
Ferner empfiehlt es sich, Hausgemeinschaften zu bilden. Bei gemeinsamem Vorgehen
- lassen sich zivilrechtliche Positionen (etwa Zurückweisung einer Modernisierungsduldung trotz milieuschutzrechtlicher Genehmigung des Bezirksamtes) besser durchsetzen, und
- bekommt eine Forderung gegenüber dem Bezirk auf Ausübung des Vorkaufrechts bei einem Verkauf des Grundstücks größeres Gewicht.
Die Mieter aus den bezirklichen Milieuschutzgebieten können sich auch im Bezirksamt kostenlos beraten lassen. Diese Beratung findet montags zwischen 10 und 13 Uhr im Rathaus Charlottenburg (Raum 123) und dienstags von 15 bis 18 Uhr im Haus am Mierendorffplatz statt; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ferner stellt der Bezirk einen „Flyer Soziale Erhaltungsgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf“ zur Verfügung. Er kann – auch in türkisch und englisch – auf folgender Bezirksseite heruntergeladen werden:
Die AnwohnerInnen können sich auch direkt an das Bezirksamt wenden:
Stadtplanungsamt – Fachbereich Stadtplanung, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Tel.: 9029-15141, eMail: stadtplanung@charlottenburg-wilmerdorf.de
Daneben wird der Bezirk die AnwohnerInnen des Milieuschutzgebiets zu einer Informationsveranstaltung einladen (voraussichtlich Mitte Januar 2020).
Zuvor wird die BVV-Fraktion der LINKEN eine Veranstaltung zum Milieuschutz am Klausenerplatz und zu weiteren flankierenden Maßnahmen ( Mietendeckel , Vergesellschaftung von Wohnraum ) abhalten, und zwar am
Mittwoch, dem 18. Dezember 2019, 18.30 Uhr , im „Kleinen DIVAN“ (Nehringstr. 26). Der Stadtsoziologe Andrej Holm wird bei der Diskussion zur Verfügung stehen.
Folgerungen für die AnwohnerInnen im nicht berücksichtigten Gebiet
Die vorläufige Unterschutzstellung entfällt spätestens Ende Januar 2020. Maßnahmen, die der Vermieter/Eigentümer zurückstellen musste, können dann wieder durchgeführt werden.
Konkret wird aus mehreren Häusern berichtet, dass die Vermieter/Eigentümer die Planung und Durchführung von baulichen Veränderungen wieder aufgenommen haben bzw. aufnehmen wollen. In einem Falle sind die Mieter hierüber unter ausdrücklichem Hinweis auf die fallengelassene Unterschutzstellung unterrichtet worden.
Insbesondere bei Modernisierungen und den daraus drohenden Mieterhöhungen haben die MieterInnen nun nur noch zivilrechtlichen Schutz über die an der Zumutbarkeit orientierte Duldungspflicht.
Um sich für eine gemeinsame Gegenwehr zu wappnen, sollten MieterInnen frühzeitig versuchen, Hausgemeinschaften zu bilden. Für eine rechtliche Beratung in Hausversammlungen reicht hier regelmäßig, dass ein Mieter des Hauses Mitglied bei dem beratenden Verein ist (etwa: Berliner Mieterverein, Berliner Mietergemeinschaft). Kostenlose Unterweisungen zur Organisierung einer Hausgemeinschaft bieten regelmäßig die „Starthilfe AG“ der „Deutschen Wohnen & Co enteignen“
https://www.dwenteignen.de/mitmachen/
und gelegentlich auch die „Initiative #200Häuser“
https://200haeuser.netlify.com/
an.
Um den fehlenden Milieuschutz im politischen Raum in Erinnerung zu bringen, bieten sich insbesondere Kontakte betroffener MieterInnen zu Bezirksverordneten an. Eine Wirkung kommt dabei auch der Einwohnerfragestunde in er BVV zu – zum Verfahren der Fragestunde:
Hier könnten MieterInnen das Bezirksamt unter kurzer Schilderung der konkreten Haus- und Verdrängungssituation fragen, ob und – ggf. – wie lange man noch den vorläufigen Milieuschutz genießt.
Folgerungen für die MieterWerkStadt Charlottenburg
Die MieterWerkStadt hat bei der Initiierung des Einwohnerantrags bewusst Milieuschutz für das gesamte Gebiet zwischen Puls- und Rönnestraße gefordert. Dieser Forderung haben sich 1500 BezirksbürgerInnen – darunter vor allem AnwohnerInnen des unter Milieuschutz zu stellenden Gebiets – angeschlossen. Dies beinhaltet auch einen Auftrag an die MieterWerkStadt, weiter für Milieuschutz in diesem Arial einzutreten.
Um weiter Milieuschutz zu fordern, müssten wir die Erhebungsunterlagen kennen, die das Bezirksamt in diesem Jahr zu den Milieuschutzkriterien eingeholt hat. Ohne die konkreten Daten, zu denen auch die Ergebnisse der Haushaltsbefragung gehören, können wir die Bewertungen des Bezirks nicht überprüfen und damit letztlich auch nicht seriös angreifen.
Der Bezirk hat das benötigte Datenmaterial bislang nicht auf seine Webseite gestellt (andere Bezirke tun dies in vergleichbaren Fällen). Das Bezirksamt hat uns auch noch keine Zusage gegeben, das Material einsehen zu können. Dies hat uns bewogen, noch im November beim Bezirksbürgermeister und dem zuständigen Stadtrat einen Antrag auf Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen.
Es besteht Einvernehmen, diesen Antrag strikt zu verfolgen. Die Anwesenden sind sich einig, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden sollen, wenn die gewünschten Unterlagen nicht bis zum 15. Januar 2020 für uns verfügbar sind.
Den Anwesenden erscheint die Verkleinerung des Gebiets unter verschiedenen Aspekten nicht plausibel:
Das „Milieuschutzgebiet Klausenerplatz“, das von 1996 bis 2006 unter Schutz gestellt war umfasste auch das Areal zwischen
Schloßstraße und Kaiser-Friedrich-Straße sowie das Arial zwischen Knobelsdorffstraße und Kaiserdamm; beide werden jetzt vom
Milieuschutz ausgenommen. Niemand der langjährigen KiezanwohnerInnen hat hier innerhalb der letzten 13 Jahre signifikante
Veränderung bei den Mieterhaushalten nach Familiengröße oder Einkommen bemerkt.
Das nicht unter Schutz gestellte Areal zwischen Schloßstraße und Kaiser-Friedrich-Straße liegt unmittelbar zwischen den
Milieuschutzgebieten „Gierkeplatz“ und Klausenerplatz“. Für beide haben aktuelle Untersuchungen und eine Haushaltsbefragung ein Milieuschutzerfordernis ergeben. Es ist nach Kenntnis und Anschauung der AnwohnerInnen nicht erkennbar, dass dieses Gebiet – speziell an der Fritschestraße – eine andere Entwicklung genommen hat als der engere Klausenerplatzkiez.
Bei dem Areal südlich des Kaiserdamms (Planungsraum „Amtsgerichtsplatz“) sind bereits erkennbar Verdrängungen vollzogen.
Es scheint aber noch Aufwertungspotential in erheblichem Umfang zu geben, so dass Milieuschutz hier spät, aber noch nicht zu spät käme.
Es besteht Einvernehmen, dass diese Einschätzungen eine Wertung der jetzt vom Bezirksamt erhobenen Daten nicht ersetzen können. Zur inhaltlichen Vorbereitung der beantragten Einsichtnahme und – ggf.- ihrer gerichtlichen Verfolgung wird eine Arbeitsgruppe installiert; Mitglieder sind die Vertrauensleute des Einwohnerantrags (Alban, Klaus und Matthias) sowie Volker und Wolfgang; weitere interessierte MitstreiterInnen sind willkommen.
Nächstes Treffen im Januar 2020
Unser nächstes turnusmäßiges Treffen findet am Mittwoch, dem 8. Januar 2020, 18.30 Uhr, im Mieter-Club (Neue Christstraße 8) statt.
Zur Tagesordnung wird voraussichtlich aufgerufen:
- ADO-Komplex in der Angerburger Allee,
- Milieuschutz insbesondere für die „Restgebiete“ zwischen Puls- und Rönnestraße,
- Verschiedenes.
- Dezember 2019 (W.M.)
MieterWerkStadt Charlottenburg; Ergebnisprotokoll zum Treffen vom 6. November 2019
- Deutsche-Wohnen-Dialog-Foren
Die Deutsche Wohnen (DW) veranstaltet von Ende Oktober bis Mitte November vier Dialog-Foren unter dem Motto „Berlin-Dialog – für einen fairen Wohnungsmarkt“. Die ersten drei Veranstaltungen haben in Zehlendorf, Pankow und Lichtenberg stattgefunden. Die letzte wird am 14. November im Festsaal des Rathauses Charlottenburg abgehalten.
Über diese Veranstaltung hatte das Netzwerk mieter*innnenInis-CW“ in seinem letzten Treffen Ende Oktober debattiert. Es bestand Einvernehmen, dass es sich um eine Marketing-Veranstaltung*) handelt, mit der das Image der DW etwas aufpoliert werden soll.
Insoweit wäre es an sich keiner Beachtung wert. Als politisch instinktlos wurde jedoch empfunden, dass das Bezirksamt dieser Veranstaltung letztlich durch Überlassung seines Festsaals einen Anstrich von Seriosität vermittelt.
Dies ist bei einem Unternehmen unangebracht, zu dessen Geschäftspolitik es zu gehören scheint, Erhaltungsmaßnahmen in Modernisierungen zu verpacken (> s. Abgeordnetenhausdrucksache 18/17662 vom 25.1.2019) und das es – wie der Berliner Mieterverein festgestellt hat, mit der Mietpreisbremse nicht so genau nimmt.
Zusammen mit VertreterInnen der mieter*innenInis-CW soll die Veranstaltung begleitet werden. Barbara und Hans gehören zu den gemeldeten Gästen. Marlies, Klaus, Martin, Tanja und Wolfgang werden das Geschehen begleiten.
*) zum Marketing-Charakter wird hingewiesen auf den Trailer zum Dialog-Forum vom 24. Oktober 2019 in Zehlendorf:
https://faires-wohnen.berlin/dialog-foren/
Verdrängung und Zweckentfremdung
Zur Zweckentfremdung gab es zwei Verwaltungsgerichtsentscheidungen.
Eine betraf das Grundstück Odenwaldstr. 1 in Friedenau. Das Gericht bestätigt hier die Rechtmäßigkeit von Ordnungsgeldern wegen Missachtung der Verfügung auf Wiederherstellung zu Wohnzwecken. Es geht ferner davon aus, dass die Zweckentfremdungsvorschriften in der seit 2014 geltenden Fassung prinzipiell ein Wiederherstellungsgebot rechtfertigen.
Die andere Entscheidung betraf das Grundstück Suarezstr. 54. Der Eigentümer will hier das Bestandsgebäude mit 30 Wohnungen abreißen und an dessen Stelle einen Neubau mit 60 Wohnungen errichten. Den Abriss hatte das Bezirksamt versagt, weil die Wohnungen im Neubau mit mehr als 7,92 € pro m² Nettokaltmiete vermietet werden sollen. Diese Höchstgrenze schreibt die Zweckentfremdungsverbotsverordnung in § 3 Abs 4 vor, weil der Verordnungsgeber eine höhere Miete als nicht mehr für breite Schichten der Bevölkerung leistbar ansieht. Das Verwaltungsgericht meint, dass diese Regelung nicht mit der Ermächtigungsgrundlage vereinbar ist und betrachtet sie deshalb als nichtig. Die Presseerklärung des VG findet sich unter
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.841317.php
Eine Mieterin aus der Angerburger Allee 35 bis 55 hat sich zum nächsten Treffen im Dezember angesagt, um von dem zunehmenden Leerstand in dem Objekt mit mehr als 850 Wohnungen und der Übernahme des Eigentümers („ADO“) durch die „Adler Real Estate AG“ zu berichten.
- Milieuschutz
Der Bezirk bietet mittlerweile zweimal in der Woche Beratungen für Mieter in Milieuschutzgebieten an. Diese Beratungen sind individuell angelegt, so dass nicht gewährleistet ist, dass strategisch-politische Aspekte einfließen; dazu würde insbesondere die Frage gehören, welchen Beitrag die MieterInnen leisten können, damit der Milieuschutz angewendet wird und wirkt. Es wird angeregt, dieses Thema beim nächsten Treffen der mieter*innenInis-CW mit dem Bezirksamt anzusprechen.
Es besteht die Besorgnis, dass der Bezirk die Milieuschutzsatzung für das Gebiet um Klausenerplatz und Sophie-Charlotte-Platz nicht mehr bzw. nicht mehr rechtzeitig vor dem Auslaufen der Milieuschutzvorwirkung am 25. Januar 2020 erlässt. Die Frage, wie weit das Verfahren gediehen ist, soll ebenfalls auf dem nächsten Treffen der mieter*innenInis-CW mit dem Bezirksamt angesprochen werden.
Anmerkung außerhalb des Protokolls:
Nach der Sitzung wurde bekannt, dass das Bezirksamt dem Stadtentwicklungsausschuss am gleichen Abend berichtet hatte, den Unterschutzstellungsbeschluss am 12. November zu fassen und am 21. November 2019 in der BVV absegnen zu lassen. Dabei wurde deutlich, dass Milieuschutz nur für ein gegenüber dem Aufstellungsbeschluss von Dezember 2018 deutlich reduziertes Gebiet erlassen werden soll, nämlich nur noch für das Kerngebiet des Klausenerplatzes (südlich bis zur Knobelsdorffstraße und östlich bis zur Schloßstraße) sowie für einen kleinen Teil nördlich des Spandauer Damms (bis zur Höhe der Mollwitzstraße 6), siehe auch:
https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info/aktuelles-aus-unserer-arbeit > „Aktualia“ > „6./8. November 2019“ .
- Volksentscheid-Kampagne nach dem SPD-Parteitag Ende Oktober
Der SPD-Landesparteitag hat sich am 26. Oktober gegen eine Unterstützung der Kampagne zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände ausgesprochen. Die Variante, dass Koalitionsparteien gemeinsam ein Gesetz zur Vergesellschaftung ins Parlament bringen und so die Volksentscheidsinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vorzeitig zum Erfolg führen, scheidet damit bis auf Weiteres aus.
Damit muss weiter darauf gewartet werden, dass die Innenverwaltung den Volksentscheid als solchen und dessen Vergesellschaf-tungskriterien als zulässig und verfassungskonform bewertet. Wann mit der Unterschriftensammlung für die 2. Vorbereitungsphase (= Sammlung von rund 170.000 Unterschriften zur Durchführung des Volksentscheids) begonnen werden kann, ist damit derzeit noch ungewiss.
Es besteht Einvernehmen, dass die Kampagne durch diese Ungewissheit, aber auch durch das für Anfang 2020 zu erwartende Mietendeckelgesetz etwas an Schwung verlieren wird. Umso intensiver werden wir dann nach dem Neustart bei der Mobilisierung helfen müssen.
- Verschiedenes
Das Land Berlin hat zwei mietrechtliche Vorlagen in den Bundesrat eingebracht:
-Antrag zur Entschließung zur Einführung einer Gewerbemietbremse (BRat-Drs. 404/19:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/404-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Den Antrag hat das Plenum am 20. September 2019 zur Stellungnahme an die Ausschüsse Recht, Arbeit/Integration/Soziales, Wirtschaft und Wohnen verwiesen.
Antrag (gemeinsam mit Thüringen) auf Einleitung eines Verfahren für ein „ Gesetz zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit “, BRat-Drs. 434/19:
https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2019/0434_2D19.pdf
Den Antrag hat das Plenum am 20. September 2019 zur Stellungnahme an die Ausschüsse Recht, Arbeit/Integration/Soziales und Wohnen verwiesen.
Tagesordnung: Aktuelle Verdrängungsfälle sollen künftig stets vor „Verschiedenes“ behandelt werden, auch wenn sie noch nicht auf der Tagesordnung stehen (konnten).
10.11.2019/W.M.
MieterWerkStadt Charlottenburg ; Ergebnisprotokoll zum Treffen vom 2. Oktober 2019
- Konkrete Verdrängungsfälle
Von Philippistr. 13, Spielhagenstr. 15 und Windscheidsstr. 3 a haben wir keine neuen Nachrichten. Beim Horstweg 32 wird weiter eine Mieterzusammenkunft vorbereitet.
Bei den östlich der Kaiser-Friedrich-Straße gelgenen Objekten Pestalozzistr. 88a/88b (Veränderungen des Wohnungszuschnitts, Umwandlung?) lassen sich Verdrängungstatbestände nicht ausschließen. Sobald wir Näheres wissen, kämen die Objekte u.U. für einen Kiezspaziergang in Betracht.
Gleiches gilt auch für die Pestalozzistr. 97, bei der es um Abriss und Neubau geht. Bekannt geworden ist uns lediglich die Antwort des Bezirksamts zur BVV-Drucksache 168/5, nach der der Eigentümer offenbar im Rahmen des Planungsrechts neu bauen will und das Bezirksamt – anders als die BVV – keine Grundlage für den Erlass einer Umstrukturiereungssatzung nach § 172 Absatz 1 Nr. 3 BauGB sieht.
Aus der Templiner Vorstadt (Potsdam) erreichte uns eine Anfrage, wie man sich für Milieuschutz einsetzen kann. Wir haben unsere Erfhrungn übermittelt. Die MitstreiterInnen von Templiner Vorstand wollen uns auf dem Laufenden halten.
- Milieuschutz, Mietendeckel und Vergesellschaftung
Sieben MitstreiterInnen haben auf dem Straßenflohmarkt im Klausenerplatzkiez (28. September) unsere Aufrufe zur Demo „Richtig deckeln, dann enteignen – Rote Karte für Spekulation!“ verteilt. Insgesamt hatten wir 600 Flyer, die in knapp einer Stunde vergriffen waren.
Vor der Demo am 3. Oktober will sich die MieterWerkStadt um 12.45 Uhr am „Haus des Lehrers“ (Südseite) treffen.
Die Antworten des Bezirksamtes auf die Einwohnerfragen zum Stand der Milieuschutzvorbereitungen für Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ (U.Lutz) und zum „Planungsraum Karl-August-Platz“ (L. Tuchen) sind vollständig ins Netz gestellt: BVV DS 1223/5. Fragen 4 und 23 zur BVV am 22. August 2019. Bemerkenswert erscheint die ausdrückliche Weigerung des Bezirksamtes, sich zum Umfang und zu den Ergebnissen der Voruntersuchungen zu den Milieuschutzkriterien zu äußern. Dieses Verhalten wird bei künftigen Aktionen solange aufgegriffen werden, bis endlich auch Charlottenburg-Wilmersdorf hier die Transparenz entwickelt, die in anderen Bezirken schon seit Langem geübt wird.
- nächster Kiezspaziergang Verdrängung
Die Vorbereitungsgruppe hatte sich der Vorbereitung der Mietendeckel-Demo zugewandt. Für Vorbereitungstreffen für einen weiteren Kiezspaziergang gibt es noch keinen Zeitplan.
- Berichte von mietenpolitischen Terminen
Das Treffen der „Mieter*innen-Inis ChWi“ mit dem BA CW am 23. September brachte folgende Erkenntnisse:
Herr Schruoffeneger kündigte an, dass vorraussichtlich im nächsten Frühjahr, wenn weitere Gebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf unter Milieuschutz gestellt worden sind, ein Milieuschutzbeirat gebildet werden soll. Die Frage, nach welchem Verfahren die Zusammensetzung des Gremiums bestimmt werden soll, konnte noch nicht beantwortet werden.
Zu den Ergebnissen der Feinerhebung Milieuschutz im KlausenerplatzKiez wollte Herr Schruoffeneger keine Auskunft geben, allerdings sei sie nunmehr abgeschlossen und es werden noch in diesem Jahr ( November) die entsprechenden Beschlüsse unter Beteiligung der BVV gefasst.
Für weitere Planungsräume sollen nun ebenfalls Feinerhebungen gestartet werden, ohne sich auf eine konkrete Nennung der Gebiete („2 bis 3 Planungsräume“) einzulassen. Seine Zurückhaltung begründete er – wie bereits sein Vorgänger – mit der Annahme, sonst die Aufmerksamkeit der Spekulanten nur unnötig zu steigern.
Seitens der MieterWerkStadt wird nun erwartet, dass die „mieter*innen-Inis ChWi“ nun in ihrer nächsten Sitzung am 7. Oktober erörtern, ob das Bezirksamt aufgefordert werden soll, in allen nach dem Grobscreening geeigneten Planungsräumen sofort mit der Feinerhebung zu beginnen – weiterer Zeitverzug erhöht nur die die Zeitspanne, in der die Verdrängung ungehindert fortgesetzt wird.
Auf die Forderung an das BA CW, in allen Milieuschutzgebieten zu prüfen, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, erklärt Herr Schruoffeneger, dass das BA einen entsprechenden Beschluss gefasst hätte. Allerdings lägen die Bodenwerte in CW oberhalb 3.000 € pro m² und damit sei ein Vorkauf nicht finanzierbar. Er stellte heraus, dass in allen bisherigen Vorkaufsfällen der Preis unter 3.000 €/m² lag. Über alternative Möglichkeiten des Aufkaufs von Häusern zur Verhinderung von Verdrängung werde weiter nachgedacht, allerdings gäbe es hier Differenzen zwischen CW und der Bausenatorin.
Ein 2. Treffen zwischen dem Bezirksamt ChWi und Frau Lompscher soll am 25. November 2019 stattfinden. Herr Naumann möchte vorher nochmals mit Vertretern der „mieter*innen-Inis ChWi“ reden. Die MieterWerkStadt wird in ihrem Novembertreffen beraten, ob sie hierzu Vorschläge beisteuert (etwa Erwerbsalternativen über Genossenschaften wie DIESE eG).
- Herbstempfang der Grünen
Der Einladung der Grünen zu ihrem Herbstempfang am
Montag, 28. Oktober 2019, 19 Uhr, „Art-Stalker“ in der (Kaiser-Friedrich-Str. 67)
werden wir Folge leisten (> Wolfgang und/oder Klaus).
- Novembertreffen
Unser nächstes turnusmäßiges Treffen findet am
Mittwoch, dem 6. November 2019, im Mieter-Büro (Neue Christstraße 8)
statt.
Zur Tagesordnung wird voraussichtlich aufgerufen:
- konkrete Verdrängungsfälle – aktueller Stand,
- Vorbereitung Erhaltungssatzung KlausenerplatzKiez,
- BA-Auftrag Feinscreening für weitere Milieuschutzverdachtsgebiete,
- Stand Mietendeckelgesetz,
- Verschiedenes.
- Oktober 2019 (H.G./W.M.)
MieterWerkStadt Charlottenburg, Ergebnisprotokoll vom 4. September 2019
- Konkrete Verdrängungsfälle
Objektanschrift: Philippstr. 13, 10115 Berlin
Ca. 15 WE, davon 3 WE Co-Living
geplant : Modernisierung der Heizungsanlage.Die vorhandene Gasetagenheizung soll voraussichtlich durch eine Fernheizung ersetzt werden.
Es liegt noch keine Modernisierungsankündigung der HV/Vermieter vor. Für den 13.09. ist ein erstes Treffen mit der Mietergemeinschaft geplant. Ob der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Hr. Schruoffeneger, dem Treffen beiwohnen wird, ist nicht absehbar.
Zwischenzeitlich wurden die Wohnungen vermessen. Das Schloss der Haustür wurde manipuliert – Empfehlung der MWS an Betroffene: Kontaktaufnahme zu einem RA oder zum BMV e. V. (Berliner Mieterverein e.V.) bzw. zur BMG e. V. (Berliner Mieter Gemeinschaft e. V.)
Objektanschrift: Horstweg 32, 14059 Berlin
Mietergemeinschaft in Planung. Es waren keine Betroffenen am 04.09.19 beim MWS-Treffen anwesend.
- Milieuschutz
Die Haushaltsbefragungen wurden zwischenzeitlich an verschiedene Bewohner*innen verteilt – der Abgabetermin war am 03.09.2019. Die MWS hat die im Verteiler eingetragenen Adressaten darum gebeten, an dieser Befragung teilzunehmen. Eine Rückmeldung des Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zum Grobscreening gab es bisher nicht – auch keine weitere Veröffentlichung. Wann mit einer Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsbefragung zu rechnen ist, bleibt abzuwarten.
- Aktivitäten
Die MWS ist sich einig, dass sie bezüglich des Mietendeckels einen Kiez-Spaziergang veranstalten möchte, bei dem Objekte und Einzelbetroffene vorgestellt werden, die von Verdrängung bedroht sind. Es soll u. a. deutlich gemacht werden, dass Milieuschutz und vor allem der Mietendeckel vor Verdrängung durch z. B. Spekulation und Modernisierung abgewendet werden könnte.
Die MWS sucht neben teilnehmenden Aktiven auch Betroffene, die über die Situation „ihres“ Hauses sprechen möchten.
Das Vorbereitungstreffen für den Spaziergang findet am Donnerstag, den 12. September 2019, um 19 Uhr im Fedora (Nehringstr. ggü. Bücherei/Schule) statt.
Betroffene, die bereit sind, über die Situation „ihres“ Hauses auf einem Rundgang zu berichten, werden gebeten, sich bei per Email bei Klaus – klaus.helmerichs@gmx.de – zu melden.
- Termine
VERGANGENE Termine:
09.08.19
Folgeveranstaltung Bauausschuss (Themen u. a.: Bauen im Bestand oder Abriss Fechnerstr.?, Innenhofbebauung
Heiligendammer Str. u. w.)
14.08.19
Fraktionszimmer der Linken – Infoaustausch mit Fraktionsvorsitzenden Niklas Schenker zum aktuellen Stand des Milieuschutzes im Kiez und darüber hinaus. Auch Die Linke bemängelt, dass das BA intransparent agiert und nicht über das Ergebnis des Grobscreenings berichtet.Die Linke will, dass der Milieuschutz forciert wird.
KÜNFTIGE Termine:
12.09.19
Vorbereitungstreffen Kiezspaziergang MWS „Verdrängungsfälle“ (s. auch Aktivitäten)
16.09.19
rbb-Info-Radio mit BBU: Podiumsdiskussion zum Mietendeckel mit Lompscher: 20 Uhr Maison de France (KuDamm 211);
Anmeldung bis 13.09.2019 bei kirstin.gabriel@gilde-heimbau.de
Infos: https://bbu.de/nachricht/45336
20.09.19
Das „Bündnis Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn“ nimmt am GLOBAL CLIMATE STRIKE DAY teil, den
Fridays for Future mit verschiedenen örtlichen Partnern international veranstaltet. Treffpunkt in Berlin:
11.45 h, Straße des 17. Juni vor dem Brandenburger Tor
23.09.19
Runder Tisch beim BzBm Hr. Naumann – Teilnahme durch einzelne Aktive aus diversen Mieter-Inis.
Ob MWS dabei war -> nächstes MWS-Treffen.
23.09.19
„Stadtforum Gemeinwohl!“: Kühlhaus, 18 Uhr, mit Lompscher; Arbeitsforum 1: „Wohnen. Braucht es eine neue Gemeinnützigkeit?“
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtforum/de/gemeinwohl/index.shtml
27.09.19
Treffen mit der Bundestagsabgeordneten Lisa Paus (Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf (080)/Mitglied im Bundestag seit 2009) und diversen Mieter-Inis. Ob MWS dabei war
-> nächstes MWS-Treffen.
03.10.19 (schon vormerken:) Großdemo „Deckeln, dann enteignen: Rote Karte der Spekulation“;
Näheres in Kürze über gesonderte Rundmail.
Sitzungskalender BVV über folgenden Link
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung
- Verschiedenes
BAUGEBOT und GESCHOSSFLÄCHENZAHL
Im Zusammenhang mit dem Termin des Bauausschusses am 09.08.19 wurde der Begriff „BAUGEBOT“ und verschiedene Geschossflächenzahlen (z. B. 1,5 oder 0,9) diskutiert.
Zur Erläuterung:
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde nach § 176 Baugesetzbuch ( Baugebot ) den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist
- sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder
- ein vorhandenes Gebäude oder eine vorhandene sonstige bauliche Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen.
Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, besteht die Möglichkeit der „Enteignung“ sowie Bebauung durch die Gemeinde. In einem solchen Fall erfolgt eine Entschädigung nach dem Verkehrswert an den Eigentümer.
Die Bezeichnung Geschossflächenzahl (GFZ) wird im deutschen Baurecht verwendet. Die rechtlichen Vorgaben finden sich in § 20 der Baunutzungsverordnung.
Mit dieser Zahl wird bestimmt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche maximal bebaut werden dürfen. Zur Berechnung der Geschossflächenzahl dürfen lediglich Vollgeschosse (ohne Dach und Keller, es sei denn, es handelt sich ebenfalls um Vollgeschosse) herangezogen werden und nicht die Brutto-Grundfläche (BGF). Die Formel lautet: Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = Brutto-Geschossfläche.
Nimmt man an, dass das Grundstück eine Fläche von 1000 m² besitzt und die Geschossflächenzahl 0,9 beträgt, dann ergibt sich folgende Rechnung: 1000 x 0,9 = 900. Es dürfen also maximal 900 m² Geschossfläche im Rahmen der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ = Anteil der Grundstücksfläche, die bebaut werden darf) gebaut werden.
In unserem Beispiel hieße das, dass bei einer GRZ von 0,3 drei Vollgeschosse mit je 300 m² Geschossfläche errichtet werden können.
Die Geschossflächenzahl dient hauptsächlich dazu, eine zu dichte Bebauung gerade von Wohnvierteln in Großstädten, aber auch in Neubaugebieten zu verhindern.
Der Inhalt des Baugebots soll bei dem nächsten MWS-Treffen am 02.10.2019 noch einmal aufgegriffen werden. Hierzu soll der entsprechende Antrag von Die Linke in Charlottenburg-Wilmersdorf herangezogen werden:
BVV-Drucksache 1082/5, eingebracht am 21.3.2019, abgelehnt in BVV am 22.8.2019; Ursprungstext mit Antragsverlauf:
VORKAUFSRECHT DER BEZIRKE
Mit 189 Wohnungen hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bisher die meisten Wohnungen gekauft, gefolgt von Neukölln (175). Mit deutlichem Abstand folgen Wohnungsankäufe in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg (65) und Mitte (61). Am Ende der Rangfolge stehen Pankow (35), Lichtenberg (33) und Treptow-Köpenick (21). Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf haben das Vorkaufsrecht weder in diesem noch in den Vorjahren genutzt.
Das Vorkaufsrecht steht den Bezirken in Milieuschutzgebieten zu, wenn dort Immobilien den Eigentümer wechseln sollen.
Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Hr. Schruoffeneger erklärte, dass er die Ermittlung von Verkehrswerten als Möglichkeit der Umsetzung des Vorkaufsrecht aus finanziellen Gründen ablehnt. Der Bezirk habe nicht die Mittel, um teure Häuser zu kaufen (Anm. Autorin: … und damit Mieter*innen eine Unterkunft zu garantieren).
Die MWS denkt darüber nach, eventuell eine Veranstaltung zum Thema Vorkaufsrecht zu initiieren.
Das nächste Treffen findet am 02.10.2019 um 18.30 Uhr im Mieter Club (Neue Christstr. 8) statt.
05.09.2019, B.G.
MieterWerkStadt Charlottenburg, Ergebnisprotokoll vom 7. August 2019
1. Konkrete Verdrängungsfälle
Objektanschrift: Philippstr. 13, 10115 Berlin
ca 15 WE, davon 3 WE Co-Living
geplant : Modernisierung der Heizungsanlage. Die vorhandene Gasetagenheizung soll durch eine Fernheizung ersetzt werden
Noch keine Modernisierungsankündigung der HV/Vermieter
Geplant ist eine Mietergemeinschaft. Erstes Treffen am 19.08.19
Objektanschrift: Horstweg 32, 14059 Berlin
Mietergemeinschaft in Planung
2. Milieuschutz
Bericht von der „öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung“ am Mi, 07.08, 17.30 Uhr
Baustadtrat Oliver Schruoffeneger kündigte die Umsetzung einer Haushaltsbefragung für das Gebiet um und am Klausenerplatz an. Die Aussage erlaubt eine positive Bewertung des Grobscreening
Aktivitäten:
Formulierung eines Entwurfes für einen Aushänger von Matthias. Inhaltlich wird :
- auf die besondere Bedeutung der Haushaltsbefragung für die Mieter hingewiesen
- und zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert
Termine:
09.08.1916:30Folgeveranstaltung Bauausschuss (TO als Anhang)
14.08.1918:
Fraktionszimmer der Linken (Rathaus Charlottenburg, Raum 137a), mit Niklas Schenker Fraktionsvorsitzender
22.08.19
BVV Sitzung
27.08.19, 17:30Bauausschuss
Sitzungskalender BVV über folgenden Link
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung
3. Mieter*innenCW. Ergebnisse des Juli-Treffens
Die CDU Fraktion hat die Mieterinis über eine von der CDU geplante Veranstaltung zur „Wohnungsmarktfrage“ informiert.
4. Deutsche Wohnen u.a. enteignen
Das Thema Interessenkollision (private Investoren, Landeseigene Gesellschaften, Genossenschaften) beim Verband BBU wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen
5. Webseite
Seitdem 18.07.19 gibt es einen Vertrag mit 1&1
6. Verschiedenes
Veranstaltungen:
- „Gemeinsam Stadt machen“ und
- „Gemeinwohl. Wie gestalten wir Berlin solidarisch“
Informationen zu den Veranstaltungen im Anhang.
Das nächste Treffen findet am 04.09.19, 18.30, im Mieter Club (Neue Christstr. 8) statt
8.8.2019, U.L.
MieterWerkStadt Charlottenburg; Erg.-Prot. zum Treffen am 3. Juli 2019
Liebe MitstreiterInnen, am 3. Juli haben wir uns mit folgenden Themen befasst:
Spielhagenstraße 11 und 12
Eine Mieterin berichtet, dass ihr Wohngebäude in der Spielhagenstraße umfassend ausgebaut werden soll. Vorgesehen sind
- Dachgeschossausbau,
- Anbau von drei Fahrstühlen (für jeden Trakt des Hauses einen),
- Anbau von Balkonen am Quergebäude.
Das Gebäude liegt im Milieuschutzgebiet Gierkezeile. Der Bezirk hat dem Eigentümer bereits – ohne vorherige Anhörung der MieterInnen – signalisiert, dass er die Baumaßnahmen unter erhaltungsrechtlichen Aspekten für grundsätzlich genehmigungsfähig hält.
Dieser Einschätzung können die MieterInnen nicht folgen. Insbesondere hinsichtlich der Balkone am Quergebäude sehen sie die Genehmigungskriterien nicht erfüllt:
Die Balkone sollen in einem lichtschachtähnlichen Teil des Hofes über dem Müllsammelplatz angebracht werden. Die – fensterlose – Wand des nächsten Gebäudeteils ist weniger als 5 Meter entfernt. Diese räumliche Situation ist für Balkone generell gänzlich ungeeignet. Mit der Maßnahme wird damit auch kein dem „ortsüblichen und zeitgemäßen Standard entsprechender Zustand“ hergestellt, so dass die Maßnahme gerade nicht genehmigungsfähig ist.
Die MieterInnen hatten bereits Kontakt zum Mieterverein aufgenommen. Es soll nun eine Mieterversammlung vorbereitet werden.
Es besteht Einvernehmen, dass sich dieser Fall wegen seiner offenkundigen Verfahrensfehler und der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung im erhaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für das nächste Gespräch der Mieter*innenInisCW mit Bezirksbürgermeister Naumann im September eignet (TO-Wünsche > Mitte Juli; Klaus transportiert das Anliegen).
Pestalozzistr. 72
Beim letzten Treffen wurde berichtet, dass eine Umwandlung in Eigentumswohnungen bevorsteht und der Hinterhof mit einem Wohngebäude bebaut werden soll.
Für die MieterInnen ist wichtig, ob die beabsichtigten Umwandlungen noch durch Milieuschutz gestoppt werden können. Eine Mieterin hat deshalb der Bezirksverordnetenversammlung eine Einwohnerfrage übermittelt, in der sie nach dem Stand der Milieuschutzvorbereitungen für das Planungsgebiet Karl-August-Platz fragt. Die Frage wird auf der nächsten BVV-Sitzung am 22. August aufgerufen.
Horstweg 32
Das Grundstück Horstweg 32 hat einen neuen Eigentümer. Er hat den MieterInnen einen Tag vor dem Senatsbeschluss zum Mietendeckel eine Mieterhöhung geschickt (Erhöhung der Nettokaltmiete um 15 %).
Diese Erhöhungen sollen dem Mieterverein zur Beurteilung vorgelegt werden.
Die MieterInnen sind ferner in Sorge,
- weil das Haus neben Instandhaltungsmängeln über ein hohes Aufwertungspotential durch Modernisierung verfügt und
- weil sie die Absicht einer Umwandlung in Eigentumswohnungen nicht ausschließen können. Sie möchten deshalb eine MieterInnenversammlung vorbereiten und den Mieterverein für eine Teilnahme gewinnen.
Milieuschutz
In Zusammenhang mit dem Milieuschutzaufstellungsbeschluss für das Gebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ hat das Bezirksamt erklärt, ergänzende Untersuchungen zu den Milieuschutzkriterien in Auftrag geben zu wollen. Diese Untersuchungen sollten auf weitere Planungsräume des Bezirks ausgedehnt werden.
Mittlerweile ist ein halbes Jahr vergangen und es gibt keine Informationen an die BürgerInnen dazu, ob die Aufträge mittlerweile erteilt sind und welche Gebiete untersucht werden. Damit wächst die Unsicherheit, ob und wie man sich gegen verdrängende Vermietervorhaben zur Wehr setzen kann.
Die Transparenz der Milieuschutzvorbereitungen wird auf der Tagesordnung des nächsten Treffens der mieter*innenInisCW mit Bezirksbürgermeister Naumann stehen.
Mieter*innenInis CW: Gespräch mit Bezirk am 18. Juni
Am 18. Juni trafen sich VertreterInnen der Mieterinitiativen aus Charlottenburg-Wilmersdorf mit Bezirksbürgermeister Naumann sowie den Stadträten Herz (u.a. Zweckentfremdung) und Schruoffeneger (Stadtentwicklung/Milieuschutz).
Gegenstand waren die Forderungen der Inis zur Anwendung des Milieuschutzes und des Zweckentfremdungsverbots sowie die Frage der Verbesserung des Informationsaustauschs. Dazu gehört auch die Bildung einer Task Force, um schnell die betroffenen Mietergemeinschaften unterstützen zu können, sowie Einrichtung eines Milieuschutzbeirates unter Beteiligung der Mieter*innen. Der Milieuschutzbeirat soll das Bezirksamt in seiner Arbeit beraten und Empfehlungen zur Ergänzung der Milieuschutzkriterien abgeben.
Als erster Schritt wurde verabredet, einen regelmäßigen „ Runden Tisch“ mit den betroffenen Bezirksamtsmitgliedern einzurichten, der sich viermal im Jahr trifft. Der nächste Termin ist für Mitte September avisiert.
Mieter*innenInisCW: Treffen am 24. Juni
Die mieter*innenInisCW bereiten ein Gespräch mit Frau Lopscher vor. Es wird voraussichtlich am 26. August stattfinden. Besprochen werden sollen die Voraussetzungen für die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts, Einzelheiten zum Mietendeckel und Möglichkeiten der Angleichung bezirklicher Verfahren.
Themen für das nächste Gespräch mit dem Bezirksamt Mitte September werden bis zum 24 Juli gesammelt (> Ini Alliiertensiedlung), um sie dann als Ergänzung zu der im Gespräch am 18. Juni (s.o.) vorskizzierten TO an das Bezirksamt zu leiten.
Deutsche Wohnen: Reaktion auf Mietendeckelbeschluss und Enteignungskampagne
Die Deutsche Wohnen sucht unter dem Eindruck der „DW-enteignen“-Kampagne und der Mietendeckeldiskussion nach Image-Verbesserung. Hierzu hat sie am 22. Juni 2019 „Unser Versprechen an unsere Mieter“ herausgegeben, in welchem sie sich verpflichtet, nun auch berechtigte Belange der Mieter in ihrer Geschäftspolitik berücksichtigen zu wollen.
Der download zum Text des Versprechens findet sich auf
https://www.deutsche-wohnen.com/ueber-uns/unternehmen/aktuelles/unser-versprechen-an-unsere-mieter/
Der letzte Satz der Erklärung lautet:
„Sollten weitere regulatorische Eingriffe in das Mietrecht in Kraft treten, behalten wir uns vor, diese Erklärung zurückzunehmen.“
Darauf, dass das „Versprechen“ damit lediglich als Manöver erscheint, um Mietendeckel und Vergesellschaftung abzuwenden und dann weitermachen zu können wie bisher, weist ein Beitrag in der Berliner Zeitung vom 23. Juni hin:
Es besteht Einvernehmen, dass der Senat sich davon kaum wird beeindrucken lassen, da der Mietendeckel ein erklärtes und gemeinsames Anliegen der Koalition ist. Es wird ferner davon ausgegangen, dass er dabei eine Textfassung erarbeitet, die keine rechtlichen Angriffspunkte bietet.
website
Es soll mit einem Plattformanbieter kontrahiert werden, der die technische Betreuung im Hintergrund als Leistung anbietet. So bleibt dem website-Verantwortlichen allein die Gestaltung und Beschickung der Seite mit Dokumenten.
Die website soll nicht dazu dienen, Daten zu erheben und zu verarbeiten. Auch Besucher sollen nicht erfasst werden. Damit hat die Seite im Ergebnis den Charakter eines öffentlichen Archivs, in das die MieterWerkStadt ihre Papiere und mit ihnen in Zusammenhang stehende, öffentlich zugängliche Papiere Dritter (z.B. Bezirksamt) einstellt.
Wolfgang wird Kontakt zu „1&1“ herstellen. Wenn die vorgenannten Kriterien erfüllen lassen, wird er einen entsprechenden Vertrag mit diesem Anbieter schließen.
Klausenerplatzkiezfest am 10. Und 11. August
Das Fest wird unter dem Motto „20 Jahre Kiezbündnis Klausenerplatz“ stattfinden.
Das Programm kann im „Kiezblatt 73“ auf der letzten Seite abgerufen werden:
Mangels brandaktueller Notwendigkeiten wollen wir keinen eigenen Stand für die MieterWerkStadt Charlottenburg beantragen, so dass wir uns unbelastet dem festlichen Treiben hingeben können.
Mietendeckel
Die Eckpunkte des Mietendeckels finden sich in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 18. Juni 2019:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.820537.php
Herzliche Grüße
Wolfgang Mahnke
MieterWerkStadt Charlottenburg; Erg.-Prot. zum Treffen am5. Juni 2019
Liebe MitstreiterInnen,
am 5. Juni haben wir uns mit folgenden Themen befasst:
Windscheidstr. 3 a
MieterInnen der Windscheidstr. 3 a haben durch unser AnwohnerInfo zum Milieuschutz erfahren, dass auch Ihr Grundstück vom Milieuschutzaufstellungsbeschluss des Bezirks erfasst ist.
Der Eigentümer der Windscheidstr. 3 a plant umfassende Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Aufstockung des Hinterhauses. Das Hinterhaus steht bis auf 2 Wohnungen leer. Die übrigen Gebäudetrakte sind überwiegend bewohnt.
Das Grundstück gehört zum Planungsraum „Amtsgerichtsplatz“ und ist im Aufstellungsbeschluss „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ in den in Aussicht genommenen Milieuschutz eingebunden. In Vorwirkung auf die spätere Milieuschutzverordnung bedürfen die beabsichtigten baulichen Änderungen der erhaltungsrechtlichen Genehmigung des Bezirksamts.
Die MieterInnen wollen eine breitere Zusammenarbeit der BewohnerInnen der Gebäudetrakte erreichen und mit dem Mieterverein Kontakt aufnehmen. Mit dem Mieterverein soll beraten werden, wann und wie das Bezirksamt weiter über die Vermieterabsichten unterrichtet werden soll und wie auf individuelle Beeinträchtigungen (insbesondere Baulärm und Einschränkung in der Strom- und Wasserversorgung) reagiert werden kann.
Die MieterInnen bereiten sich vorsorglich darauf vor, je nach weiterem Verlauf auch eine breitere Öffentlichkeit auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.
Pestalozzistr. 72
Auch hier haben MieterInnen unser AnwohnerInfo zum Milieuschutz gelesen.
Der Hinterhof soll mit einem Wohngebäude bebaut werden. Eine Bauvoranfrage hierzu soll das Bezirksamt bereits positiv beschieden haben. Rückfrage beim Grundbuch ergab, dass dort noch keine Teilungserklärung vorliegt.
Einer Umwandlung der Bestandswohnungen in Eigentumswohnungen kann Milieuschutz nicht entgegengehalten werden. Die Pestalozzistr. 72 gehört zum Planungsraum „Karl-August-Platz“; für dieses Gebiet laufen derzeit noch – zusammen mit anderen Bezirksregionen innerhalb des S-Bahn-Rings – Voruntersuchungen zu den Kriterien einer Unterschutzstellung.
Die MieterInnen möchten sich über den Stand der Milieuschutzbemühungen unterrichten. Sie denken dabei auch an die Möglichkeit einer Einwohnerfrage. Hintergrund ist auch der Umstand, dass eine Unterschutzstellung des Planungsraums „Karl-August-Platz“ in den vergangenen Jahren im Bezirk hohe Priorität hatte.
Milieuschutz
(AnwohnerInfo:) Wie wichtig es war, dass wir die Anwohner nun anstelle des – an sich in der Pflicht stehenden – Bezirksamts über die Wirkungen des Milieuschutzaufstellungsbeschlusses unterrichten, zeigt sich auch an Rückmeldungen aus der Windscheidstr. 3 a und der Pestalozzistr. 72.
Für eine zusätzliche Verbreitung hat das Kiezbündnis Klausenerplatz gesorgt, indem es den Text des AnwohnerInfos seinem Newsletter angehängt hat. Ferner hat es in das gerade erschienene KiezBlatt einen Beitrag der MieterWerkStadt mit Handlungsempfehlungen zum Milieuschutz aufgenommen (S. 6).
(Milieuschutz München:) Die Annahme, dass München erhaltungsrechtliche Genehmigungen zu baulichen Veränderungen mit der Verpflichtung des Eigentümers verbindet, den Mietenspiegel einzuhalten und Modernisierungszuschläge über das durch das BGB (§ 559 BGB) vorgegebene Maß hinaus zu begrenzen, hat sich nicht bestätigt. Auf der alternativen Bodenkonferenz der Linken am 20. Mai hatte Klaus hierzu Kontakt zum ehemaligen Stadtplanungsreferenten der Stadt München und zu einer Vertreterin des Stadtrats. Dabei stellte sich heraus, dass München derartige Auflagen nur zur Abwendung des Vorkaufsrechts macht. Insoweit gibt es keine signifikanten Unterschiede zu Berlin.
(Milieuschutzhandhabung in Berlin optimieren:) Festzustellen ist allerdings, dass in Berlin Unterschiede zwischen den Bezirken in der Umsetzung des Milieuschutzes und der Zweckentfremdung bestehen.
Neben den Forderungen, die die bezirklichen Mieterinitiativen hierzu erheben (s.u.), hält es die MieterWerkStadt Charlottenburg deshalb für wünschenswert, Workshops abzuhalten, in denen mit VertreterInnen des Bezirksamts, der Bezirksverordneten und der MieterInnen die Handhabung in anderen Bezirken aufgearbeitet, bewertet und ggf. als Impuls für die Arbeit in Charlottenburg Wilmersdorf aufgegriffen wird. Diese Idee kann dem Bezirksbürgermeister bereits am 18. Juni in dem Gespräch mit bezirklichen Mieterinitiativen vorgetragen werden (s.a. unten „Aktivitäten der Mieter- und Bürgerinitiativen“).
Aktivitäten der Mieter- und Bürgerinitiativen im Bezirk
Eine Zusammenarbeit der Mieter- und Bürgerinitiativen findet auf verschiedenen Feldern statt:
Der Initiativengipfel ChWi arbeitet bereits seit 2 Jahren. Er trifft sich unter Mitwirkung der MieterWerkStadt Charlottenburg in Abständen von etwa 2 Monaten zu Fragen, die unabhängig vom konkreten Arbeitsgegenstand der Initiativen für alle von übergeordneter Bedeutung sind (Bürgerbeteiligung, Bürgerhaushalt u.a.).
mieter*innen-cw ist ein Zusammenschluss verschiedener Initiativen und Hausgemeinschaften, die sich gegen Verdrängung stellen. Mieter*innen-cw haben sich in diesem Jahr zusammengefunden. Mit dem Kiezspaziergang zu Orten der Verdrängung sind sie am 11. Mai erstmals in die Öffentlichkeit getreten. Neben der MieterWerkStadt Charlottenburg gehören diesem
Zusammenschluss an:
Argentinische Allee, Deidesheimer Str. 8, Freundeskreis Fechnerstr. 7, Guerickestr. 32, Joachim-Friedrich-Str. 57/57a,
KünsterKolonie Berlin e.V., Mieterinitiative Mierendorff-Insel, Mieter-Initiative Südwest, Mieterbeirat Paul-Hertz-Siedlung,
Pro Alliiertensiedlung Westend, Seelingstr. 29, Seesener Str. 17, TegelerWeg 105, Uhlandstr. 61, Wielandstr. 37.
Wissenswertes tragen diese Initiativen auf folgender Seite zusammen:
https://packst-du-schon.info/
Initiativen mit dem Schwerpunkt auf Stadtraum und Verkehr sind dabei, Möglichkeiten gemeinsamer Interessenverfolgung auszuloten. Dazu gehören derzeit die Bürgerinitiativen Breitenbachplatz, Bundesplatz, Friedrich-Wilhelm-Platz, Prinzregentenstraße, Leon-Jessel-Platz und Wilmersdorfer Mitte.
Das Entstehen vieler neuer Hausgemeinschaften und Mieterinitiativen in unserem Bezirk und deren rasche Vernetzung in mieter*innen-cw zeigt, dass die Verdrängung immer mehr das Leben der BürgerInnen beherrscht.
Es verwundert deshalb auch nicht, dass mehr als 150 Personen dem recht kurzfristigen Aufruf zum Kiezspaziergang zu Orten der Verdrängung zwischen Ludwig-Barnay-Platz und Rüdesheimer Platz am 11. Mai gefolgt sind.
Greifbares Ergebnis dieses Spaziergangs ist die Einladung des Bezirksbürgermeisters zum 18. Juni 2019. Er will dort mit den Initiativen über die ihm am Ende des Spaziergangs überreichten Forderungen an die Bezirksebene sprechen. Für uns werden Klaus und Martin teilnehmen. Die Forderungen lauten:
- Der Milieuschutz muss im gesamten Gebiet von Charlottenburg-Wilmersdorf geprüft und bei erfolgreicher Prüfung zügig eingeführt werden.
- Ein Milieuschutzbeirat unter Beteiligung der Mieter*innen ist zu bilden. Dieser Milieuschutzbeirat soll als Beratungsgremium das Bezirksamt in seiner Arbeit unterstützen und soll die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk fachlich begleiten und gegebenenfalls deren Anpassung empfehlen.
- In Milieuschutzgebieten dürfen Abwendungsvereinbarungen in Zukunft nur noch abgeschlossen werden, wenn Mieterhöhungen begrenzt werden entlang der Entwicklung der Werte des Mietspiegels. Modernisierungsumlagen sind zu kappen und auf die Amortisierungszeit zu begrenzen.
- Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung muss im Bezirk konsequent angewendet werden u.a. um spekulativen Leerstand zu unterbinden.
- Wir begrüßen hierbei ausdrücklich die Vorreiterrolle unseres Bezirks gemeinsam mit anderen Bezirken und dem Land Berlin Auskunftsanordnungen gegen Vermietungsplattformen wie z.B. AirBnB zu erlassen.
- Die notwendigen finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Umsetzung der Milieuschutzsatzung und des Verbotes
- der Zweckentfremdung von Mietwohnungen müssen umgehend geschaffen werden.
Daneben steht die Erwartung an das Bezirksamt, dass sich Stadtplanungsamt, Bauaufsicht und Wohnungsamt (Zweckentfremdungsverbot) unter dem Milieuschutz- und Verdrängungsaspekt unmittelbar vernetzen.
Auch die Form der Beteiligung ist ein Anliegen. Wünschenswert sind eine Verstetigung der Kontakte mit dem Bezirksamt einschließlich des Informationsaustauschs und eine generelle Erhöhung der Transparenz.
Eine weitere Idee ist, dass das Bezirksamt verkaufswilligen Eigentümern frühzeitig Beratung anbietet. Damit könnten Verkäufe an private Großinvestoren vermindert werden und es könnte sich auch ein Potential für Aufkäufe des Landes zu angemessenem Preis ergeben.
Deutsche Wohnen enteignen
Die Unterschriftenaktion für das Volksbegehren läuft am 13. Juni 2019 aus. Alle, die Unterschriften gesammelt haben, sollten diese jetzt an das Büro der Initiative schicken:
Stadtteilbüro Friedrichshain
Initiative: „Deutsche Wohnen & Co enteignen“
Warschauer Str. 23
10243 Berlin
Am 23. Mai 2019 haben Deutsche Wohnen – DW – und der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Darin verpflichtet sich die DW u.a. zur Beachtung des Mietenspiegels und zur Zurückhaltung bei der Modernisierung (Bruttowarmmiete darf nach Modernisierung nur auf höchstens 30 % des Haushaltseinkommens des Mieters angehoben werden).
Es besteht Einvernehmen, dass diese Vereinbarung bereits eine Frucht der Unterschriftenkampagne ist.
website
Unter www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info erreichen wir unsere website nun im Netz.
Der Dank für diesen Erfolg gilt Monika, aber auch Michael, der sie technisch unterstützt hat.
Mit der abgeschlossenen Entstehungsphase endet die Betreuungstätigkeit durch Monika. Wir müssen eine/einen neue/n Netz-Verantwortliche/n benennen. Diese/Dieser muss in der Lage sein, die Seite technisch zu pflegen. Gleichzeitig müssen zwei weitere MitstreiterInnen in der Lage sein, diese Pflege vertretungsweise zu leisten.
Folgende Schritte sind bis zur nächsten Sitzung vorzunehmen:
-Zusammenfassende Darstellung, was wir mit der Netzseite erreichen wollen und mit welchen Inhalten/Dokumenten sie hierzu bestückt wird (> Wolfgang).
-Findung des/der neuen Netz-Verantwortlichen (> Wolfgang).
-Einarbeitung in die technische Pflege der Seite.
Nachrichtliches
Das Rechercheteam des Tagesspiegel (Wem gehört Berlin?) hat herausgefunden, dass die britische Billionärsfamilie Pears hinter etlichen GmbH steckt, die auch in Berlin Häuser erworben haben. In Berlin dürfte dieses Property-Unternehmen vermutlich mehr als 3.500 Wohnungen halten. Der Bericht findet sich unter
https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/das-verdeckte-imperium/
Nach der Recherche gehören in Charlottenburg die Grundstücke Kaiserdamm 109, Kaiser-Friedrich-Str. 8 und Kantstr. 22 zum Pears-Vermögen.
Die Akelius-Mietervernetzung sammelt Erfahrungsberichte über den Umgang mit Wohnungs/Gewerbemietern. Es soll auch ein Bericht über die „Sternschnuppe“ aufgenommen werden, dessen Entwurf sie gerade mit der MieterWerkStadt Charlottenburg (Barbara/Wolfgang) abgestimmt hat.
Ein neues Format der Kommunikation zwischen aktiver Bürgerschaft und dem Parlament, das „ Initiativenforum Stadtpolitik Berlin “, hat am 5. Juni zum ersten Mal getagt.
Anlässlich der Kooperationsvereinbarung des Senats mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wurde als Thema „ Mietenentwicklung und Mitstimmung bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften “ aufgerufen. – Martin war für die Gewobag-Mieter bei der Veranstaltung und kann bei unserem nächsten Treffen berichten.
Herzliche Grüße
Wolfgang Mahnke