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Einzeldokumentationen 2019

 
10. September 2019

Antwort des Bezirksamts auf die Einwohnerfrage von U. Lutz zum Stand der vorbereitenden Untersuchungen für den Erlass der Erhaltungssatzung:

23.  Einwohnerfrage:  Ulrich Lutz
mit Antwort des Bezirksamts vom 10. September 2019;
BVV-DS 1223/5

Untersuchungen für Milieuschutz

Frage:

1. Am 25. Januar 2019 ist der Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes für das Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ veröffentlicht worden. Es wurde verlautbart, dass vor Erlass der entsprechenden Erhaltungsverordnung noch
ergänzende Untersuchungen stattfinden sollen. Ferner sollte die Untersuchung milieuschutzrelevanter Kriterien auch für weitere Planungsräume des Bezirks beauftragt werden. Sind die Untersuchungsaufträge mittlerweile erteilt?

2. Welche Planungsräume werden untersucht bzw. sollen untersucht werden?

3. Liegen bereits Ergebnisse vor bzw. bis wann rechnet das Bezirksamt mit der Vorlage der Untersuchungsergebnisse?

Antwort des Bezirksamts vom 10. September 2019:
 
Zu Frage 1:
Ja, die Aufträge wurden erteilt.

Zu Frage 2:
Solange die Untersuchungen noch andauern, wird das Bezirksamts diesbezüglich keine Aussagen treffen, da erfahrungsgemäß bereits die Nennung von Untersuchungsgebieten dort zu einem Aufwertungsdruck führt, indem eigentümerseitig „vorsorglich“ Anträge gestellt werden, die im Falle eines Erlasses einer Erhaltungssatzung genehmigungspflichtig werden könnten.
 
Zu Frage 3:
Ja, das Grobscreening ist weitgehend abgeschlossen.

gez. Schruoffeneger


20. August 2019

Kiez-Info:
MieterWerkStadt Charlottenburg ruft über Anwohner-Info zur raschen und vollständigen Beantwortung des Haushaltsfragebogens auf. 

Text des Info:

Milieuschutz rund um den Klausenerplatz: Der nächste Schritt
      
Seit Ende Januar 2019 gibt es einen Aufstellungsbeschluss für ein Milieuschutzgebiet von der Pulsstraße bis zur Rönnestraße. Damit haben Wohnungsmieter*innen eine weitere Möglichkeit sich gegen Verdrängung durch Luxusmodernisierung und gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen zu wehren.  Dieser Beschluss gilt aber für höchstens ein Jahr. Damit dieses Gebiet zu einem echten Milieuschutzgebiet wird und eine Satzung mit langjähriger Wirkung bekommt, muss ein Gutachten erstellt werden. Wie das Bezirksamt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat sind zu diesem Zweck Haushaltsbefragungen im dem betroffenen Gebiet verschickt worden.

Die MieterWerkStadt Charlottenburg hat die Einrichtung eines solchen Milieuschutzgebietes gefordert und begrüßt daher die Haushaltsbefragungen. Wir bitten daher alle betroffenen Einwohner diesen Bogen auszufüllen und zurückzusenden.

MieterWerkStadt CharlottenburgTreff: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr
im MIETER-CLUB, Neue Christstraße 8, 14059 Berlin

 

13. August 2019

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf                13. August 2019

Pressemitteilung

Beginn der Haushaltsbefragung zur Vorbereitung eines sozialen Erhaltungsgebietes im Bereich Klausenerplatz / Sophie-Charlotte-Platz

Für das Gebiet Klausenerplatz / Sophie-Charlotte-Platz besteht seit Januar ein Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungsverordnung (Milieuschutzgebiet). Zur Begründung eines Milieuschutzgebietes sowie zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs sind aktuelle Informationen über den Wohnungsbestand und die Wohnbevölkerung des Gebietes erforderlich. Diese notwendigen Informationen sollen über eine Haushaltsbefragung ermittelt werden.

Stadtentwicklungsstadtrat Oliver Schruoffeneger zur Haushaltsbefragung:

„ Ich freue mich, dass wir nunmehr mit der Haushaltsbefragung den nächsten Schritt in Richtung Milieuschutz angehen, um die Mieter vor bestimmten kostentreibenden baulichen Modernisierungsmaßnahmen zu schützen. Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt und die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Die Ergebnisse sind umso zuverlässiger, je mehr Bürgerinnen und Bürger den Fragebogen beantworten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt, nach der Auswertung fachgerecht vernichtet und unterliegen dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung. Nun hoffe ich auf einen umfangreichen Rücklauf der Fragebögen, damit wir dann zügig die nächsten Schritte zur endgültigen Festsetzung einleiten können.“

Im Auftrag
Duong

 

2. Juli 2019

Antwort von Bezirksstadtrat Schruoffeneger vom 2. Juli 2019
auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13. Juni 2019
– Umsetzung von  Milieuschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf –
BVV-DS 1174/5

Anm.:    Antwort 3 zielt speziell auf das Milieuschutzerwartungsgebiet Kausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
 
die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
 
1. Wie viele Anträge für Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Grundrissänderungen und Abriss, Abgeschlossenheitsbescheinigungen und Negativzeugnisse in den sozialen Erhaltungsgebieten wurden seit Beginn des Jahres gestellt, wie wurden diese genehmigt?
 
Seit dem 01.01.2019 wurden 28 Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 173 BauGB in den beiden festgesetzten sozialen Erhaltungsgebieten (Mierendorff-Insel und Gierkeplatz) gestellt. Hiervon wurden 14 Anträge genehmigt und 4 versagt. 10 Anträge werden derzeit noch geprüft.
 
Die vergleichsweise hohe Genehmigungsquote ist darauf zurückzuführen, dass mit den Antragsteller*innen umfangreiche Beratungen durchgeführt werden, um eine genehmigungsfähige Planung zu erreichen.











In der Tabelle ist dargestellt, welche der Genehmigungskriterien für bauliche Maßnahmen in sozialen Erhaltungsgebieten (siehe Anlage) die Anträge betrafen. Ein Antrag enthielt in der Regel mehrere Maßnahmen. Beispielsweise wurde in 10 Fällen eine Grundrissänderung beantragt, davon wurde eine genehmigt. 4 Anträge, die eine Grundrissänderung beinhalteten wurden versagt, 5 Anträge sind noch in Prüfung. Es wurde im Berichtszeitraum kein Abriss beantragt und somit auch kein Antrag auf Ab-riss genehmigt.

Seit dem 01.01.2019 wurden 4 Anträge zur Begründung Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 173 BauGB („Umwandlung“) gestellt, alle 4 Anträge befinden sich noch in der Prüfung.
 
Es wurden in den festgesetzten sozialen Erhaltungsgebieten seit dem 01.01.2019 zwei Anträge auf Negativzeugnis gemäß § 28 Abs. 1 BauGB gestellt.
 
2. In wie Fällen hat das Bezirksamt die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts geprüft und wie vielen Fällen wurde das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt bzw. vom Eigentümer abgewendet?
 
Das kommunale Vorkaufsrecht wurde in den festgesetzten Erhaltungsgebieten seit dem 01.01.2019 in einem Fall geprüft, ein weiterer Fall befindet sich aktuell noch in Prüfung. Das kommunale Vorkaufsrecht wurde seit dem 01.01.2019 in keinem Fall ausgeübt, es gab auch keine Abwendungsvereinbarung.
 
3. Wie viele Bauanträge wurden im sozialen Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ rückgestellt?
 
Es wurden im Gebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“, für das seit dem 24.01.2019 ein Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungsverordnung besteht insgesamt 9 Bauanträge gemäß § 172 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt.
 
Des Weiteren wurde in insgesamt 6 Fällen eine vorläufige Untersagung der Bildung von Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 172 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BauGB ausgesprochen.
 
Darüber hinaus gingen insgesamt 74 Beratungsanfragen zum sozialen Erhaltungsrecht von Eigentümer*innen, Architekt*innen, Mieter*innen, Notar*innen und Kaufinteressent*innen ein, 64 wurden bereits bearbeitet. Erfasst wurden hier Beratungsanfragen aus dem gesamten Bezirk, eine statistische Auswertung nach Gebieten erfolgt hier nicht. Hierin nicht enthalten sind Anfragen/Einwendungen der Mieter*innen im Rahmen der Mieteranhörung gemäß § 173 Abs. 3 BauGB bei konkreten Anträgen. Einfache telefonische Auskünfte werden ebenfalls nicht statistisch erfasst.
 
Stichtag für alle Angaben ist der 11.06.2019.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Oliver Schruoffeneger  

 

April 2019
(AnwohnerInfo:)

MieterWerkStadt Charlottenburg                                                                                                                              April 2019

Am 26. Januar 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zum

Milieuschutz zwischen Ringbahn, Kaiser-Friedrich-Straße und Stuttgarter Platz

veröffentlicht. Damit haben die WohnungsmieterInnen in diesem Gebiet (Lageplan s. Rückseite) mehr Möglichkeiten, sich

gegen Verdrängung durch Luxusmodernisierung und gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen

zu wehren. Bei Baumaßnahmen am Gebäude und in der Wohnung muss das Stadtentwicklungsamt prüfen, ob diese Baumaßnahmen die Ziele eines künftigen Milieuschutzgebietes gefährden. Ist dies der Fall, stellt es das Vorhaben bis zum Erlass der Milieuschutzverordnung zurück.

Dies gilt sinngemäß nun auch für Anträge des Eigentümers auf Umwandlung in Eigentums-wohnungen, soweit das Grundbuchamt über die Errichtung des Wohnungsgrundbuchs noch nicht entschieden hat.
Das Bezirksamt erfährt von einem Vorhaben nichts, wenn der Eigentümer es ihm nicht meldet. Um alle bevorstehenden Maßnahmen nach milieuschutzrechtlichen Gesichtspunkten prüfen zu lassen, müssen die MieterInnen deshalb selbst für eine Unterrichtung des Bezirksamts sorgen. Das sollten sie auch tun, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass eine Umwandlung in Eigentumswohnungen bevorsteht.

Des Weiteren empfiehlt es sich,
•    sich zu Hausgemeinschaften zusammenzuschließen ,
•    nicht einzeln Vereinbarungen mit dem Eigentümer zu treffen,
•    frühzeitig rechtliche Beratung zu suchen ,
•    mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen politisch Druck zu machen.

MieterWerkStadt Charlottenburg
Treff: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr
im MIETER-CLUB, Neue Christstraße 8, 14059 Berlin

 

8. Februar 2019

MieterWerkStadt Charlottenburg                        
8. Februar 2019 (KH), mieter-werk-stadt@web.de

Pressemitteilung
zum Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf für das Milieuschutzgebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ (Amtsblatt 2019, 724 f):

Die MieterWerkStadt Charlottenburg fordert vom Bezirksamt:
–    Milieuschutzverordnung schnell erlassen;
–    Fachpersonal im Bezirksamt zur Überwachung des Milieuschutzes/Zweckentfremdungsverbots aufbauen;
–    Milieuschutzbeirat bilden.

Milieuschutz
Am 25.1. 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Milieuschutzgebiet „Klausenerplatz/
Sophie-Charlotte-Platz“ im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Nunmehr kann das Bezirksamt im Vorgriff auf die nun binnen Jahresfrist zu erlassene Milieuschutzverordnung Maßnahmen wie Wohnungsmodernisierung und Umwandlung in Eigentumswohnungen zurückstellen, wenn durch sie eine Verdrängung droht.
Gleichwohl kann das Milieuschutzrecht noch nicht seine volle Wirkung entfalten.
So ist das Bezirksamt beispielsweise gehindert, das Vorkaufsrecht zur Abwendung des Verkaufs von Miethäusern, z.B. an Immobilienspekulanten (wie aktuell in der Karl-Marx-Allee geschehen),   auszuüben, da die nötige Milieuschutzverordnung noch nicht in Kraft getreten ist. Damit ist auch die Möglichkeit unterbunden, im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung, z.B. Mietpreisgrenzen für Bewohner*innen  mit dem Käufer eines Miethauses zu  vereinbaren. Dies Mittel wird z.B. in München seit einiger Zeit erfolgreich angewandt.

Hier ist somit das Bezirksamt gefordert, die Schutzlücke möglichst schnell zu schließen, um der Mietpreisexplosion infolge von Eigentümerwechsel / energetischer Sanierung / Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wirksamer entgegentreten zu können.

Personalmangel beheben
Seit mehreren Jahren haben Immobilienfirmen und institutionelle Anleger ( in- und ausländische Banken, betriebliche Rentenfonds…) den Berliner Wohnungsbaubestand als lukrative Anlageobjekte entdeckt. So explodieren die Boden- und Häuserpreise ins Unermessliche.

Das Bezirksamt muss dieser Entwicklung nicht nur durch die Ausweisung von immer mehr  Milieuschutzgebieten entgegenwirken, sondern auch die personellen Voraussetzungen für die Durchsetzung der rechtlichen Beschränkungen sicherstellen.
Hier hat das Bezirksamt noch einen großen Nachholbedarf, der möglichst schnell behoben werden muss.

Uns irritiert, dass sich uns der Eindruck aufdrängt, dass Bezirksbürgermeister Naumann als der für Personal Zuständige noch nicht alles unternimmt, um den/die zuständigen Stadtrat/räten bei der Beseitigung des Personalmangels zu unterstützen. Und das, obwohl Herrn Naumann u.a. durch seine beliebten Stadtrundgänge der Umfang der Wohnungsmisere bekannt sein müsste.

Milieuschutzbeirat
Wir fordern das Bezirksamt auf, dem Bezirksamt Neukölln zu folgen, und einen Milieuschutzbeirat unter Beteiligung der Mieter*innen  auch in Charlottenburg-Wilmersdorf zu bilden. Aufgabe des Milieuschutzbeirats ist die Beteiligung der Mieter*innen an der Beratung, Evaluierung und Weiterentwicklung des sozialen Erhaltungsrechts.

 

3. Februar 2019

MieterWerkStadt Charlottenburg, 3. Februar 2019

Milieuschutz rund um den Klausener Platz

Protokoll zur Veranstaltung am 28. Januar 2019 im kleinen DIVAN

Auf Einladung der Mieter Werk Stadt Charlottenburg diskutierten ca. 40 Teilnehmer in Anwesenheit des zuständigen Stadtrats Oliver Schruoffeneger und der Bezirksverordneten Niklas Schenker (Linke), Ansgar Gusy (Grüne) und Martin Burth (SPD). Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst.

Am 25. Januar ist der Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt für Berlin erschienen und damit seit dem 26. Januar gültig. Das Gebiet, für das der Aufstellungsbeschluss gilt, reicht von der Pulsstraße im Norden bis zur Rönnesstraße im Süden und vom S-Bahnring im Westen bis zur Kaiser-Friedrich-Straße im Osten. Eine Karte findet sich im Amtsblatt:
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/

Was bedeutet der Aufstellungsbeschluss?

Vermieter, die Baumaßnahmen wie z.B. Grundrissänderungen, Wohnungszusammenlegungen oder Abrissmaßnahmen vornehmen wollen, müssen Bauanträge stellen. Das Stadtentwicklungsamt prüft, ob diese Baumaßnahmen die Ziele eines künftigen Milieuschutzgebietes gefährden. Ist dies der Fall wird der Antrag um ein Jahr zurückgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss hat auch Auswirkungen auf die mögliche Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Um eine solche Umwandlung zu erreichen, muss der Eigentümer eines Hauses eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bezirksamt erhalten. Diese Bescheinigung sagt nur aus, dass eine Wohnung alles enthält, was sie zu einer eigenständigen Wohnung macht z.B. sanitäre Anlagen.

Mit einer solchen Abgeschlossenheitsbescheinigung kann der Eigentümer beim Grundbuchamt beantragen, dass die Wohnungen seines Hauses als separates Eigentum eingetragen werden.

Von diesen Maßnahmen müssen die Mieter nicht unterrichtet werden und in der Regel erfahren sie auch nichts davon. Es ist aber möglich, dass Mieter beim Grundbuchamt erfragen, ob Anträge auf Aufteilung bereits gestellt sind.

War bis zum 26. Januar noch keine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt, wird das Grundbuchamt die Umwandlung verweigern, falls sich der Vermieter nicht verpflichtet innerhalb der nächsten sieben Jahre nur an Mieter zu verkaufen.

Innerhalb eines Jahres muss das Gebiet des Aufstellungsbeschlusses zu einem „echten“ Milieuschutzgebiet werden, ansonsten gelten alle Bauanträge als genehmigt, genauer gesagt entfällt die Zurückstellung der Anträge und sie werden nur noch auf Basis der allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften beschieden werden. Stadtrat Schruoffeneger zeigte sich zuversichtlich, dass die Frist eingehalten werden kann. Seit dem ersten Januar werden die Gebiete des Bezirks innerhalb des S-Bahnringes begutachtet. Der Stadtrat zeigte er sich auch zuversichtlich, dass überall die rechtlichen Voraussetzungen für den Milieuschutz gegeben sind. Aber aufgrund der Personalsituation sei eine Setzung von Prioritäten notwendig, d.h. möglicher Weise werden nach dem jetzigen Stand nicht alle Gebiete, für die der Milieuschutz rechtlich möglich ist, auch unter Milieuschutz gestellt.

Es herrschte in der Diskussion Einigkeit, dass die betroffenen Mieter möglichst schnell Kontakt mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Abteilung Stadtentwicklung FB Stadtplanung (Stadtentwicklungsamt) Tel.:030/9029-15141, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Email: stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de) aufnehmen sollten, wenn sie eine Modernisierungsankündigung erhalten oder die Umwandlung in eine Eigentumswohnung droht, um nachzufragen, ob das Vorhaben dem Bezirksamt bereits bekannt ist. Es herrschte auch Einigkeit darüber, dass die Mieter sich am besten zu Hausgemeinschaften zusammenschließen. Ein gutes Mittel hierfür ist die Durchführung von Hausversammlungen, um eine gemeinsame  Handlungsstrategie zu entwickeln. Dabei kann auch die Beratung durch eine der Berliner Mietervereinigungen in Anspruch genommen werden.

Falls in einem Haus Wohnungen länger als 3 Monate leer stehen, sollte das Wohnungsamt  informiert werden. Unzulässiger Leerstand kann auch direkt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über das Internet
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung
gemeldet werden.

In der Versammlung wurde festgestellt, dass die Mieter des Gebietes des Aufstellungsbeschlusses nur sehr unzureichend über die neue Lage informiert sind. Deshalb wurde vorgeschlagen, dass das Bezirksamt den Einwohnern durch einen Flyer und durch eine Veranstaltung die neue rechtliche Situation erklärt. Stadtrat Schruoffeneger sah diesen Vorschlag skeptisch.

Die Einrichtung eines Milieuschutzbeirats unter Beteiligung der betroffenen MieterInnen, wie die in Neukölln bereits geschehen, wurde als eine Maßnahme vorgeschlagen, um die Einwohner besser einzubeziehen. Stadtrat Schruoffeneger wollte zunächst die Entwicklung in Neukölln abwarten.

Sympathie bekundete Herr Schrofeneger mit dem „Münchner Modell“. Zur Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten wird dem Käufer dort die Möglichkeit gegeben, sich zu verpflichten,
–    Mietvereinbarungen ausschließlich in Anwendung des Mietspiegels zu treffen,
–    Modernisierungszuschläge zu kappen und an die Amortisationszeit zu koppeln.

m.s.

25. Januar 2019

Veröffentlichung des Milieuschutz-Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt von Berlin vom 25. Januar 2019

Der Text des Beschlusses ist mit Plankarte kann unten unter 18.12.2018/25-01.2019 aufgerufen werden.

 

im Januar 2019

MieterWerkStadt Charlottenburg                                                                                                                           Januar 2019

Milieuschutzgebiet rund um den Klausenerplatz:
Aufstellungsbeschluss ist gefasst!

Das Bezirksamt hat den Aufstellungsbeschluss für das Milieuschutzgebiet „rund um den Klausenerplatz“ Mitte Dezember 2018 gefasst. Die Umsetzung unseres Einwohnerantrages ist damit einen großen Schritt vorangekommen.
Sobald dieser Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht ist, kann das Bezirksamt im Vorgriff auf die nun binnen Jahresfrist zu erlassende Milieuschutzverordnung Maßnahmen wie Wohnungsmodernisierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen zurückstellen, wenn durch sie eine Verdrängung der Mieter droht.

Was ist nun zu tun?

Zu dieser Frage lädt die MieterWerkStadt Charlottenburg zu einer Veranstaltung für
Montag, den 28. Januar 2019, 19 Uhr, in den „kleinen“ DIVAN (Nehringstr. 26)
ein. Ziel der Veranstaltung sind Information und Beratung darüber, wie die MieterInnen/AnwohnerInnen die neue Situation nutzen können, um weiterer Verdrängung frühzeitig entgegentreten zu können.
Der Leiter der bezirklichen Stadtentwicklungsabteilung, Herr Stadtrat Schruoffeneger, hat sein Kommen angekündigt.

MieterWerkStadt Charlottenburg
Treff: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr
im MIETER-CLUB, Neue Christstraße 8, 14059 Berlin
E-Mail: mieter-werk-stadt@web.de